Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Investitionskostenförderung für den Umbau des Johanniterhauses Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.02.2003 SZ-04WZFAI |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Medizinal-Direktor Dr. Dittmeier gab bekannt, daß das Pflegeheim der Johanniter-Unfall-Hilfe in Miltenberg derzeit mit 26 Langzeit- und 15 Tagespflegeplätzen betrieben werde. Es sei mit dieser Kapazität im aktuellen Pflegebedarfsplan als bedarfsnotwendig festgehalten. Das verhältnismäßig kleine Pflegeheim genieße einen sehr guten Ruf und werde von der hiesigen Heimaufsicht hinsichtlich der Betreuung der BewohnerInnen als vorbildlich beurteilt.
Im Rahmen einer Überprüfung des Johanniterhauses durch das
Bauamt des Landratsamtes Miltenberg Ende 2001 sei jedoch festgestellt worden,
daß das Gebäude in vielen Bereichen nicht den Brandschutzbestimmungen
entspreche. Außerdem sei die Einrichtung als Kurzzeitpflegeeinrichtung
genehmigt worden und werde jetzt als Dauerpflegeeinrichtung genutzt. Deshalb
habe ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden müssen. Hinsichtlich des
Brandschutzes seien in dem Zusammenhang seitens des Bauamtes verschiedene
Auflagen gemacht worden. Auch die Nutzungsänderung könne nur genehmigt werden,
wenn verschiedene Vorgaben, auch seitens der Heimaufsicht, erfüllt werden.
Die Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe hatten erklärt
(dies entspreche auch allgemeinen Erfahrungswerten), daß die Einrichtung mit 26
Bewohnerplätzen wirtschaftlich nur sehr schwer zu führen sei. Größere
Investitionen gemäß den Auflagen des Landratsamtes seien finanziell nur
möglich, wenn hierzu die maximal mögliche Investitionskostenförderung seitens
des Freistaates Bayern und des Landkreises Miltenberg gewährt werde. Ansonsten
käme man aus wirtschaftlichen Gründen wahrscheinlich nicht umhin, die
Einrichtung zu schließen.
Ein zunächst geäußerter weitergehender Wunsch auf Förderung
einer Erweiterung des Hauses um 15 Plätze bzw. auf Umbau von 10 Plätzen zu
einer geriatrischen Abteilung hätten im Vorfeld zurückgewiesen werden müssen,
weil für beides angesichts des aktuellen Pflegebedarfsplanes keine
Notwendigkeit gesehen werde.
Daraufhin habe die Johanniter-Unfall-Hilfe im Jahr 2002
zunächst mündlich die Förderung lediglich der erforderlichen Umbaumaßnahmen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten durch den Freistaat Bayern und den
Landkreis Miltenberg beantragt. Nach dem Kostenvoranschlag der beauftragten
Architekten belaufen sich die Kosten für die dringend und schnellstmöglich
durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen auf 152.144,00 €, die Kosten für die
weiteren erforderlichen Umbaumaßnahmen auf 540.492,00 €. Nach Aussage der
Regierung von Unterfranken seien von diesen Kosten ca. 620.000,00 € förderfähig
nach AGPflegeVG, die maximale Förderung durch den Freistaat Bayern und die
Kommune könnte hiervon je 30 % betragen. Am 21.01.2003 habe der Bayer.
Landkreistag mitgeteilt, daß das geplante Vorhaben mit dieser Summe in das
staatliche Förderprogramm aufgenommen worden sei. Am 07.02.2003 habe die
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Würzburg Antrag auf Förderung durch den Landkreis
Miltenberg gestellt.
Beabsichtigt sei danach, in einem I. Bauabschnitt noch im
Jahr 2003 gemäß den Auflagen des Bauamtes des Landratsamtes Miltenberg
Brandschutzmaßnahmen durchzuführen. In den Bauabschnitten II und III sollen
dann insbesondere die weiteren Auflagen der Bauaufsicht und der Heimaufsicht
umgesetzt werden. Für diese weiteren Bauabschnitte seien Kosten in Höhe von
540.492,00 € veranschlagt.
Der Landkreis Miltenberg sei als zuständiger Aufgabenträger
verpflichtet, betriebsnotwendige förderfähige Aufwendungen von bedarfsgerechten
Pflegeeinrichtungen mitzufinanzieren. Da die Heimplätze weniger als 30 Jahre
bestehen, werde die Maßnahme als Modernisierung gefördert, der gesetzliche
Förderrahmen betrage bis zu 30 % der betriebsnotwendigen förderfähigen
Aufwendungen (Art. 7 Satz 3, 8 Abs. 1 AGPflegeVG, §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1,
31 Abs. 2 AVPflegeVG, Ziff. 2 der
Richtlinien).
Das Bauamt des Landratsamtes Miltenberg habe die Prüfung der
baurechtlichen Zulässigkeit der geplanten Maßnahme, Angemessenheit der
veranschlagten Kosten sowie der bautechnischen und funktionalen Sinnhaftigkeit
bislang noch nicht abgeschlossen. Die Beschlußfassung könne deshalb nur unter
Vorbehalt erfolgen. Der entsprechende Beschluß sollte aber trotzdem bereits
jetzt gefaßt werden, weil insoweit Eile geboten sei, als einerseits im
Sicherheitsinteresse der BewohnerInnen die Brandschutzauflagen so schnell wie
möglich erfüllt werden müssen, andererseits mit den Arbeiten nach den Fördervorschriften
nicht eher begonnen werden dürfe, als der Bewilligungsbescheid des Landkreises
Miltenberg bzw. der Bescheid über die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns
durch die Regierung von Unterfranken vorliegen.
Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag nach kurzer Beratung
einstimmig, folgendes zu
b e s c h l i e ß e n :
Aufgrund des Antrages der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Würzburg vom 07.02.2003 wird die für das Pflegeheim der Johanniter-Unfall-Hilfe
im Johanniterhaus Miltenberg geplante Umbaumaßnahme als Modernisierungsmaßnahme
im Rahmen der Anteilfinanzierung durch den Landkreis Miltenberg gefördert. Die
Förderung beträgt 30 % der betriebsnotwendigen förderfähigen Aufwendungen,
maximal 186.000,00 €. Die maximale Auszahlung im Haushaltsjahr 2003 beträgt
45.000,00 €, der Restbetrag von 141.000,00 € ist im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel auf die Folgejahre zu verteilen. Die Bewilligung erfolgt in
Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, welches nach Ablauf der
30-jährigen Zweckbindung bei zweckentsprechender Mittelverwendung erlassen
wird. Sie erfolgt unter der Bedingung, daß der Freistaat Bayern das Projekt im
gleichen Umfang fördert, ansonsten der Kreiszuschuß auf das staatliche Maß
reduziert wird. Sie erfolgt daneben nur in dem Rahmen und insoweit, als das
Bauamt des Landratsamtes Miltenberg bestätigt, daß
- das
Vorhaben baugenehmigungsfähig ist,
- die geplante Maßnahme dazu beiträgt, daß das
Heim danach in bautechnischer und funktionaler Hinsicht den Anforderungen einer
zeitgemäßen, allen Sicherheitsstandards genügenden Pflegeeinrichtung
entspricht,
- die vorgelegte Kostenschätzung über
insgesamt 692.635,00 € als realistisch betrachtet werden kann.
Im übrigen sind die rechtlichen
Bestimmungen (ApflegeVG und ABPflege VG) sowie die Richtlinien zur Förderung
von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg zu beachten.