Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Investitionskostenförderung für den Umbau des Johanniterhauses Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.02.2003   SZ-04WZFAI 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Medizinal-Direktor Dr. Dittmeier gab bekannt, daß das Pflegeheim der Johanniter-Unfall-Hilfe in Miltenberg derzeit mit 26 Langzeit- und 15 Tagespflegeplätzen betrieben werde. Es sei mit dieser Kapazität im aktuellen Pflegebedarfsplan als bedarfsnotwendig festgehalten. Das verhältnismäßig kleine Pflegeheim genieße einen sehr guten Ruf und werde von der hiesigen Heimaufsicht hinsichtlich der Betreuung der BewohnerInnen als vorbildlich beurteilt.

 

Im Rahmen einer Überprüfung des Johanniterhauses durch das Bauamt des Landratsamtes Miltenberg Ende 2001 sei jedoch festgestellt worden, daß das Gebäude in vielen Bereichen nicht den Brandschutzbestimmungen entspreche. Außerdem sei die Einrichtung als Kurzzeitpflegeeinrichtung genehmigt worden und werde jetzt als Dauerpflegeeinrichtung genutzt. Deshalb habe ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden müssen. Hinsichtlich des Brandschutzes seien in dem Zusammenhang seitens des Bauamtes verschiedene Auflagen gemacht worden. Auch die Nutzungsänderung könne nur genehmigt werden, wenn verschiedene Vorgaben, auch seitens der Heimaufsicht, erfüllt werden.

 

Die Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe hatten erklärt (dies entspreche auch allgemeinen Erfahrungswerten), daß die Einrichtung mit 26 Bewohnerplätzen wirtschaftlich nur sehr schwer zu führen sei. Größere Investitionen gemäß den Auflagen des Landratsamtes seien finanziell nur möglich, wenn hierzu die maximal mögliche Investitionskostenförderung seitens des Freistaates Bayern und des Landkreises Miltenberg gewährt werde. Ansonsten käme man aus wirtschaftlichen Gründen wahrscheinlich nicht umhin, die Einrichtung zu schließen.

 

Ein zunächst geäußerter weitergehender Wunsch auf Förderung einer Erweiterung des Hauses um 15 Plätze bzw. auf Umbau von 10 Plätzen zu einer geriatrischen Abteilung hätten im Vorfeld zurückgewiesen werden müssen, weil für beides angesichts des aktuellen Pflegebedarfsplanes keine Notwendigkeit gesehen werde.

 

Daraufhin habe die Johanniter-Unfall-Hilfe im Jahr 2002 zunächst mündlich die Förderung lediglich der erforderlichen Umbaumaßnahmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Miltenberg beantragt. Nach dem Kostenvoranschlag der beauftragten Architekten belaufen sich die Kosten für die dringend und schnellstmöglich durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen auf 152.144,00 €, die Kosten für die weiteren erforderlichen Umbaumaßnahmen auf 540.492,00 €. Nach Aussage der Regierung von Unterfranken seien von diesen Kosten ca. 620.000,00 € förderfähig nach AGPflegeVG, die maximale Förderung durch den Freistaat Bayern und die Kommune könnte hiervon je 30 % betragen. Am 21.01.2003 habe der Bayer. Landkreistag mitgeteilt, daß das geplante Vorhaben mit dieser Summe in das staatliche Förderprogramm aufgenommen worden sei. Am 07.02.2003 habe die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Würzburg Antrag auf Förderung durch den Landkreis Miltenberg gestellt.

 

Beabsichtigt sei danach, in einem I. Bauabschnitt noch im Jahr 2003 gemäß den Auflagen des Bauamtes des Landratsamtes Miltenberg Brandschutzmaßnahmen durchzuführen. In den Bauabschnitten II und III sollen dann insbesondere die weiteren Auflagen der Bauaufsicht und der Heimaufsicht umgesetzt werden. Für diese weiteren Bauabschnitte seien Kosten in Höhe von 540.492,00 € veranschlagt.

 

Der Landkreis Miltenberg sei als zuständiger Aufgabenträger verpflichtet, betriebsnotwendige förderfähige Aufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen mitzufinanzieren. Da die Heimplätze weniger als 30 Jahre bestehen, werde die Maßnahme als Modernisierung gefördert, der gesetzliche Förderrahmen betrage bis zu 30 % der betriebsnotwendigen förderfähigen Aufwendungen (Art. 7 Satz 3, 8 Abs. 1 AGPflegeVG, §§ 27 Abs. 2,  28 Abs. 1,  31 Abs. 2 AVPflegeVG,  Ziff. 2 der Richtlinien).

 

Das Bauamt des Landratsamtes Miltenberg habe die Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit der geplanten Maßnahme, Angemessenheit der veranschlagten Kosten sowie der bautechnischen und funktionalen Sinnhaftigkeit bislang noch nicht abgeschlossen. Die Beschlußfassung könne deshalb nur unter Vorbehalt erfolgen. Der entsprechende Beschluß sollte aber trotzdem bereits jetzt gefaßt werden, weil insoweit Eile geboten sei, als einerseits im Sicherheitsinteresse der BewohnerInnen die Brandschutzauflagen so schnell wie möglich erfüllt werden müssen, andererseits mit den Arbeiten nach den Fördervorschriften nicht eher begonnen werden dürfe, als der Bewilligungsbescheid des Landkreises Miltenberg bzw. der Bescheid über die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch die Regierung von Unterfranken vorliegen.

 

Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag nach kurzer Beratung einstimmig, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

Aufgrund des Antrages der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Würzburg vom 07.02.2003 wird die für das Pflegeheim der Johanniter-Unfall-Hilfe im Johanniterhaus Miltenberg geplante Umbaumaßnahme als Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Anteilfinanzierung durch den Landkreis Miltenberg gefördert. Die Förderung beträgt 30 % der betriebsnotwendigen förderfähigen Aufwendungen, maximal 186.000,00 €. Die maximale Auszahlung im Haushaltsjahr 2003 beträgt 45.000,00 €, der Restbetrag von 141.000,00 € ist im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf die Folgejahre zu verteilen. Die Bewilligung erfolgt in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, welches nach Ablauf der 30-jährigen Zweckbindung bei zweckentsprechender Mittelverwendung erlassen wird. Sie erfolgt unter der Bedingung, daß der Freistaat Bayern das Projekt im gleichen Umfang fördert, ansonsten der Kreiszuschuß auf das staatliche Maß reduziert wird. Sie erfolgt daneben nur in dem Rahmen und insoweit, als das Bauamt des Landratsamtes Miltenberg bestätigt, daß

-    das Vorhaben baugenehmigungsfähig ist,

-    die geplante Maßnahme dazu beiträgt, daß das Heim danach in bautechnischer und funktionaler Hinsicht den Anforderungen einer zeitgemäßen, allen Sicherheitsstandards genügenden Pflegeeinrichtung entspricht,

-    die vorgelegte Kostenschätzung über insgesamt 692.635,00 € als realistisch betrachtet werden kann.

 

Im übrigen sind die rechtlichen Bestimmungen (ApflegeVG und ABPflege VG) sowie die Richtlinien zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg zu beachten.

 

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