Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Beschlußfassung über die künftige Struktur der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.12.2002   SZ-04T47OG 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing führte aus, daß er aufgrund der Pressemeldungen in den letzten Tagen einige Punkte voranstellen wolle:

 

1.  Das Niveau des heutigen Presseartikels hebt sich unrühmlich ab von der sachlichen und konstruktiven Diskussion im Kreisausschuß. Aussagen wie “bewußt getäuscht” oder “falsch informiert” verbreiten Stimmung, führen aber nicht zu Lösungen und verletzen die Beteiligten.

 

2.  Das KPMG-Gutachten ist weder das Gutachten des Landrates, noch des Geschäftsführeres der Krankenhaus-GmbH. Vielmehr hat es der Verwaltungsrat einstimmig nach einer Vorstellung von fünf Unternehmen beauftragt.

 

3.  Der Zeitplan ist nicht der Zeitplan des Landrates oder des Geschäftsführeres, sondern ist im Verwaltungsrat vor Monaten einmütig so festgelegt worden:

     2002: Gremienbeschlüsse (Verwaltungsrat, Kreisausschuß und Kreistag).

     2003: Umsetzung.

     01.01.2004: Abschluß.

 

4.  Es gab keine Verpflichtung zur Geheimhaltung durch den Landrat. Aus dem Verwaltungsrat wurde der Wunsch geäußert, bis 01.12.2002 das Gutachten und seine Ergebnisse nur fraktionsintern zu besprechen. Erst danach sollte (wie geschehen) auch öffentlich diskutiert werden. Innerhalb der Fraktionen war das Gutachten einsehbar, aber keine offizielle Herausgabe an alle Kreistagsmitglieder. Die Materie ist äußerst kompliziert: Viele Annahmen, Problem der Fehlinterpretation sehr groß (siehe Artikel im “Main-Echo”). Daher Verfahren wie es in politischen Gremien üblich ist: Behandlung in den Ausschüssen und Beschluß.

 

5.  Ein Großteil der in der Presse gestellten Fragen wurde im Kreisausschuß beantwortet bzw. behandelt. Will man bestimmte Dinge einfach nicht zur Kenntnis nehmen???

 

6.  Als Landrat war und ist mein oberstes Prinzip Glaubwürdigkeit, was ich über 16 Jahren so praktiziert und danach gelebt habe. Ich lasse deshalb weder mir, noch meinen Mitarbeitern den guten Namen “kaputtschreiben”. Ich verwahre mich gegen Unterstellungen, insbesondere gegen Geschäftsführer Büchler. Das hat er nicht verdient.

 

7.  Wir haben in der Vergangenheit unsere Hausaufgaben erledigt:

     -    Gründung der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg im Jahr 1994,

     -    unterschiedliche Entwicklung bei den Betriebsergebnissen.

     Fazit: Das Krankenhaus Miltenberg wird seit Jahren vom  Krankenhaus Erlenbach a.Main mitfinanziert.

 

8.  Angeblich falsche Krankenhaus-Betten: Statistisch alles belegbar, aber trotzdem falsch.

     -    Krankenhaus Erlenbach a.Main + 4.000 Einwohner, 70 Betten abgebaut,

     -    Krankenhaus Miltenberg bei gleicher Einwohnerzahl - 22 Betten.

     -    Entscheidend: Auslastung ca. 70 %, Kapazitäten noch weiter gekürzt.

     -    Friedrich-Ebert-Stiftung: 30 % weniger Krankenhäuser (politisches Ziel).

 

9.  Rahmenbedingungen für Krankenhäuser:

     Siehe Folie 5.

    

10.     Fallzahlen an zwei Standorten:

          Siehe Folien 3 und 4.

 

11.     Erkenntnis: Wenn das Ziel, zwei Krankenhäuser beizubehalten bestehen bleiben soll, sind Veränderungen nötig: Kleine Häuser können zukünftig nicht mehr alles anbieten, wenn sie überleben wollen. Es gibt keine Alternativen zu den vorgesehenen Strukturveränderungen Sie bleiben deutlich hinter den Optionen des Gutachtens zurück. Der Vorwurf “zu kurz gesprungen” ist eher berechtigt, als “zu weit”!

 

12.     Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und lange vorbereitet. Es wurden Gespräche mit niedergelassenen Ärzten, Krankenhausärzten, Personalrat, Rettungsdienst usw. geführt. Die Betroffenen sehen das übereinstimmend auch so! Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Versorgung des südlichen Landkreisteiles wird nicht erfolgen, sagen übereinstimmend die Experten.

 

13.     Keine Zeit abzuwarten, denn warten kostet viel Geld und gefährdet den Krankenhaus-Standort Miltenberg. Was total aus den Augen verloren wurde: Wir wollen mit diesen Maßnahmen die beiden Krankenhaus-Standorte Erlenbach a.Main und Miltenberg sichern.

 

Geschäftsführer Büchler erklärte, daß die Gesetzeslage der Grund dafür sei, daß jetzt bei den Krankenhäusern Erlenbach a.Main und Miltenberg keine schwarzen Zahlen mehr geschrieben werden. Seit ein paar Jahren gebe es die sog. Deckelung, d.h. die Einnahmen seien festgelegt. Die Zahlen für das Krankenhaus Miltenberg seien leider alle negativ, ein großes Defizit verursache die Geburtshilfeabteilung. Auch im Bereich ambulante Operationen seien die Zahlen negativ. Die Einnahmen liegen fest und können nicht gesteigert werden, auch dann nicht, wenn mehr Patienten behandelt würden. Die Zahlen für das Krankenhaus Erlenbach a.Main seien etwas freundlicher, aber auch hier gebe es ein großes Defizit bei der Geburtshilfe und der Gynäkologie. In diesem Bereich müssen Mindestbesetzungen vorgehalten werden. Leider sei das Krankenhaus Erlenbach a.Main nicht groß genug, um über Mindestbesetzungen hinauszukommen. Dazu komme, daß dort aufwendige Eingriffe vorgenommen werden, die beim Krankenhaus Miltenberg mit einer Belegabteilung nicht durchgeführt werden können. Das Krankenhaus Miltenberg sei ein Akut-Krankenhaus, bei dem der ambulante Bereich sowie eine geriatrische Reha fehlen. Auch hier bestehe ein Defizit von rd. 200.000,-- €.

 

Auf die Frage, wie komme es zu diesen Verschlechterungen, gebe es folgende Antwort: Die Einnahmen seien eingefroren, sie steigen jährlich nur so wie die Bruttolohnentwicklung. Die Kassen finanzieren sich aus den Beiträgen der lohnabhängig Beschäftigten. Um den gleichen Prozentsatz dürfen auch nur die Einnahmen der Krankenhäuser steigen. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit werden Steigerungen kaum möglich sein. Im Jahr 2002 betrage die Einnahmensteigerung 1 % = 350.000,-- € für beide Krankenhäuser. Leider seien die Ausgaben nicht gedeckelt. 70 % der Ausgaben seien Personalkosten, wovon über die Hälfte auf das Pflegepersonal und nur 28 % auf Ärzte entfallen. Die Steigerung der Personalkosten betrage im Jahr 2002  3,6 % = 1,030.000,-- €. Dieser Betrag könnte deutlich verringert werden, wenn Personal abgebaut würde. Für 2003 werde mit einer Steigerung der Personalkosten um 5 % = 1,460.000,-- € gerechnet. Das bedeute Mehrausgaben von insgesamt rd. 4,6 Mio €. Daraus ergebe sich eine finanzielle Situation mit Defiziten. Es gebe Personen, die aus dem Gutachten etwas anderes herauslesen, nämlich Gewinne. Dies sei leider nicht der Fall. Das Gutachten enthalte Modellrechnungen zum Vergleichen. Die tatsächlichen Zahlen belegen leider etwas anderes. Verwaltung, Apotheke, Betriebsarzt usw. seien bereits für beide Häuser tätig. Bei der heutigen Struktur der beiden Häuser werde es nicht mehr länger möglich sein, wie bisher zu arbeiten. Alle sollten sich darüber im Klaren sein, daß diese Struktur nicht mehr zeitgemäß sei und reagiert werden müsse. Bei benachbarten Krankenhäusern seien übrigens schon Defizite entstanden, als die Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg noch Gewinne erzielt hätten.

 

Bezüglich des Vorschlages, ein Krankenhaus an zwei Standorten zu betreiben, wehrte sich Geschäftsführer Büchler gegen den Vorwurf, im Kreisausschuß falsch informiert zu haben. Er habe vielmehr klar auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Wenn dem Vorschlag entsprochen würde, müßte eine Trennung aller Bereiche erfolgen. Dann würde dem Krankenhaus Miltenberg noch mehr genommen. Seit Gründung der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg im Jahr 1994 seien jedoch schon viele Bereiche zusammengefaßt worden. Es wäre kein Problem, entsprechend dem Vorschlag einen Antrag zu stellen, nur würde das nicht die bestehenden Probleme lösen. Im Interesse der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg sollte daher der Kreistag dem vorliegenden Konzept zustimmen.

 

Kreisrat Bieber (1. Bürgermeister der Stadt Miltenberg) sagte, er sei nicht verantwortlich für das, was in der Presse stehe. Er habe nicht zur Verfassung des erschienenen Presseartikels beigetragen. Wenn allerdings vorher besser informiert worden wäre, müßte man sich heute nicht so intensiv mit der Angelegenheit beschäftigen. Die erste Veröffentlichung sei am 01.12.2002 erfolgt. In der Kreisausschußsitzung am 09.12.2002 habe er (Kreisrat Bieber) Fragen gestellt, die ihn als Kreisrat, aber auch die Bevölkerung und die unmittelbar Betroffenen interessieren. Die Diskussion in der CSU-Fraktion sei für ihn nicht ausreichend gewesen, weil Fragen offengeblieben seien. Er habe Verständnis dafür, daß die Krankenhausleitung angesichts der vorliegenden Zahlen nach Abhilfe suche und Spezialisierungen zwischen beiden Krankenhäusern durchgeführt werden sollen. Es gebe jedoch noch Fragen zum KPMG-Gutachten selbst. Weiter müsse gefragt werden, wer mit ärztlichem Sachverstand mitgewirkt habe. Bezüglich der Geburtshilfe des Krankenhauses Miltenberg gebe es noch einige offene Fragen. Schließlich sei nicht jede Geburt planbar. Hinweise gebe ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung. Dieses gehe von einer Geburtenzahl von 300 aus. Darüber hinaus werde die Notfallversorgung durch die niedergelassenen Kinderärzte angesprochen. Weitere Fragen seien die künftige chirurgische Notversorgung nach 16.00 Uhr sowie an Wochenenden und in den Abendstunden. Werden dann Fälle, die nach 16.00 Uhr zum Krankenhaus Miltenberg kommen, abgewiesen, obwohl das Operationsteam noch anwesend sei? Solche Fälle können doch nicht auf niedergelassene Ärzte verwiesen werden.

 

Bezüglich des Vorschlages, ein Krankenhaus an zwei Standorten, vertrat Kreisrat Bieber die Meinung, daß diese Variante nicht ausreichend geprüft worden sei. Er habe sich beim zuständigen Ministerium um Informationen bemüht und mitgeteilt bekommen, daß in beiden Häusern Abteilungen vorgehalten werden müßten. Er bitte daher, diese Variante nochmals zu prüfen.

 

Zum Verfahren bemerkte Kreisrat Bieber, daß der Kreistag mit der heutigen Beschlußfassung einen Blankoscheck ausstellen und schon jetzt vollendete Tatsachen schaffen würde. Ein grundsätzliches Problem sei, daß die Bundesregierung eine Kommission ins Leben gerufen habe, die erst nach neuen Strukturen suche. Eine weitere wesentliche Frage, der bisher ausgewichen worden sei, sei die Frage nach betriebsbedingten Kündigungen. Zur Aussage, es gehe um viel Geld, bemerkte Kreisrat Bieber, daß es ihm auch darum gehe, aber darüber hinaus um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung. Bisher sei leider nur die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund gestellt worden. Viele Fragen hätten ausführlich diskutiert werden können, wenn die Dinge offen dargelegt worden wären. Schließlich gehe es um ein Thema, das die Öffentlichkeit interessiere. Die Überlassung von nochmals ca. 200 Unterschriften machen deutlich, daß eine öffentliche Diskussion erforderlich sei.

 

Kreisrat Bieber stellte sodann folgenden Geschäftsordnungsantrag: Heute keine Debatte über die künftige Struktur der Krankenhaus-GmbH durchzuführen, sondern die bestehenden Probleme ausführlich zu beraten, weil bisher nicht ausreichend informiert worden sei.

 

Landrat Schwing sagte dazu, er halte es nicht für fair erst ausführlich Stellung zu nehmen und dann einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen. Er schlug Abstimmung über den Antrag vor und wies darauf hin, daß eine Gegenrede möglich sei.

 

Kreisrat Ritter sprach sich dafür aus, heute zu entscheiden. Grund dafür, daß bei den Krankenhäusern des Landkreises Miltenberg viele Jahre keine Defizite entstanden seien, sei die hervorragende Politik gewesen. Außerdem sei ein verantwortliches Gremium geschaffen worden. Nachdem dieses zur Vermeidung von künftigen Defiziten eine Strukturänderung vorschlage, sollte der Kreistag heute die richtige Entscheidung treffen. Würde dies nicht geschehen, müßten letztlich die Kommunen Krankenhaus-Defizite finanzieren.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde der Geschäftsordnungsantrag von Kreisrat Bieber mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Auf Antrag von Kreisrat Bieber wird dessen Zustimmung zum Geschäftsordnungsantrag im Protokoll vermerkt.

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagte, für ihn sei der Zeitrahmen ein wichtiger Punkt. Am vorliegenden Gutachten störe ihn folgendes: Warum seien die Prognosen bei negativen Zahlen so positiv und warum werden Modellberechnungen durchgeführt, die nicht verläßlich seien. Es bestehe der Verdacht, daß mit dem Gutachten die Möglichkeiten für die Lösungen 4 und 5 geschaffen werden sollten. Dem Kreistag seien heute kurz vor der Abstimmung erstmals Kostenberechnungen der einzelnen Abteilungen vorgelegt worden. Nach Meinung von Kreisrat Dr. Linduschka könne daher von einem Kreistagsmitglied nicht erwartet werden, bereits heute eine Entscheidung zu treffen. Die derzeitige Bundesregierung sei stark im schnellen Umschwenken von Beschlüssen, so daß heute kein Mensch wisse, was die Zukunft bringen werde. Bei solcher Unsicherheit wäre es daher sinnvoller, derzeit keine Reform durchzuführen. Schließlich sei nicht bekannt, ob der heutige Schritt weitere Schritte behindere.

 

Kreisrat Scherf führte aus, daß die vergangenen Tage und die über 2.000 Unterschriften gezeigt hätten, daß die Reform der Krankenhaus-GmbH, besonders die Schließung der Geburtshilfeabteilung des Krankenhauses Miltenberg, den Menschen im Landkreis Miltenberg große Sorgen bereite. Auch die Mitglieder von Bündnis 90/DieGrünen hätten diese Unterschriften erreicht, die um Vertagung des Punktes bitten. Es müsse jedoch gefragt werden, was eine Vertagung brächte. Die Umsetzung der Reform zum 01.01.2004 wäre erschwert und würde das Defizit weiter steigern. Desweiteren würden falsche Hoffnungen geweckt, zumal sich an der Notwendigkeit dieser Reform nicht ändere.

 

Kritik übte Kreisrat Scherf bezüglich der Öffentlichkeit der Angelegenheit. Im Hinblick darauf wäre eine längere Zeitspanne und eine gründlichere Information besser gewesen, als nur eine Pressekonferenz wenige Tage vor der Kreisausschußsitzung. Deshalb der heute vorgelegte Antrag zur Gewährleistung der Information.

 

Ein Blick auf die Fakten zeige, daß es massive Veränderungen im Gesundheitswesen geben werde, die beim Blick auf die Gesamtgesellschaft auch notwendig seien. An den Rahmenbedingungen für deutsche Krankenhäuser werde man nicht vorbeikommen. Sie seien eine Herausforderung, qualitativ hochwertige und kostenbewußte Krankenhäuser zu entwickeln. Da im deutschen Gesundheitswesen Kostenbewußtsein noch nicht durchgeschlagen habe, werden in den kommenden Jahren viele Krankenhäuser schließen müssen, weil sie nicht wirtschaftlich arbeiten. Dies gelte es für die Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg zu verhindern. Der Kreistag trage dafür Verantwortung gegenüber der Landkreisbevölkerung. Für die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen-ödp gebe es folglich zwei Schwerpunkt:

-    Garantie einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen im Landkreis Miltenberg,

-    Erhalt der beiden Häuser der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg.

Beide Ziele scheinen mit der geplanten Reform machbar zu sein. Die Maßnahmen, die in beiden Häusern vorhandenen Angebote zu bündeln und so jedem Haus für die Zukunft ein unverwechselbares und qualitativ hochwertiges Profil zu geben, werden unterstützt. Zur Sicherung dieses Profils sei ein zweiter Antrag gestellt worden, mit dem bereits jetzt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt werden sollen.

 

Aufgrund der offensichtlichen Notwendigkeit zur Stärkung der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg unterstützen die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen-ödp die geplante Strukturreform, fordern aber für die Zukunft:

-    Größere Transparenz für die Bevölkerung, was im Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH geplant und welche Maßnahmen diskutiert werden. Die Bevölkerung habe ein Recht, daran beteiligt zu werden.

-    Nach dem Wegfall der Geburtshilfeabteilung des Krankenhauses Miltenberg müsse dort ein ergänzendes Angebot geschaffen werden (z.B. eine Hebammenstation für Vor- und Nachbetreuung – Palliativ-/Notdienststation).

-    Der Personalrat müsse bezüglich der weiteren Entwicklung der beiden Krankenhäuser in alle Prozesse integriert werden, da großes Interesse an einer Zusammenarbeit bestehe.

 

Kreisrat Scherf stellte sodann namens der Ausschußgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen-ödp folgende Anträge:

 

1.  Der Kreistag fordert die Krankenhaus-GmbH auf, sich bereits jetzt über die zukünftige Entwicklung der beiden Häuser Erlenbach a.Main und Miltenberg Gedanken zu machen. Zu nennen wäre die Einrichtung einer Palliativstation, einer Hebammenstation oder einer kassenärztlichen Notdienststation, um so die beiden Standorte durch die Ausbildung eines besonderen und qualitativ hochwertigen Profils zu stärken. Der Kreistag ist darüber von der Krankenhaus-GmbH zu informieren.

 

2.  Der Landrat wird vom Kreistag beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die Landkreisbevölkerung innerhalb der kommenden drei Wochen ausreichend über die Strukturreform innerhalb der Krankenhaus-GmbH umfassend und verständlich informiert wird. Zu denken wäre dabei an eine Informationsveranstaltung oder an einen an alle Landkreisbewohner zu verteilenden Frage-/Antwort-Katalog mit praxisbezogenen Ausführungen (z.B. “Ich habe um 19.00 Uhr einen Verkehrsunfall in Weilbach, wo werde ich nun versorgt?”). Dem Kreistag ist über die getroffenen Maßnahmen und deren Umsetzung zu berichten.

 

Landrat Schwing schlug vor, über die Anträge nach Fassung des Grundsatzbeschlusses abzustimmen.

 

Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, daß die Frage sei, wie reformieren wir unter schwierigen Bedingungen unsere Krankenhäuser. Einige SPD-Kreistagsmitglieder befürworten den Antrag von Kreisrat Bieber, weil zahlreiche Argumente tatsächlich zutreffen: In den entsprechenden Gremien sei zwar eine sorgfältige Abwägung des Themas “Strukturreform der Krankenhaus-GmbH” erfolgt, was jedoch bis heute fehle, sei ein öffentlicher politischer Diskurs, den dem die Bevölkerung interessiert sei. Er (Kreisrat Dr. Schüren) unterstütze die geplante Reform, weil es im Augenblick keine Alternative gebe. Er habe nur Bedenken, ob der Zeitpunkt der richtige sei. Es bestehe nämlich die Möglichkeit, daß sich innerhalb der nächsten 12 Monate wesentliche Rahmenbedingungen ändern und daraufhin die Situation entstehe, wo man sich fragen müsse, ob man nicht zu früh, zu kurz oder in die falsche Richtung gesprungen sei. Bisher habe der Kreistag grundlegende Entscheidungen auf wesentlich sachlicherer und stabilerer Informationsbasis getroffen (z.B. Klärschlammdeponie Schippach). Ein Großteil der SPD-Kreistagsmitglieder werde dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH bzw. dem Empfehlungsbeschluß des Kreisausschusses zustimmen, weil im Sinne des Fortbestandes der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg keine andere Möglicheit gesehen werde.

 

Kreisrätin Almritter wies darauf hin, daß das Gutachten weit größere Einschnitte vorgesehen habe. Mit der heute zu beschließenden Strukturreform sei die Notfallversorgung im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg gesichert. Darauf habe der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH bei seiner Entscheidung geachtet. Es werde nicht passieren, daß ein Notfall stark blutend vor dem Krankenhaus Miltenberg zusammenbreche und nicht versorgt werde. Ein weiterer Punkt sei, daß Schwerverletzte schon in der Vergangenheit nicht zum Krankenhaus Miltenberg, sondern zum Krankenhaus Erlenbach a.Main oder per Hubschrauber in Spezialkliniken verbracht worden seien.

 

Kreisrat Rüth teilte mit, daß für die CSU-Fraktion zu Beginn der Diskussion folgende Ziele maßgebend gewesen seien:

-    Medizinische Grundversorgung der Bevölkerung des Landkreises Miltenberg,

-    Erhalt der beiden Krankenhaus-Standorte Erlenbach a.Main und Miltenberg und

-    Sicherung der Arbeitsplätze der Krankenhaus-MitarbeiterInnen.

Vor dem Hintergrund steigender Kosten müsse versucht werden, die gesteckten Ziele zu erreichen. Größere Einsparungen wären lediglich bei den Personalkosten möglich, was der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH jedoch abgelehnt habe. Alle, die sich frühzeitig mit der Strukturreform auseinandergesetzt hätten, seien froh, daß es gelungen sei, die beiden Krankenhaus-Standorte Erlenbach a.Main und Miltenberg zu erhalten, Schwerpunkte zu bilden, die Notfallrettung der Bevölkerung zu sichern und keine einschneidenden Maßnahmen durchführen zu müssen. Kreisrat Rüth bat, zur Sachlichkeit zurückzukehren und heute entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH sowie dem Empfehlungsbeschluß des Kreisausschusses zu entscheiden.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, daß die Freien Wähler Ja zur Entscheidung des Kreistages bezüglich der strategischen Neuausrichtung der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg sagen. Er wies darauf hin, daß das Gesundheitswesen in Deutschland zu teuer geworden sei und Reformen notwendig seien. Deshalb werden bei der Patientenversorgung in Zukunft ökonomische Gesichtspunkte stärker in den Vordergrund treten müssen. Zur Kenntnis nehmen müsse man auch das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung, das von einem Rückgang der Krankenhäuser in Deutschland von derzeit 1.190 auf 830 (= 30 %) ausgehe.

 

Derzeit gebe es eine bundesweite Entwicklung, der sich auch der Landkreis Miltenberg stellen müsse. Die Einnahmenseite sei “gedeckelt” und die Ausgabenseite (vor allem Personalkosten) steige immer mehr an. Es gebe eine Nullrunde bei den Ärztebudgets. Eine Nullrunde für Krankenhäuer bedeute, daß die Krankenhäuser im Jahr 2003 mit so viel Geld auskommen müssen wie 2002. Bundesweit seien dadurch 65.000 Arbeitsplätze bedroht, in Bayern 4.000. 3 % Lohn- bzw. Gehaltsteigerung bedeute für die Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg Mehrkosten von rd. 1 Mio €. Gleichzeitig werden, um die Kostenlawine zu stoppen, notwendige Maßnahmen eingeleitet (z.B. Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich, Anrechnung von Fallpauschalen oder Festlegung von Mindestmengen und Qualitätsstandards bei planbaren Eingriffen), die sich negativ auf die Einnahmenseite auswirken.

 

Bezüglich der Defizite der Krankenhäuser sei Handeln angesagt. Derartige Probleme gebe es auch in den Krankenhäusern der Nachbarlandkreise. Wenn es stimme, daß sich das Defizit der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg im Jahr 2002 auf 1,3 Mio € belaufe und im Jahr 2003 auf 2,5 Mio € ansteigen werde, sich jedoch durch die geplanten Strukturmaßnahmen das Defizit um 1 Mio € reduzieren lasse, müsse der Kreistag Miltenberg anpacken. Es könne nicht zugewartet werden, bis die EU die dauernde Subventionierung der Krankenhäuser durch den Landkreis Miltenberg als wettbewerbswidrig einstufe oder die Kreisumlage erhöht werden müsse. Bei der geplanten Strukturreform gehe es auch darum, den Krankenhaus-Standort Landkreis Miltenberg langfristig nachhaltig zu sichern.

 

Alle Beteiligten seien in den Entscheidungsprozeß eingebunden und sagen Ja zur geplanten Strukturreform. Es sei aber auch verständlich, daß verschiedene Betroffene aus persönlichen Gründen Nein sagen und dafür Unterschriften sammeln. Zum vorliegenden Beschlußvorschlag gebe es jedoch keine Alternative. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und den zu erwartenden negativen Betriebsergebnissen müsse gehandelt werden. Die Strukturreform werde und könne nicht alle zufriedenstellen, es werde Einschnitte beim Personal und beim Grundsatz der wohnortnahen Versorgung geben. Die geplante Strukturreform sei aber die einzige Chance, die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern im Landkreis Miltenberg auf weitgehend hohem Niveau zu halten.

 

Kreisrat Trützler teilte mit, daß die Fraktion Neue Mitte dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg einstimmig entsprechen werde. Er erinnerte daran, daß er bereits im Kreisausschuß am 09.12.2002 beantragt habe, jeden Haushalt im Landkreis Miltenberg darüber zu informieren, wie und warum gehandelt werde, um der Bevölkerung unbegründete Ängste zu nehmen.

 

Landrat Schwing sagte zu, daß über die Anträge der Kreisräte Trützler und Scherf bezüglich Information der Bevölkerung zusammenfassend abgestimmt werde.

 

Kreisrat R. Weber sagte, die Diskussion bestätige, daß der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit geleistet und spärlich informiert habe. Bedenken und Ängste wolle die Bevölkerung diskutieren, bevor der Kreistag beschließe. Außerdem erhebe sich die Frage, wie künftig das Leistungsangebot der einzelnen Abteilungen aussehen werde. Vermutlich werde das Krankenhaus Miltenberg unattraktiv werden. Mehr und bessere Informationen im Vorfeld hätten den Kreistag auf die sichere Seite gebracht. Er (Kreisrat R. Weber) könne dem Beschlußvorschlag heute nicht mit Überzeugung zustimmen und werde ihn ablehnen.

 

Kreisrat Dotzel bemerkte, die Diskussion zeige, daß es große Probleme im Gesundheitswesen Deutschlands gebe. Der Kreistag habe daher keine andere Wahl, als dem Beschlußvorschlag zu folgen. Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH habe die Entscheidung gut vorbereitet und Geschäftsführer Büchler sei Garant für eine optimale medizinische Versorgung der Bevölkerung. Eine Erhöhung der Kreisumlage zur Abdeckung von Defiziten wäre nicht vertretbar, weil keine Kommune über finanzielle Reserven verfüge.

 

Kreisrat Schumacher gab bekannt, daß er dem Beschlußvorschlag nicht zustimmen werde, da zu viele Fragen ungeklärt seien. Bezüglich des Argumentes,  Zuwarten koste unnötiges Geld, seitens der Befürworter der Strukturreform bitte er zu bedenken, daß der Landkreis Miltenberg viele Dinge bezuschusse, bei denen es nicht um Menschenleben gehe wie bei einem Krankenhaus. Er sprach sich dafür aus, die Entscheidung zu verschieben.

 

Kreisrat Andre vertrat die Meinung, daß der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH die anstehenden Probleme gut gelöst habe. Nachdem ein vernünftiger Ausgleich gefunden worden sei, wonach auch die Bevölkerung des südlichen Teiles des Landkreises Miltenberg künftig medizinisch gut versorgt werde, könne der Vorschlag mitgetragen werden. Im übrigen sei es entgegen der Behauptung von Kreisrat Dr. Linduschka jedem Kreistagsmitglied möglich gewesen, sich vorab entsprechend zu informieren.

 

Landrat Schwing bat, ihm abzunehmen, daß der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH, Geschäftsführer Büchler sowie alle Betroffenen das Beste für die Krankenhäuser und die Bevölkerung wollen und deren Befürchtungen ernst nehmen. Es sei niemals versucht worden, etwas zu verheimlichen. Auch gehe es nicht nur um Geld. Wenn jedoch mit der Strukturreform noch zwei Jahre zugewartet würde, würde viel Geld verlorengehen, welches den Kommunen abgenommen werden müßte. Daher großes Kompliment an die Krankenhaus-GmbH. Ihr sei mit zu verdanken, daß es dem Landkreis Miltenberg aufgrund der niedrige Kreisumlage besser gehe als vielen anderen Landkreisen. Und wenn von “Kahlschlag” gesprochen werde, müsse darauf verwiesen werden, daß die geplante Strukturreform weit hinter den Optionen zurückbleibe. Auch könne nicht argumentiert werden, die Strukturreform komme zu früh.

 

Geschäftsführer Büchler teilte bezüglich der Beauftragung der Fa. KPMG folgendes mit: Nachdem der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH beschlossen hatte, ein Gutachten in Auftrag zu geben, hätten die Ärzte auf Befragen die Fa. KPMG vorgeschlagen. Daraufhin seien fünf Firmen um Angebote gebeten worden. Man habe sich dann für die Fa. KPMG entschieden, weil diese schon für viele Häuser Gutachten erstellt habe. Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH habe Wert auf ein Konzept gelegt, welches die MitarbeiterInnen einbeziehe. Dieses Konzept sei letztendlich von allen Chefärzten akzeptiert worden.

 

Landrat Schwing schlug sodann vor, über die Anträge der Kreisräte Trützler und Scherf bezüglich der Information der Bevölkerung abzustimmen.

 

Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, daß der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eigentlich kein Antrag sei. Der Antrag enthalte Selbstverständlichkeiten, die Aufgaben der Krankenhaus-GmbH seien.

 

Zum Hinweis von Landrat Schwing, daß streng genommen kein Kreistagsbeschluß erforderlich wäre, weil für Öffentlichkeitsarbeit die Krankenhaus-GmbH verantwortlich sei, vertraten die Kreisräte Dr. Schüren und Dr. Kaiser die Meinung, daß, nachdem der Kreistag über die Strukturreform der Krankenhaus-GmbH entscheide, es Pflicht des Landrates bzw. der Landkreisverwaltung sei, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Im übrigen habe die Landkreisverwaltung dazu bessere Möglichkeiten als die Krankenhaus-GmbH.

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde sodann bei fünf Gegenstimmen folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

a)  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen-ödp vom 16.12.2002:

     Dem Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg wird empfohlen, sich bereits jetzt über die zukünftige Entwicklung der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg Gedanken zu machen. Zu nennen wäre die Einrichtung einer Pallativstation, einer Hebammenstation oder einer kassenärztlichen Notdienststation, um so die beiden Standorte durch Ausbildung eines besonderen und qualitativ hochwertigen Profils zu stärken. Der Kreistag ist darüber von der Krankenhaus-GmbH zu informieren.

 

b)  Antrag von Kreisrat Trützler vom 09.12.2002 und von Bündnis 90/Die Grünen-ödp vom 16.12.2002:

     Die Landkreisverwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die Bevölkerung des Landkreises Miltenberg über die Strukturreform innerhalb der Krankenhaus-GmbH umfassend und verständlich informiert wird.

 

Weiter wurde durch den Kreistag auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg vom 28.10.2002 und Empfehlung des Kreisausschusses vom 09.12.2002 bei acht Gegenstimmen folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Für die künftige Struktur der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg wird folgende Aufgabenverteilung zwischen den Krankenhäusern Erlenbach a.Main und Miltenberg vorgesehen:

 

1.  Innere Medizin:

 

     a)    Die Innere Medizin bleibt getrennt wie bisher in eine Abteilung in Erlenbach a.Main und eine in Miltenberg.

     b)    Sollten künftig Mindestzahlen für internistische Eingriffe festgelegt werden, die in einem der beiden Häuser nicht erreicht werden, so wird der betreffende Bereich in dem Krankenhaus konzentriert, das im Vorjahr die größere Anzahl dieser Eingriffe aufzuweisen hatte.

 

2.  Chirurgie:

 

     a)    Die Bauch- und Gefäßchirurgie wird im Krankenhaus Erlenbach a.Main konzentriert.

     b)    Die elektiven orthopädischen Eingriffe werden im Krankenhaus Miltenberg konzentriert.

     c)    Die sonstige Unfallchirurgie bleibt getrennt in Miltenberg und Erlenbach a.Main, in Miltenberg allerdings zeitlich beschränkt auf die normale tägliche Arbeitszeit (Montag bis Freitag).

 

3.  Gynäkologie/Geburtshilfe:

 

     a)    Die Geburtshilfe wird im Krankenhaus Erlenbach a.Main konzentriert.

     b)    Die Gynäkologie bleibt wie bisher getrennt in Erlenbach a.Main (Hauptabteilung) und Miltenberg (Belegabteilung).

 

 

Kreisrat Bieber beantragte abschließend, im Protokoll zu vermerken, daß er dagegen gestimmt habe.

 

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