Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Errichtung eines Gartencenter in Mainaschaff (an der B 8 in der Nähe der Autobahnauffahrt zur A 3)

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.12.2002   SZ-04T4CHY 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Feil trug vor, daß die Fa. Dehner (Firmensitz in Rain a.Lech) beabsichtige, in Mainaschaff an der B 8 in der Nähe der Autobahnauffahrt zur A 3 ein Gartencenter zu errichten. Das Gartencenter soll einen Verkaufspavillon, mehrere Gewächshäuser und Freigelände umfassen. Das Warensortiment soll im wesentlichen Pflanzen (auch Topfpflanzen und Schnittblumen) sowie  Sträucher, Saatgut, Blumenkübel, Zäune, Gewächshäuser, Ausstattungsartikel und Möbel für den Garten, Spritzmittel, Gartengeräte und eine Zooabteilung (lebende Tiere, Futterartikel) beinhalten. Die Gesamtverkaufsfläche werde mit ca. 4.436 qm, die Gesamtgeschoßfläche mit ca. 5.860 qm angegeben. Desweiteren seien 181 Kundenparkplätze (einschließlich Mitarbeiterparkplätze) vorgesehen. Der Personalbestand soll ca. 40 bis 50 Personen plus und 3 bis 4 Auszubildende betragen. In Spitzenzeiten werde mit täglich ca. 1.000 Kunden-PKW gerechnet. Die Verweildauer werde im Durchschnitt ca. 1,5 Stunden betragen.

 

Seitens des Vorhabenträgers werde von einem Umsatz von ca. 5 Mio € nach den Projektunterlagen ausgegangen, womit wohl die jährliche Umsatzerwartung gemeint sei. Das Einzugsgebiet umfasse nach Angaben des Vorhabensträgers ca. 392.500 Einwohner, die in einer Entfernung von maximal 25 km zum Projektstandort leben. Dieser Entfernungsradius umfasse auch den nördlichen Bereich des Landkreises Miltenberg bis etwa Wörth a.Main/Erlenbach a.Main.

 

Für das Vorhaben habe die Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde wegen dessen raumbedeutsamen Auswirkungen ein neues Raumordnungsverfahren eingeleitet, wozu der Landkreis Miltenberg um Stellungnahme gebeten werde. Aufgabe des Landratsamtes sei es ausschließlich, zu prüfen, ob dem Projekt Planungen bzw. Interessen des Landkreises entgegenstehen. Zwar werden möglicherweise auch Einwohner des Landkreises Miltenberg von den neu geschaffenen Arbeitsplätzen profitieren, jedoch werde der Umsatz von ca. 5 Mio €/Jahr auch zulasten des Landkreises Miltenberg gehen, da zumindest Einwohner des nördlichen Teiles des Landkreises Miltenberg das geplante Gartencenter in Mainaschaff aufsuchen werden.

 

Bereits jetzt befinden sich in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg einige größere Baumärkte, die ebenfalls zumindest Teilbereiche des Sortimentes eines Gartencenters anbieten (Bauzentrum Schmelz, Aschaffenburg, Verkauf von Gartenartikeln in der Nähe zu Real–Markt, Stockstadt, Baumarkt Globus und BayWA AG, Hösbach). Durch das jetzt in Mainaschaff geplante Gartencenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 4.436 qm werde der Kaufkraftabfluß der Gemeinden im Umkreis des Einzugsbereiches weiter zunehmen. Dieser Kaufkraftabfluß werde insbesondere zulasten der im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg ansässigen Gartenbaubetriebe gehen und werde durchaus negativ bewertet.

 

Allerdings handele es sich bei den im geplanten Gartencenter angebotenen Waren nur in untergeordnete Teilen des Warensortimentes (z.B. Schnittblumen, Bücher, Zooartikel) um “zentrenrelevante Sortimente” lt. Ulmer Liste 2001/2002. Der Hauptbestandteil der angebotenen Waren (u.a. Pflanzen, Gartengeräte, Düngemittel) falle unter die Rubrik “nicht zentrenrelevante Sortimente” lt. Ulmer Liste 2001/2002. 

 

Aufgrund der Tatsache, daß zentrenrelevante Sortimente nach der Ulmer Liste 2001/2001 (die zwar nicht rechtsverbindlich sei, aber doch als Orientierungshilfe herangezogen werden könne) nur unwesentlicher Bestandteil des Warensortimentes seien, können aus dieser Betrachtung keine Schwächung der Funktionsfähigkeit zentraler Orte oder negative Auswirkungen auf die vorhandene städtbauliche Struktur hergeleitet werden. Somit trage der zu erwartender Kaufkraftabfluß für sich betrachtet keine Bedenken raumordnerischer Art, die in diesem Raumordnungsverfahren vorgebracht werden könnten.

 

Die Verwaltung schlage vor, die beabsichtigte Errichtung des geplanten Vorhabens seitens des Landkreises Miltenberg zur Kenntnis zu nehmen.

 

In der nach kurzer Beratung erfolgten Abstimmung lehnte der Kreisausschuß die beabsichtigte Errichtung des geplanten Gartencenters in Mainaschaff mit Sitmmenmehrheit ab.

 

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