Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Beratung und Beschlußfassung über amtliche Informationen zum Kreistagsbegehren

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2003   KT/005/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab bekannt, daß nach Art. 12 a Abs. 14 LKrO die vom Kreistag und die von den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheids in Veröffentlichungen und Veranstaltungen des Landkreises nur in gleichem Umfang dargestellt werden dürfen.

 

Bei seinen Veröffentlichungen und Veranstaltungen sei der Landkreis jedoch nur dann an dieses Paritätsgebot gebunden, wenn lediglich das Bürgerbegehren allein als Bürgerentscheid durchgeführt würde. Das Paritätsgebot beziehe sich hingegen nicht auf ein gleichzeitig zur Abstimmung gestelltes Ratsbegehren. Wenn sich der Landkreis dazu entschließe, ein eigenes Ratsbegehren zur Abstimmung zu unterbreiten und wenn er sich vor der Abstimmung auch für die Veröffentlichung von amtlichen Informationen entscheide, dann brauche er in diesen amtlichen Informationen zum Ratsbegehren die vom Bürgerbegehren vertretenen Auffassungen nicht mit veröffentlichen.

 

Diese Rechtsauffassung entspreche auch den Motiven des Bayer. Landtags als Gesetzgeber, der einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung des Paritätsgebots auch für Ratsbegehren im Jahr 1998 ausdrücklich abgelehnt habe.

 

In einer gemeinsamen Besprechung der Fraktionsvorsitzenden und des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH sei vereinbart worden, daß sich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe permanent mit der Öffentlichkeitsarbeit für das Kreistagsbegehren befassen soll.

 

Unter Hinweis auf die von Kreisrat Scherf geäußerten Befürchtungen sagte Kreisrat Dr. Schüren, es dürfe nicht so sein, daß die Verwaltung mit öffentlichen Steuermitteln informiere und die Bürgerinitative nur mit ein paar Handzetteln werbe könne. Ihm sei wichtig, daß die Inhalte der Veröffentlichungen nicht an den Schreibtischen der Verwaltung entstehen, sondern der Kreistag durch die Fraktionsvorsitzenden eingebunden werde. Jeder, der Verständnis für die bestehende Situation habe, werde es vermeiden, mit einem Übermaß an Werbung und gezielter Propaganda für seine Sache zu werben, weil jeder aus Erfahrung wisse, daß dies kontraproduktiv sei. Anläßlich einer Besprechung mit dem Fraktionsvorsitzenden sei bereits ein Konzept entwickelt worden, wonach der Bevölkerung in gemeinsamen Podiumsdiskussionen zwischen Fachleuten der Krankenhaus-GmbH und Politikern die beiden Entscheide nähergebracht werden sollen. Die Vertreter der Bürgerinitiative sollen dazu eingeladen werden und Rederecht erhalten. Die Fraktionsvorsitzenden seien der Meinung, daß sehr vorsichtig und objektiv vorgegangen werden müsse. Die Bürgerinitiative werde dies auch tun. Der Kreistag sollte daher heute der Beschlußvorlage zustimmen, weil sich die geäußerten Befürchtungen nicht realisieren werden.

 

Kreisrätin Münzel bemerkte, daß das Paritätsgebot 1998 durch die CSU abgelehnt worden sei. Worauf sich Oberregierungsrat Fieger beziehe, sei ein Kommentar. An Kreisrat Dr. Schüren gewandt, sagte Kreisrätin Münzel, es dürfe nicht so vorgegangen werden, daß der Kreistag mit seiner Werbung die Bürgerinitiative “plattmache”. Wenn der Kreistag heute das beschließe, was vorgeschlagen werde, werde die Bürgerinitiative nicht die Möglichkeit haben, ihr Begehren so darzustellen wie das dem Kreistag bezüglich des Kreistagsbegehrens möglich sei. Es sei wichtig, daß fair entschieden werden könne und nicht der Eindruck entstehe, daß der Kreistag mit besseren Mitteln und besserer Technik kämpfen könne. Sie (Kreisrätin Münzel) sei verwundert darüber, daß sich Kreisrat Dr. Schüren als Vertreter der ältesten demokratischen Partei Deutschlands für das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren ausspreche.

 

Kreisrat Trützler betonte, daß es um den Erhalt von zwei Krankenhäusern gehe. Wichtig sei, daß die Bürger wissen, worüber sie zu entscheiden hätten. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, der Kreistag kämpfe mit geballter Macht. Es müsse vielmehr vernünftige Informationsmöglichkeiten über beide Entscheide geben. Am sinnvollsten wäre es, wenn alle Haushalt eine schriftliche Information erhielten, in welcher beide Seiten ihre Entscheide darstellen.

 

Kreisrat Bieber hielt eine Beschlußfassung entsprechend dem Vorschlag ebenfalls für nicht erforderlich. Er sprach sich für Parität aus und beantragte, daß Vertreter beider Seiten die Möglichkeit erhalten, in amtlichen Veranstaltungen für ihre Entscheide zu werben. Im übrigen habe Kreisrätin Münzel recht, daß es bezüglich des Paritätsgebotes keine gesetzliche Regelung gebe, sondern nur eine Kommentarmeinung.

 

Kreisrat Dr. Schüren sagte, es sei für ihn nur schwer nachvollziehbar, daß er undemokratisch handeln soll, wenn er den Ideen seiner Konkurrenten die gleichen Möglichkeiten biete. Sollte die Krankenhaus-GmbH wichtigen Leuten verbieten, sich zu äußern, werde er sich melden. Im Prinzip sei ein Beschluß nicht erforderlich, er bringe aber mehr Transparenz. Im übrigen stehe es der Bürgerinitiative genauso wie dem Kreistag frei, ihre Position in gemeindlichen Mitteilungsblättern darzulegen. Das Paritätsgebot wäre erst dann verletzt, wenn sich eine Gemeinde weigern würde, Informationen der Bürgerinitiative in ihrem Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

 

Kreisrat Kern erinnerte daran, daß beim Bürgerbegehren bezüglich der Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach das Paritätsgebot auch eingehalten worden sei. Dem Beschlußvorschlag können daher zugestimmt werden.

 

Kreisrat Andre vertrat die Meinung, daß der Kreistag im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Miltenberg handele und daher Gelegenheit zur Werbung haben müsse, ohne daß ihm Amtsmißbrauch vorgeworfen werden könne.

 

Kreisrat Dr. Fahn schloß sich der Meinung von Kreisrat Andre an. Eine große Materialschlacht aufgrund des Kreistagsbeschlusses wäre kontraproduktiv. Wer eine Veranstaltung durchführen möchte, solle dies tun dürfen.

 

In der sodann erfolgten Abstimmung wurde der Antrag von Kreisrat Bieber, das Paritätsgebot gelten zu lassen, mit Stimmenmehrheit (nur sechs Stimmen dafür) abgelehnt.

 

Ebenfalls mit Stimmenmehrheit (sechs Gegenstimmen) wurde durch den Kreistag folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bevölkerung des Landkreises Miltenberg über das Begehren des Kreistages “(Kennwort)” amtlich zu informieren und sich dazu sämtlicher zur Verfügung stehender Medien zu bedienen.

 

Die Inhalte der amtlichen Informationen werden von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus je einer/einem Vertreterin/Vertreter der Fraktionen CSU, SPD, FW und Neue Mitte sowie der Ausschußgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen-ödp und je zwei Vertretern der Landkreisverwaltung (Herren Rüth und Fieger) sowie der Krankenhaus-GmbH erarbeitet.

 

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