Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Beratung und Beschlußfassung über amtliche Informationen zum Kreistagsbegehren
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2003 KT/005/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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In einer gemeinsamen Besprechung der
Fraktionsvorsitzenden und des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH sei vereinbart
worden, daß sich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe permanent mit der
Öffentlichkeitsarbeit für das Kreistagsbegehren befassen soll.
Unter Hinweis auf die von Kreisrat Scherf
geäußerten Befürchtungen sagte Kreisrat Dr. Schüren, es dürfe nicht so sein,
daß die Verwaltung mit öffentlichen Steuermitteln informiere und die
Bürgerinitative nur mit ein paar Handzetteln werbe könne. Ihm sei wichtig, daß
die Inhalte der Veröffentlichungen nicht an den Schreibtischen der Verwaltung
entstehen, sondern der Kreistag durch die Fraktionsvorsitzenden eingebunden
werde. Jeder, der Verständnis für die bestehende Situation habe, werde es
vermeiden, mit einem Übermaß an Werbung und gezielter Propaganda für seine
Sache zu werben, weil jeder aus Erfahrung wisse, daß dies kontraproduktiv sei.
Anläßlich einer Besprechung mit dem Fraktionsvorsitzenden sei bereits ein
Konzept entwickelt worden, wonach der Bevölkerung in gemeinsamen
Podiumsdiskussionen zwischen Fachleuten der Krankenhaus-GmbH und Politikern die
beiden Entscheide nähergebracht werden sollen. Die Vertreter der
Bürgerinitiative sollen dazu eingeladen werden und Rederecht erhalten. Die
Fraktionsvorsitzenden seien der Meinung, daß sehr vorsichtig und objektiv
vorgegangen werden müsse. Die Bürgerinitiative werde dies auch tun. Der
Kreistag sollte daher heute der Beschlußvorlage zustimmen, weil sich die
geäußerten Befürchtungen nicht realisieren werden.
Kreisrätin Münzel bemerkte, daß das
Paritätsgebot 1998 durch die CSU abgelehnt worden sei. Worauf sich Oberregierungsrat
Fieger beziehe, sei ein Kommentar. An Kreisrat Dr. Schüren gewandt, sagte
Kreisrätin Münzel, es dürfe nicht so vorgegangen werden, daß der Kreistag mit
seiner Werbung die Bürgerinitiative “plattmache”. Wenn der Kreistag heute das
beschließe, was vorgeschlagen werde, werde die Bürgerinitiative nicht die
Möglichkeit haben, ihr Begehren so darzustellen wie das dem Kreistag bezüglich
des Kreistagsbegehrens möglich sei. Es sei wichtig, daß fair entschieden werden
könne und nicht der Eindruck entstehe, daß der Kreistag mit besseren Mitteln
und besserer Technik kämpfen könne. Sie (Kreisrätin Münzel) sei verwundert
darüber, daß sich Kreisrat Dr. Schüren als Vertreter der ältesten
demokratischen Partei Deutschlands für das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren
ausspreche.
Kreisrat Trützler betonte, daß es um den
Erhalt von zwei Krankenhäusern gehe. Wichtig sei, daß die Bürger wissen,
worüber sie zu entscheiden hätten. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen,
der Kreistag kämpfe mit geballter Macht. Es müsse vielmehr vernünftige
Informationsmöglichkeiten über beide Entscheide geben. Am sinnvollsten wäre es,
wenn alle Haushalt eine schriftliche Information erhielten, in welcher beide
Seiten ihre Entscheide darstellen.
Kreisrat Bieber hielt eine Beschlußfassung
entsprechend dem Vorschlag ebenfalls für nicht erforderlich. Er sprach sich für
Parität aus und beantragte, daß Vertreter beider Seiten die Möglichkeit
erhalten, in amtlichen Veranstaltungen für ihre Entscheide zu werben. Im
übrigen habe Kreisrätin Münzel recht, daß es bezüglich des Paritätsgebotes
keine gesetzliche Regelung gebe, sondern nur eine Kommentarmeinung.
Kreisrat Dr. Schüren sagte, es sei für ihn
nur schwer nachvollziehbar, daß er undemokratisch handeln soll, wenn er den
Ideen seiner Konkurrenten die gleichen Möglichkeiten biete. Sollte die
Krankenhaus-GmbH wichtigen Leuten verbieten, sich zu äußern, werde er sich
melden. Im Prinzip sei ein Beschluß nicht erforderlich, er bringe aber mehr
Transparenz. Im übrigen stehe es der Bürgerinitiative genauso wie dem Kreistag
frei, ihre Position in gemeindlichen Mitteilungsblättern darzulegen. Das
Paritätsgebot wäre erst dann verletzt, wenn sich eine Gemeinde weigern würde,
Informationen der Bürgerinitiative in ihrem Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Kreisrat Kern erinnerte daran, daß beim
Bürgerbegehren bezüglich der Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach das
Paritätsgebot auch eingehalten worden sei. Dem Beschlußvorschlag können daher
zugestimmt werden.
Kreisrat Andre vertrat die Meinung, daß
der Kreistag im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Miltenberg
handele und daher Gelegenheit zur Werbung haben müsse, ohne daß ihm
Amtsmißbrauch vorgeworfen werden könne.
Kreisrat Dr. Fahn schloß sich der Meinung
von Kreisrat Andre an. Eine große Materialschlacht aufgrund des
Kreistagsbeschlusses wäre kontraproduktiv. Wer eine Veranstaltung durchführen
möchte, solle dies tun dürfen.
In der sodann erfolgten Abstimmung wurde
der Antrag von Kreisrat Bieber, das Paritätsgebot gelten zu lassen, mit
Stimmenmehrheit (nur sechs Stimmen dafür) abgelehnt.
Ebenfalls mit Stimmenmehrheit (sechs
Gegenstimmen) wurde durch den Kreistag folgender
B e s c h l u ß
gefaßt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die
Bevölkerung des Landkreises Miltenberg über das Begehren des Kreistages
“(Kennwort)” amtlich zu informieren und sich dazu sämtlicher zur Verfügung
stehender Medien zu bedienen.
Die Inhalte der amtlichen Informationen
werden von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus je einer/einem Vertreterin/Vertreter
der Fraktionen CSU, SPD, FW und Neue Mitte sowie der Ausschußgemeinschaft
Bündnis 90/Die Grünen-ödp und je zwei Vertretern der Landkreisverwaltung
(Herren Rüth und Fieger) sowie der Krankenhaus-GmbH erarbeitet.