Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Erweiterung, Umbau und Generalsanierung von Julius-Echter-Gymnasium/Staatl. Realschule im Schulzentrum Elsenfeld: Sachstandsbericht VOF-Verfahren Architektenleistungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.04.2003   SZ-04ZABX4 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz gab folgenden Sachstandsbericht:

 

Nachdem Ende Juli 2002 aufgrund Beschluß des Kreistages vom 29.07.2002 das Büro Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum, Landshut, mit der Planung bezüglich Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Julius-Echter-Gymnasium/Staatl. Realschule im Schulzentrum Elsenfeld gemäß ausgelobtem Wettbewerb beauftragt werden sollte, legte der 1. Preisträger, das Büro Niederleig, Fröscher und Partner, Detmold, Rüge bei der Vergabekammer Ansbach ein mit der Begründung, als 1. Preisträger stünde ihrem Büro der Auftrag zu. Im Verhandlungstermin mit der Vergabekammer Mitte Oktober 2002 wurde das Landratsamt Miltenberg verpflichtet, nochmals ein Verhandlungsverfahren durchzuführen und gemäß VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) entsprechend zu dokumentieren. Dieses Verhandlungsverfahren unter Darlegung der Bewertungskriterien wurde im November 2002 eingeleitet mit der Aufforderung an die Preisträger, bezüglich ihres Entwurfs Konkretisierungen und Angaben zu einer möglichen Vertragsgestaltung bis Ende Dezember 2002 einzureichen. Auch gegen diese, von der Vergabekammer definierte Vorgehensweise legte das Büro Niederleig, Fröscher und Partner nochmals Rüge bei der Vergabekammer Ansbach ein. Diese Rüge wurde Ende 2003 von der Vergabekammer abgewiesen mit dem deutlichen Hinweis, daß eben gerade kein Automatismus aus einer Preisgerichtsentscheidung für die Weiterbeauftragung abzuleiten sei und daß vielmehr der Auslober entsprechend den Bewertungskriterien, die bereits im Wettbewerb vorgegeben waren, nach wie vor ein Auswahlermessen hat und die letztendliche Entscheidung den politischen Gremien vorbehalten ist. Die Preisträger wurden daraufhin Ende Februar 2002 zu einem letzten Erörterungstermin in das Kreisbauamt eingeladen.

 

Aus Gründen der Objektivität und auch zur Beschleunigung aufgrund des nicht vom Landratsamt Miltenberg zu vertretenden Zeitverzugs, wurde das Büro Seidl & Partner, Regensburg, verfahrensunterstützend mit eingeschaltet.

 

Nach Abschluß der Erörterungen mit drei Preisträgerbüros bleibt festzuhalten, daß alle drei Büros gute Überarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten vorgetragen und annehmbare Honorarangebote unterbreitet haben. Zwei Arbeiten konnten durch ihre fachliche Kompetenz und Darstellung funktionaler, wirtschaftlicher und technischer Zuverlässigkeit im Vorgehen entsprechend den vorgegebenen Kriterien besonders überzeugen. Die Umsetzung des vorhandenen Wettbewerbsentwurfs konnte als schlüssiges Konzept der Maßnahme in einzelnen Abschnitten insbesondere durch das Büro Lube und Schoppa, Darmstadt, und das Büro Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum, Landshut, gut übersetzt und erläutert werden. Eine differenzierte und bereits in der planerischen Arbeit berücksichtigte bauteilweise Betrachtung konnte vom Büro Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum gut verdeutlicht werden. Die vertraglichen Aspekte zeigen, daß alle Bieter lediglich mit geringfügigen Differenzen ein gutes Angebot unterbreitet haben; insgesamt wurde das Angebot des Büros Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum als das annehmbarste und wirtschaftlichste Honorarangebot beurteilt.

 

Anfang März 2003 konnte der Vergabevermerk gefertigt und die Preisträger formell nach VOF darüber informiert werden, daß der Auftrag an das Büro Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum, Landshut, vergeben werden soll. Mit Ablauf der Einspruchsfrist am 21.03.2003 steht nunmehr fest, daß keine weitere Rüge bei der Vergabekammer eingegangen ist, so daß mit Beschluß des Bauausschusses der vorbereitete Vertrag unterzeichnet werden kann.

 

Das Urteil der Vergabekammer Ansbach bezüglich der “Vergabehoheit des Auslobers” auch nach einem Wettbewerb ist mittlerweile veröffentlicht, erregt viel Aufmerksamkeit und wird in Fachkreisen intensiv diskutiert, u.a. auch in den Berufsverbänden und der Architektenkammer. Allgemein wird jedoch den im Nachprüfungsverfahren vorgetragenen Argumenten des Landkreises Miltenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Meininger der Kanzlei Luther Menold, Stuttgart, zugestimmt.

 

Das zulässigerweise Ausschöpfen der Rechtsmittel durch den 1. Preisträger hat die beabsichtigte Baumaßnahme um knapp neun Monate verzögert. Vorsorglich wurde bei der Regierung Unterfranken die Anforderung zur Mittelbereitstellung wiederholt und ist aufgrund des erheblichen Raumbedarfs der Staatl. Realschule Elsenfeld auch noch mit Dringlichkeit weiterhin zugesagt worden. Erst nach Abschluß des Vertrages können jetzt in den nächsten Monaten die schulaufsichtliche Zulassung und der Förderantrag gestellt werden. Ob der nach optimistischer Prognose erhoffte erste Spatenstich noch im Jahr 2003 erfolgen kann, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist der dringend benötigte Erweiterungsbau als erster Abschnitt der Gesamtbaumaßnahme nicht wie ursprünglich geplant mit Beginn des Schuljahrs 2004 fertigzustellen, sondern kann frühestens Anfang 2005 zur Nutzung freigegeben werden.

 

Insbesondere aufgrund des Raumbedarfs durch die R 6, aber auch während der Umbauphasen, müssen damit die beiden Schulen im Schulzentrum Elsenfeld zusammenrücken und den Mehrbedarf an Klassenräumen durch eine geschickte Nutzung der Raumkapazitäten auffangen, wobei auch die einzelnen Bauabschnitte des Umbaus im Bestand zwangsläufig zu erheblichen Beeinträchtigungen führen werden.

 

Landrat Schwing äußerte sich erfreut, daß die Vergabekammer Ansbach eine eindeutige Entscheidung getroffen habe. Wäre die Angelegenheit für den Landkreis Miltenberg negativ entschieden worden, wäre die Bereitschaft, künftig Architektenwettbewerbe durchzuführen, nicht mehr allzu groß gewesen.

 

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