Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Jahresrechnung 2001 des Landkreises Miltenberg: a) Örtliche Prüfung b) Feststellung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 09.12.2002 SZ-04T4CHY |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses, Kreisrat Hein, berichtete, daß der
Rechnungsprüfungsausschuß in mehreren Sitzungen die Jahresrechnung 2001 des
Landkreises Miltenberg geprüft habe. Die Ergebnisse der Prüfung habe das
Kreisrechnungsprüfungsamt im vorliegenden Jahresbericht 2001 zusammengefaßt.
Der Rechnungsprüfungsausschuß habe diesem Bericht am 02.12.2002 zugestimmt.
Der Bericht enthalte im
formellen Teil die Ergebnisse zur Jahresrechnung 2001 und Analysen zur
Finanzsituation des Landkreises Miltenberg. Der materielle Teil des Berichtes
enthalte umfangreiche Feststellungen, die in Teilbereichen hohe
Rückerstattungen an den Landkreis Miltenberg zur Folge haben.
Geprüft worden seien die
EDV-Wartungskosten, die Gastschulbeiträge, die der Landkreis Miltenberg erhalte
bzw. anderen Schulträgern erstatten müsse, sowie der Umbau der Staatl.
Realschule Miltenberg. Weitere Beschäftigungsfelder für den
Rechnungsprüfungsausschuß seien die “Rohe’sche Altenheimstiftung, die
Wohltätigkeitsstiftung sowie die Rückstellungen in der Abfallwirtschaft
gewesen. Darüber hinaus sei der Rechnungsprüfungsauschuß verpflichtet, die
Geschäftstätigkeit des Landkreises Miltenberg im Zusammenhang mit der
Beteiligung an Gesellschaften zu überprüfen. In diesem Jahr habe sich der
Rechnungsprüfungsausschuß mit der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg
beschäftigt.
Zusammengefaßt werde
seitens des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt, daß die finanziellen
Verhältnisse des Landkreises Miltenberg geordnet seien und die Jahresrechnung
2001 gemäß Art. 88 Abs. 3 Landkreisordnung festgestellt werden könne. Der
Prüfungsbericht könne von allen Fraktionen bzw. allen Kreistagsmitgliedern im
Kreisrechnungsprüfungsamt eingesehen werden.
Die Jahresrechnung 2001
enthalte wie die Jahresrechnungen der Vorjahre Haushaltseinnahme- und
-ausgabereste im Vermögenshaushalt. Mit dem Zustimmungsbeschluß zur
Feststellung der Jahresrechnung 2001 werde auch die Bildung dieser
Haushaltsreste anerkannt. Die Jahresergebnisse seien mit den Kassenbeständen
verprobt und hätten Übereinstimmung ergeben.
Abschließend lobte
Kreisrat Hein das gute Arbeitsklima im Rechnungsprüfungsausschuß sowie die gute
Zusammenarbeit zwischen Rechnungsprüfungsausschuß und
Kreisrechnungsprüfungsamt.
Der Leiter des
Kreisrechnungsprüfungsamtes, Verw.Oberamtsrat Wöber teilte folgendes mit:
a) Die Jahresrechnung 2001 des Landkreises Miltenberg
sei vom Rechnungsprüfungsausschuß geprüft worden. Die Prüfungsergebnisse und
Abschlußsummen seien im Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom
02.12.2002 enthalten.
b) Der Rechnungsprüfungsausschuß habe am
02.12.2002 dem Kreisausschuß bzw. dem Kreistag die Feststellung der
Rechnungsergebnisse empfohlen.
Der Kreisausschuß
empfahl daraufhin dem Kreistag einstimmig, folgendes zu
b e s c h l i e ß e n :
Die geprüfte Jahresrechnung 2001 des
Landkreises Miltenberg wird mit folgenden bereinigten Soll-Ergebnissen
festgestellt: