Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Erweiterung, Umbau und Generalsanierung von Julius-Echter-Gymnasium/Staatl. Realschule im Schulzentrum Elsenfeld: Sachstandsbericht VOF-Verfahren Architektenleistungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.04.2003 SZ-04ZABX4 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz gab folgenden
Sachstandsbericht:
Nachdem Ende Juli 2002 aufgrund Beschluß des
Kreistages vom 29.07.2002 das Büro Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum,
Landshut, mit der Planung bezüglich Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von
Julius-Echter-Gymnasium/Staatl. Realschule im Schulzentrum Elsenfeld gemäß
ausgelobtem Wettbewerb beauftragt werden sollte, legte der 1. Preisträger, das
Büro Niederleig, Fröscher und Partner, Detmold, Rüge bei der Vergabekammer
Ansbach ein mit der Begründung, als 1. Preisträger stünde ihrem Büro der
Auftrag zu. Im Verhandlungstermin mit der Vergabekammer Mitte Oktober 2002
wurde das Landratsamt Miltenberg verpflichtet, nochmals ein
Verhandlungsverfahren durchzuführen und gemäß VOF (Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen) entsprechend zu dokumentieren. Dieses
Verhandlungsverfahren unter Darlegung der Bewertungskriterien wurde im November
2002 eingeleitet mit der Aufforderung an die Preisträger, bezüglich ihres
Entwurfs Konkretisierungen und Angaben zu einer möglichen Vertragsgestaltung
bis Ende Dezember 2002 einzureichen. Auch gegen diese, von der Vergabekammer
definierte Vorgehensweise legte das Büro Niederleig, Fröscher und Partner
nochmals Rüge bei der Vergabekammer Ansbach ein. Diese Rüge wurde Ende 2003 von
der Vergabekammer abgewiesen mit dem deutlichen Hinweis, daß eben gerade kein
Automatismus aus einer Preisgerichtsentscheidung für die Weiterbeauftragung
abzuleiten sei und daß vielmehr der Auslober entsprechend den
Bewertungskriterien, die bereits im Wettbewerb vorgegeben waren, nach wie vor
ein Auswahlermessen hat und die letztendliche Entscheidung den politischen
Gremien vorbehalten ist. Die Preisträger wurden daraufhin Ende Februar 2002 zu
einem letzten Erörterungstermin in das Kreisbauamt eingeladen.
Aus
Gründen der Objektivität und auch zur Beschleunigung aufgrund des nicht vom Landratsamt
Miltenberg zu vertretenden Zeitverzugs, wurde das Büro Seidl & Partner,
Regensburg, verfahrensunterstützend mit eingeschaltet.
Nach Abschluß der Erörterungen mit drei
Preisträgerbüros bleibt festzuhalten, daß alle drei Büros gute Überarbeitungen der
Wettbewerbsarbeiten vorgetragen und annehmbare Honorarangebote unterbreitet
haben. Zwei Arbeiten konnten durch ihre
fachliche Kompetenz und Darstellung funktionaler, wirtschaftlicher und
technischer Zuverlässigkeit im Vorgehen entsprechend den vorgegebenen Kriterien
besonders überzeugen. Die Umsetzung des vorhandenen Wettbewerbsentwurfs konnte
als schlüssiges Konzept der Maßnahme in einzelnen Abschnitten insbesondere
durch das Büro Lube und Schoppa, Darmstadt, und das Büro Frese-Brammer,
Brammer, Gruber, Thum, Landshut, gut übersetzt und erläutert werden. Eine
differenzierte und bereits in der planerischen Arbeit berücksichtigte
bauteilweise Betrachtung konnte vom Büro Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum
gut verdeutlicht werden. Die vertraglichen Aspekte zeigen, daß alle Bieter
lediglich mit geringfügigen Differenzen ein gutes Angebot unterbreitet haben;
insgesamt wurde das Angebot des Büros Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum als
das annehmbarste und wirtschaftlichste Honorarangebot beurteilt.
Anfang März 2003 konnte der Vergabevermerk gefertigt
und die Preisträger formell nach VOF darüber informiert werden, daß der Auftrag
an das Büro Frese-Brammer, Brammer, Gruber, Thum, Landshut, vergeben werden
soll. Mit Ablauf der Einspruchsfrist am 21.03.2003 steht nunmehr fest, daß
keine weitere Rüge bei der Vergabekammer eingegangen ist, so daß mit Beschluß
des Bauausschusses der vorbereitete Vertrag unterzeichnet werden kann.
Das Urteil der Vergabekammer Ansbach bezüglich der
“Vergabehoheit des Auslobers” auch nach einem Wettbewerb ist mittlerweile
veröffentlicht, erregt viel Aufmerksamkeit und wird in Fachkreisen intensiv
diskutiert, u.a. auch in den Berufsverbänden und der Architektenkammer.
Allgemein wird jedoch den im Nachprüfungsverfahren vorgetragenen Argumenten des
Landkreises Miltenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Meininger der Kanzlei
Luther Menold, Stuttgart, zugestimmt.
Das zulässigerweise Ausschöpfen der Rechtsmittel durch
den 1. Preisträger hat die beabsichtigte Baumaßnahme um knapp neun Monate
verzögert. Vorsorglich wurde bei der Regierung Unterfranken die Anforderung zur
Mittelbereitstellung wiederholt und ist aufgrund des erheblichen Raumbedarfs
der Staatl. Realschule Elsenfeld auch noch mit Dringlichkeit weiterhin zugesagt
worden. Erst nach Abschluß des Vertrages können jetzt in den nächsten Monaten
die schulaufsichtliche Zulassung und der Förderantrag gestellt werden. Ob der
nach optimistischer Prognose erhoffte erste Spatenstich noch im Jahr 2003
erfolgen kann, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist der dringend benötigte
Erweiterungsbau als erster Abschnitt der Gesamtbaumaßnahme nicht wie
ursprünglich geplant mit Beginn des Schuljahrs 2004 fertigzustellen, sondern
kann frühestens Anfang 2005 zur Nutzung freigegeben werden.
Insbesondere aufgrund des Raumbedarfs durch die R 6,
aber auch während der Umbauphasen, müssen damit die beiden Schulen im
Schulzentrum Elsenfeld zusammenrücken und den Mehrbedarf an Klassenräumen durch
eine geschickte Nutzung der Raumkapazitäten auffangen, wobei auch die einzelnen
Bauabschnitte des Umbaus im Bestand zwangsläufig zu erheblichen
Beeinträchtigungen führen werden.
Landrat Schwing äußerte sich erfreut, daß die
Vergabekammer Ansbach eine eindeutige Entscheidung getroffen habe. Wäre die
Angelegenheit für den Landkreis Miltenberg negativ entschieden worden, wäre die
Bereitschaft, künftig Architektenwettbewerbe durchzuführen, nicht mehr allzu
groß gewesen.