Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Schlachthof Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.12.2002 SZ-04T4CHY |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab davon Kenntnis, daß der Stadtrat
Aschaffenburg am 15.07.2002 aus wirtschaftlichen Gründen einstimmig beschlossen
habe, den Schlachthofbetrieb unter kommunaler Verantwortung zum 31.12.2002
aufzugeben. Die Möglichkeit einer privatwirtschaftlichen Fortführung habe der
Stadtrat Aschaffenburg davon abhängig gemacht, daß ein schlüssiges Konzept für
eine solche Betriebsform vorliege. Es habe sich daraufhin eine private
Betreibergesellschaft gebildet, die sich bereit erklärt habe, den Schlachthof
in privater Trägerschaft fortzuführen. Herr Erwin Zech, Aschaffenburg, habe im
Auftrag dieser Gesellschaft ein Konzept ausgearbeitet, das eine wirtschaftliche
Fortführung des Schlachthofes gewährleiste. Es sehe u.a. vor, daß die Zahl der
Schlachtungen auf mindestens 50.000/Jahr gesteigert werde und natürlich die
Personal- und Betriebskosten gesenkt werden. Wenn diese Vorgaben umgesetzt
werden, sei es möglich, die Einrichtung nach einer Vorlaufzeit von drei Jahren
in die Gewinnzone zu bringen.
Um dies zu gewährleisten, sei es allerdings für die
Betreibergesellschaft erforderlich, daß das in den ersten drei Jahren von 2003
bis 2005 zu erwartende Defizit in Höhe von 250.000,-- € abgefangen werde. Daran
sollen sich auch die drei Gebietskörperschaften Stadt und Landkreis
Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg beteiligen. Geplant sei, daß die
Gebietskörperschaften sowie die Betreibergesellschaft jeweils 62.000,-- €
beisteuern. Diese Finanzierung stehe allerdings auch unter dem Vorbehalt, daß
die EU-Kommission diesem Vorhaben zustimme. Zu diesem Zweck sei bereits ein
sog. Notifizierungsverfahren über das
Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten eingeleitet
worden.
Für den Landkreis Miltenberg sei die Entscheidung gerade in
der gegenwärtigen finanziellen Situation nicht einfach. Dennoch gebe es einige
wichtige Gründe, die für eine Beteiligung an diesem Projekt sprechen: Der
Schlachthof Aschaffenburg sei der einzige zwischen den Großstädten Frankfurt
und Würzburg. Der Schlachthof Gießen werde ebenfalls geschlossen. Der
Schlachthof Aschaffenburg habe in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur
Förderung von regional erzeugten Lebensmitteln geleistet. Sollte dieser
Schlachthof nicht mehr weitergeführt werden, würde auch die Chance für die
Förderung von regionalen Produkten in der Region 1 Bayer. Untermain
verlorengehen. Die Region 1 Bayer. Untermain sei derzeit intensiv damit
beschäftigt, die Akzeptanz von regional erzeugten Lebensmitteln in der
Bevölkerung zu erhöhen. Dies werde insbesondere auch aus Gründen des
Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung, des Umweltschutzes und der
Landschaftspflege sowie aus der Kenntnis heraus, daß regionale Produkte
Sympathieträger seien, getan. Der Schlachthof Aschaffenburg sei daher eine
wichtige Infrastruktureinrichtung, die es mit allen Mitteln zu erhalten gelte.
Der Kreisausschuß faßte nach kurzer Beratung einstimmig
folgenden
B e s c h l u ß :
Für den Fall, daß die EU-Kommission im Rahmen des
Notifizierungsverfahrens einen Betriebskostenzuschuß für den Schlachthof
Aschaffenburg als zulässig erklärt, verpflichtet sich der Landkreis Miltenberg
zur Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses von maximal 62.000,--
€ in einem Zeitraum von bis zu drei
Jahren ab Inkrafttreten des Pachtvertrages über den Schlachthof. Dies gilt
allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Stadt Aschaffenburg und der
Landkreis Aschaffenburg Zuschüsse in gleicher Höhe leisten.