Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Schlachthof Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.12.2002   SZ-04T4CHY 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab davon Kenntnis, daß der Stadtrat Aschaffenburg am 15.07.2002 aus wirtschaftlichen Gründen einstimmig beschlossen habe, den Schlachthofbetrieb unter kommunaler Verantwortung zum 31.12.2002 aufzugeben. Die Möglichkeit einer privatwirtschaftlichen Fortführung habe der Stadtrat Aschaffenburg davon abhängig gemacht, daß ein schlüssiges Konzept für eine solche Betriebsform vorliege. Es habe sich daraufhin eine private Betreibergesellschaft gebildet, die sich bereit erklärt habe, den Schlachthof in privater Trägerschaft fortzuführen. Herr Erwin Zech, Aschaffenburg, habe im Auftrag dieser Gesellschaft ein Konzept ausgearbeitet, das eine wirtschaftliche Fortführung des Schlachthofes gewährleiste. Es sehe u.a. vor, daß die Zahl der Schlachtungen auf mindestens 50.000/Jahr gesteigert werde und natürlich die Personal- und Betriebskosten gesenkt werden. Wenn diese Vorgaben umgesetzt werden, sei es möglich, die Einrichtung nach einer Vorlaufzeit von drei Jahren in die Gewinnzone zu bringen.

 

Um dies zu gewährleisten, sei es allerdings für die Betreibergesellschaft erforderlich, daß das in den ersten drei Jahren von 2003 bis 2005 zu erwartende Defizit in Höhe von 250.000,-- € abgefangen werde. Daran sollen sich auch die drei Gebietskörperschaften Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg beteiligen. Geplant sei, daß die Gebietskörperschaften sowie die Betreibergesellschaft jeweils 62.000,-- € beisteuern. Diese Finanzierung stehe allerdings auch unter dem Vorbehalt, daß die EU-Kommission diesem Vorhaben zustimme. Zu diesem Zweck sei bereits ein sog. Notifizierungsverfahren über das  Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten eingeleitet worden.

 

Für den Landkreis Miltenberg sei die Entscheidung gerade in der gegenwärtigen finanziellen Situation nicht einfach. Dennoch gebe es einige wichtige Gründe, die für eine Beteiligung an diesem Projekt sprechen: Der Schlachthof Aschaffenburg sei der einzige zwischen den Großstädten Frankfurt und Würzburg. Der Schlachthof Gießen werde ebenfalls geschlossen. Der Schlachthof Aschaffenburg habe in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von regional erzeugten Lebensmitteln geleistet. Sollte dieser Schlachthof nicht mehr weitergeführt werden, würde auch die Chance für die Förderung von regionalen Produkten in der Region 1 Bayer. Untermain verlorengehen. Die Region 1 Bayer. Untermain sei derzeit intensiv damit beschäftigt, die Akzeptanz von regional erzeugten Lebensmitteln in der Bevölkerung zu erhöhen. Dies werde insbesondere auch aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege sowie aus der Kenntnis heraus, daß regionale Produkte Sympathieträger seien, getan. Der Schlachthof Aschaffenburg sei daher eine wichtige Infrastruktureinrichtung, die es mit allen Mitteln zu erhalten gelte.

 

Der Kreisausschuß faßte nach kurzer Beratung einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Für den Fall, daß die EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens einen Betriebskostenzuschuß für den Schlachthof Aschaffenburg als zulässig erklärt, verpflichtet sich der Landkreis Miltenberg zur Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses von maximal 62.000,-- €  in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren ab Inkrafttreten des Pachtvertrages über den Schlachthof. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg Zuschüsse in gleicher Höhe leisten.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung