Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Errichtung eines Gartencenter in Mainaschaff (an der B 8 in der Nähe der Autobahnauffahrt zur A 3)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.12.2002 SZ-04T4CHY |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat Feil trug
vor, daß die Fa. Dehner (Firmensitz in Rain a.Lech) beabsichtige, in
Mainaschaff an der B 8 in der Nähe der Autobahnauffahrt zur A 3 ein
Gartencenter zu errichten. Das Gartencenter soll einen Verkaufspavillon,
mehrere Gewächshäuser und Freigelände umfassen. Das Warensortiment soll im
wesentlichen Pflanzen (auch Topfpflanzen und Schnittblumen) sowie Sträucher, Saatgut, Blumenkübel, Zäune,
Gewächshäuser, Ausstattungsartikel und Möbel für den Garten, Spritzmittel,
Gartengeräte und eine Zooabteilung (lebende Tiere, Futterartikel) beinhalten.
Die Gesamtverkaufsfläche werde mit ca. 4.436 qm, die Gesamtgeschoßfläche mit
ca. 5.860 qm angegeben. Desweiteren seien 181 Kundenparkplätze (einschließlich
Mitarbeiterparkplätze) vorgesehen. Der Personalbestand soll ca. 40 bis 50 Personen
plus und 3 bis 4 Auszubildende betragen. In Spitzenzeiten werde mit täglich ca.
1.000 Kunden-PKW gerechnet. Die Verweildauer werde im Durchschnitt ca. 1,5
Stunden betragen.
Seitens des
Vorhabenträgers werde von einem Umsatz von ca. 5 Mio € nach den
Projektunterlagen ausgegangen, womit wohl die jährliche Umsatzerwartung gemeint
sei. Das Einzugsgebiet umfasse nach Angaben des Vorhabensträgers ca. 392.500
Einwohner, die in einer Entfernung von maximal 25 km zum Projektstandort leben.
Dieser Entfernungsradius umfasse auch den nördlichen Bereich des Landkreises
Miltenberg bis etwa Wörth a.Main/Erlenbach a.Main.
Für das Vorhaben habe
die Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde wegen dessen
raumbedeutsamen Auswirkungen ein neues Raumordnungsverfahren eingeleitet, wozu
der Landkreis Miltenberg um Stellungnahme gebeten werde. Aufgabe des
Landratsamtes sei es ausschließlich, zu prüfen, ob dem Projekt Planungen bzw.
Interessen des Landkreises entgegenstehen. Zwar werden möglicherweise auch Einwohner
des Landkreises Miltenberg von den neu geschaffenen Arbeitsplätzen profitieren,
jedoch werde der Umsatz von ca. 5 Mio €/Jahr auch zulasten des Landkreises
Miltenberg gehen, da zumindest Einwohner des nördlichen Teiles des Landkreises
Miltenberg das geplante Gartencenter in Mainaschaff aufsuchen werden.
Bereits jetzt befinden
sich in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg einige größere Baumärkte, die
ebenfalls zumindest Teilbereiche des Sortimentes eines Gartencenters anbieten
(Bauzentrum Schmelz, Aschaffenburg, Verkauf von Gartenartikeln in der Nähe zu
Real–Markt, Stockstadt, Baumarkt Globus und BayWA AG, Hösbach). Durch das jetzt
in Mainaschaff geplante Gartencenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca.
4.436 qm werde der Kaufkraftabfluß der Gemeinden im Umkreis des
Einzugsbereiches weiter zunehmen. Dieser Kaufkraftabfluß werde insbesondere
zulasten der im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg ansässigen
Gartenbaubetriebe gehen und werde durchaus negativ bewertet.
Allerdings handele es sich
bei den im geplanten Gartencenter angebotenen Waren nur in untergeordnete
Teilen des Warensortimentes (z.B. Schnittblumen, Bücher, Zooartikel) um
“zentrenrelevante Sortimente” lt. Ulmer Liste 2001/2002. Der Hauptbestandteil
der angebotenen Waren (u.a. Pflanzen, Gartengeräte, Düngemittel) falle unter
die Rubrik “nicht zentrenrelevante Sortimente” lt. Ulmer Liste 2001/2002.
Aufgrund der Tatsache,
daß zentrenrelevante Sortimente nach der Ulmer Liste 2001/2001 (die zwar nicht
rechtsverbindlich sei, aber doch als Orientierungshilfe herangezogen werden
könne) nur unwesentlicher Bestandteil des Warensortimentes seien, können aus
dieser Betrachtung keine Schwächung der Funktionsfähigkeit zentraler Orte oder
negative Auswirkungen auf die vorhandene städtbauliche Struktur hergeleitet
werden. Somit trage der zu erwartender Kaufkraftabfluß für sich betrachtet
keine Bedenken raumordnerischer Art, die in diesem Raumordnungsverfahren
vorgebracht werden könnten.
Die Verwaltung schlage
vor, die beabsichtigte Errichtung des geplanten Vorhabens seitens des
Landkreises Miltenberg zur Kenntnis zu nehmen.
In der nach kurzer
Beratung erfolgten Abstimmung lehnte der Kreisausschuß die beabsichtigte
Errichtung des geplanten Gartencenters in Mainaschaff mit Sitmmenmehrheit ab.