Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Beschlußfassung über die künftige Struktur der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.12.2002 SZ-04T47OG |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing führte aus, daß er aufgrund der
Pressemeldungen in den letzten Tagen einige Punkte voranstellen wolle:
1. Das Niveau des heutigen Presseartikels hebt
sich unrühmlich ab von der sachlichen und konstruktiven Diskussion im
Kreisausschuß. Aussagen wie “bewußt getäuscht” oder “falsch informiert”
verbreiten Stimmung, führen aber nicht zu Lösungen und verletzen die
Beteiligten.
2. Das KPMG-Gutachten ist weder das Gutachten des
Landrates, noch des Geschäftsführeres der Krankenhaus-GmbH. Vielmehr hat es der
Verwaltungsrat einstimmig nach einer Vorstellung von fünf Unternehmen
beauftragt.
3. Der Zeitplan ist nicht der Zeitplan des
Landrates oder des Geschäftsführeres, sondern ist im Verwaltungsrat vor Monaten
einmütig so festgelegt worden:
2002: Gremienbeschlüsse (Verwaltungsrat,
Kreisausschuß und Kreistag).
2003: Umsetzung.
01.01.2004: Abschluß.
4. Es gab keine Verpflichtung zur Geheimhaltung
durch den Landrat. Aus dem Verwaltungsrat wurde der Wunsch geäußert, bis
01.12.2002 das Gutachten und seine Ergebnisse nur fraktionsintern zu
besprechen. Erst danach sollte (wie geschehen) auch öffentlich diskutiert
werden. Innerhalb der Fraktionen war das Gutachten einsehbar, aber keine
offizielle Herausgabe an alle Kreistagsmitglieder. Die Materie ist äußerst
kompliziert: Viele Annahmen, Problem der Fehlinterpretation sehr groß (siehe
Artikel im “Main-Echo”). Daher Verfahren wie es in politischen Gremien üblich
ist: Behandlung in den Ausschüssen und Beschluß.
5. Ein Großteil der in der Presse gestellten Fragen
wurde im Kreisausschuß beantwortet bzw. behandelt. Will man bestimmte Dinge
einfach nicht zur Kenntnis nehmen???
6. Als Landrat war und ist mein oberstes Prinzip
Glaubwürdigkeit, was ich über 16 Jahren so praktiziert und danach gelebt habe.
Ich lasse deshalb weder mir, noch meinen Mitarbeitern den guten Namen
“kaputtschreiben”. Ich verwahre mich gegen Unterstellungen, insbesondere gegen
Geschäftsführer Büchler. Das hat er nicht verdient.
7. Wir haben in der Vergangenheit unsere
Hausaufgaben erledigt:
- Gründung
der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg im Jahr 1994,
- unterschiedliche
Entwicklung bei den Betriebsergebnissen.
Fazit: Das Krankenhaus Miltenberg wird seit
Jahren vom Krankenhaus Erlenbach a.Main
mitfinanziert.
8. Angeblich falsche Krankenhaus-Betten:
Statistisch alles belegbar, aber trotzdem falsch.
- Krankenhaus
Erlenbach a.Main + 4.000 Einwohner, 70 Betten abgebaut,
- Krankenhaus
Miltenberg bei gleicher Einwohnerzahl - 22 Betten.
- Entscheidend:
Auslastung ca. 70 %, Kapazitäten noch weiter gekürzt.
- Friedrich-Ebert-Stiftung:
30 % weniger Krankenhäuser (politisches Ziel).
9. Rahmenbedingungen für Krankenhäuser:
Siehe Folie 5.
10. Fallzahlen an zwei Standorten:
Siehe Folien 3 und 4.
11. Erkenntnis: Wenn das Ziel, zwei
Krankenhäuser beizubehalten bestehen bleiben soll, sind Veränderungen nötig:
Kleine Häuser können zukünftig nicht mehr alles anbieten, wenn sie überleben
wollen. Es gibt keine Alternativen zu den vorgesehenen Strukturveränderungen
Sie bleiben deutlich hinter den Optionen des Gutachtens zurück. Der Vorwurf “zu
kurz gesprungen” ist eher berechtigt, als “zu weit”!
12. Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH hat
sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und lange vorbereitet. Es wurden
Gespräche mit niedergelassenen Ärzten, Krankenhausärzten, Personalrat,
Rettungsdienst usw. geführt. Die Betroffenen sehen das übereinstimmend auch so!
Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Versorgung des südlichen Landkreisteiles
wird nicht erfolgen, sagen übereinstimmend die Experten.
13. Keine Zeit abzuwarten, denn warten kostet
viel Geld und gefährdet den Krankenhaus-Standort Miltenberg. Was total aus den
Augen verloren wurde: Wir wollen mit diesen Maßnahmen die beiden
Krankenhaus-Standorte Erlenbach a.Main und Miltenberg sichern.
Geschäftsführer Büchler erklärte, daß die Gesetzeslage der
Grund dafür sei, daß jetzt bei den Krankenhäusern Erlenbach a.Main und
Miltenberg keine schwarzen Zahlen mehr geschrieben werden. Seit ein paar Jahren
gebe es die sog. Deckelung, d.h. die Einnahmen seien festgelegt. Die Zahlen für
das Krankenhaus Miltenberg seien leider alle negativ, ein großes Defizit
verursache die Geburtshilfeabteilung. Auch im Bereich ambulante Operationen
seien die Zahlen negativ. Die Einnahmen liegen fest und können nicht gesteigert
werden, auch dann nicht, wenn mehr Patienten behandelt würden. Die Zahlen für
das Krankenhaus Erlenbach a.Main seien etwas freundlicher, aber auch hier gebe
es ein großes Defizit bei der Geburtshilfe und der Gynäkologie. In diesem
Bereich müssen Mindestbesetzungen vorgehalten werden. Leider sei das
Krankenhaus Erlenbach a.Main nicht groß genug, um über Mindestbesetzungen
hinauszukommen. Dazu komme, daß dort aufwendige Eingriffe vorgenommen werden,
die beim Krankenhaus Miltenberg mit einer Belegabteilung nicht durchgeführt
werden können. Das Krankenhaus Miltenberg sei ein Akut-Krankenhaus, bei dem der
ambulante Bereich sowie eine geriatrische Reha fehlen. Auch hier bestehe ein
Defizit von rd. 200.000,-- €.
Auf die Frage, wie komme es zu diesen Verschlechterungen,
gebe es folgende Antwort: Die Einnahmen seien eingefroren, sie steigen jährlich
nur so wie die Bruttolohnentwicklung. Die Kassen finanzieren sich aus den
Beiträgen der lohnabhängig Beschäftigten. Um den gleichen Prozentsatz dürfen auch
nur die Einnahmen der Krankenhäuser steigen. Aufgrund der hohen
Arbeitslosigkeit werden Steigerungen kaum möglich sein. Im Jahr 2002 betrage
die Einnahmensteigerung 1 % = 350.000,-- € für beide Krankenhäuser. Leider
seien die Ausgaben nicht gedeckelt. 70 % der Ausgaben seien Personalkosten,
wovon über die Hälfte auf das Pflegepersonal und nur 28 % auf Ärzte entfallen.
Die Steigerung der Personalkosten betrage im Jahr 2002 3,6 % = 1,030.000,-- €. Dieser Betrag könnte
deutlich verringert werden, wenn Personal abgebaut würde. Für 2003 werde mit
einer Steigerung der Personalkosten um 5 % = 1,460.000,-- € gerechnet. Das
bedeute Mehrausgaben von insgesamt rd. 4,6 Mio €. Daraus ergebe sich eine
finanzielle Situation mit Defiziten. Es gebe Personen, die aus dem Gutachten
etwas anderes herauslesen, nämlich Gewinne. Dies sei leider nicht der Fall. Das
Gutachten enthalte Modellrechnungen zum Vergleichen. Die tatsächlichen Zahlen
belegen leider etwas anderes. Verwaltung, Apotheke, Betriebsarzt usw. seien
bereits für beide Häuser tätig. Bei der heutigen Struktur der beiden Häuser
werde es nicht mehr länger möglich sein, wie bisher zu arbeiten. Alle sollten
sich darüber im Klaren sein, daß diese Struktur nicht mehr zeitgemäß sei und
reagiert werden müsse. Bei benachbarten Krankenhäusern seien übrigens schon
Defizite entstanden, als die Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg noch
Gewinne erzielt hätten.
Bezüglich des Vorschlages, ein Krankenhaus an zwei
Standorten zu betreiben, wehrte sich Geschäftsführer Büchler gegen den Vorwurf,
im Kreisausschuß falsch informiert zu haben. Er habe vielmehr klar auf die
bestehende Rechtslage hingewiesen. Wenn dem Vorschlag entsprochen würde, müßte
eine Trennung aller Bereiche erfolgen. Dann würde dem Krankenhaus Miltenberg
noch mehr genommen. Seit Gründung der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg im
Jahr 1994 seien jedoch schon viele Bereiche zusammengefaßt worden. Es wäre kein
Problem, entsprechend dem Vorschlag einen Antrag zu stellen, nur würde das
nicht die bestehenden Probleme lösen. Im Interesse der beiden Krankenhäuser
Erlenbach a.Main und Miltenberg sollte daher der Kreistag dem vorliegenden
Konzept zustimmen.
Kreisrat Bieber (1. Bürgermeister der Stadt Miltenberg)
sagte, er sei nicht verantwortlich für das, was in der Presse stehe. Er habe
nicht zur Verfassung des erschienenen Presseartikels beigetragen. Wenn
allerdings vorher besser informiert worden wäre, müßte man sich heute nicht so
intensiv mit der Angelegenheit beschäftigen. Die erste Veröffentlichung sei am
01.12.2002 erfolgt. In der Kreisausschußsitzung am 09.12.2002 habe er (Kreisrat
Bieber) Fragen gestellt, die ihn als Kreisrat, aber auch die Bevölkerung und
die unmittelbar Betroffenen interessieren. Die Diskussion in der CSU-Fraktion
sei für ihn nicht ausreichend gewesen, weil Fragen offengeblieben seien. Er
habe Verständnis dafür, daß die Krankenhausleitung angesichts der vorliegenden
Zahlen nach Abhilfe suche und Spezialisierungen zwischen beiden Krankenhäusern
durchgeführt werden sollen. Es gebe jedoch noch Fragen zum KPMG-Gutachten
selbst. Weiter müsse gefragt werden, wer mit ärztlichem Sachverstand mitgewirkt
habe. Bezüglich der Geburtshilfe des Krankenhauses Miltenberg gebe es noch
einige offene Fragen. Schließlich sei nicht jede Geburt planbar. Hinweise gebe ein
Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung. Dieses gehe von einer Geburtenzahl
von 300 aus. Darüber hinaus werde die Notfallversorgung durch die
niedergelassenen Kinderärzte angesprochen. Weitere Fragen seien die künftige
chirurgische Notversorgung nach 16.00 Uhr sowie an Wochenenden und in den
Abendstunden. Werden dann Fälle, die nach 16.00 Uhr zum Krankenhaus Miltenberg
kommen, abgewiesen, obwohl das Operationsteam noch anwesend sei? Solche Fälle
können doch nicht auf niedergelassene Ärzte verwiesen werden.
Bezüglich des Vorschlages, ein Krankenhaus an zwei
Standorten, vertrat Kreisrat Bieber die Meinung, daß diese Variante nicht
ausreichend geprüft worden sei. Er habe sich beim zuständigen Ministerium um
Informationen bemüht und mitgeteilt bekommen, daß in beiden Häusern Abteilungen
vorgehalten werden müßten. Er bitte daher, diese Variante nochmals zu prüfen.
Zum Verfahren bemerkte Kreisrat Bieber, daß der Kreistag mit
der heutigen Beschlußfassung einen Blankoscheck ausstellen und schon jetzt
vollendete Tatsachen schaffen würde. Ein grundsätzliches Problem sei, daß die
Bundesregierung eine Kommission ins Leben gerufen habe, die erst nach neuen
Strukturen suche. Eine weitere wesentliche Frage, der bisher ausgewichen worden
sei, sei die Frage nach betriebsbedingten Kündigungen. Zur Aussage, es gehe um
viel Geld, bemerkte Kreisrat Bieber, daß es ihm auch darum gehe, aber darüber
hinaus um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung. Bisher sei leider nur die
Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund gestellt worden. Viele Fragen hätten
ausführlich diskutiert werden können, wenn die Dinge offen dargelegt worden
wären. Schließlich gehe es um ein Thema, das die Öffentlichkeit interessiere.
Die Überlassung von nochmals ca. 200 Unterschriften machen deutlich, daß eine
öffentliche Diskussion erforderlich sei.
Kreisrat Bieber stellte sodann folgenden
Geschäftsordnungsantrag: Heute keine Debatte über die künftige Struktur der
Krankenhaus-GmbH durchzuführen, sondern die bestehenden Probleme ausführlich zu
beraten, weil bisher nicht ausreichend informiert worden sei.
Landrat Schwing sagte dazu, er halte es nicht für fair erst
ausführlich Stellung zu nehmen und dann einen Geschäftsordnungsantrag zu
stellen. Er schlug Abstimmung über den Antrag vor und wies darauf hin, daß eine
Gegenrede möglich sei.
Kreisrat Ritter sprach sich dafür aus, heute zu entscheiden.
Grund dafür, daß bei den Krankenhäusern des Landkreises Miltenberg viele Jahre
keine Defizite entstanden seien, sei die hervorragende Politik gewesen.
Außerdem sei ein verantwortliches Gremium geschaffen worden. Nachdem dieses zur
Vermeidung von künftigen Defiziten eine Strukturänderung vorschlage, sollte der
Kreistag heute die richtige Entscheidung treffen. Würde dies nicht geschehen,
müßten letztlich die Kommunen Krankenhaus-Defizite finanzieren.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde der
Geschäftsordnungsantrag von Kreisrat Bieber mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Auf Antrag von Kreisrat Bieber wird dessen Zustimmung zum
Geschäftsordnungsantrag im Protokoll vermerkt.
Kreisrat Dr. Linduschka sagte, für ihn sei der Zeitrahmen
ein wichtiger Punkt. Am vorliegenden Gutachten störe ihn folgendes: Warum seien
die Prognosen bei negativen Zahlen so positiv und warum werden
Modellberechnungen durchgeführt, die nicht verläßlich seien. Es bestehe der
Verdacht, daß mit dem Gutachten die Möglichkeiten für die Lösungen 4 und 5
geschaffen werden sollten. Dem Kreistag seien heute kurz vor der Abstimmung
erstmals Kostenberechnungen der einzelnen Abteilungen vorgelegt worden. Nach
Meinung von Kreisrat Dr. Linduschka könne daher von einem Kreistagsmitglied
nicht erwartet werden, bereits heute eine Entscheidung zu treffen. Die
derzeitige Bundesregierung sei stark im schnellen Umschwenken von Beschlüssen,
so daß heute kein Mensch wisse, was die Zukunft bringen werde. Bei solcher
Unsicherheit wäre es daher sinnvoller, derzeit keine Reform durchzuführen.
Schließlich sei nicht bekannt, ob der heutige Schritt weitere Schritte behindere.
Kreisrat Scherf führte aus, daß die vergangenen Tage und die
über 2.000 Unterschriften gezeigt hätten, daß die Reform der Krankenhaus-GmbH,
besonders die Schließung der Geburtshilfeabteilung des Krankenhauses
Miltenberg, den Menschen im Landkreis Miltenberg große Sorgen bereite. Auch die
Mitglieder von Bündnis 90/DieGrünen hätten diese Unterschriften erreicht, die
um Vertagung des Punktes bitten. Es müsse jedoch gefragt werden, was eine
Vertagung brächte. Die Umsetzung der Reform zum 01.01.2004 wäre erschwert und
würde das Defizit weiter steigern. Desweiteren würden falsche Hoffnungen
geweckt, zumal sich an der Notwendigkeit dieser Reform nicht ändere.
Kritik übte Kreisrat Scherf bezüglich der Öffentlichkeit der
Angelegenheit. Im Hinblick darauf wäre eine längere Zeitspanne und eine
gründlichere Information besser gewesen, als nur eine Pressekonferenz wenige
Tage vor der Kreisausschußsitzung. Deshalb der heute vorgelegte Antrag zur
Gewährleistung der Information.
Ein Blick auf die Fakten zeige, daß es massive Veränderungen
im Gesundheitswesen geben werde, die beim Blick auf die Gesamtgesellschaft auch
notwendig seien. An den Rahmenbedingungen für deutsche Krankenhäuser werde man
nicht vorbeikommen. Sie seien eine Herausforderung, qualitativ hochwertige und
kostenbewußte Krankenhäuser zu entwickeln. Da im deutschen Gesundheitswesen
Kostenbewußtsein noch nicht durchgeschlagen habe, werden in den kommenden
Jahren viele Krankenhäuser schließen müssen, weil sie nicht wirtschaftlich
arbeiten. Dies gelte es für die Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg
zu verhindern. Der Kreistag trage dafür Verantwortung gegenüber der
Landkreisbevölkerung. Für die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen-ödp gebe es
folglich zwei Schwerpunkt:
- Garantie einer flächendeckenden und
qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen im Landkreis
Miltenberg,
- Erhalt der beiden Häuser der
Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg.
Beide Ziele scheinen mit der
geplanten Reform machbar zu sein. Die Maßnahmen, die in beiden Häusern
vorhandenen Angebote zu bündeln und so jedem Haus für die Zukunft ein
unverwechselbares und qualitativ hochwertiges Profil zu geben, werden
unterstützt. Zur Sicherung dieses Profils sei ein zweiter Antrag gestellt
worden, mit dem bereits jetzt die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft
gestellt werden sollen.
Aufgrund der offensichtlichen
Notwendigkeit zur Stärkung der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und
Miltenberg unterstützen die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen-ödp die
geplante Strukturreform, fordern aber für die Zukunft:
- Größere Transparenz für die Bevölkerung, was
im Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH geplant und welche Maßnahmen diskutiert
werden. Die Bevölkerung habe ein Recht, daran beteiligt zu werden.
- Nach dem Wegfall der Geburtshilfeabteilung
des Krankenhauses Miltenberg müsse dort ein ergänzendes Angebot geschaffen
werden (z.B. eine Hebammenstation für Vor- und Nachbetreuung –
Palliativ-/Notdienststation).
- Der Personalrat müsse bezüglich der weiteren
Entwicklung der beiden Krankenhäuser in alle Prozesse integriert werden, da
großes Interesse an einer Zusammenarbeit bestehe.
Kreisrat Scherf stellte sodann namens der
Ausschußgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen-ödp folgende Anträge:
1. Der Kreistag fordert die Krankenhaus-GmbH auf,
sich bereits jetzt über die zukünftige Entwicklung der beiden Häuser Erlenbach
a.Main und Miltenberg Gedanken zu machen. Zu nennen wäre die Einrichtung einer
Palliativstation, einer Hebammenstation oder einer kassenärztlichen
Notdienststation, um so die beiden Standorte durch die Ausbildung eines
besonderen und qualitativ hochwertigen Profils zu stärken. Der Kreistag ist
darüber von der Krankenhaus-GmbH zu informieren.
2. Der Landrat wird vom Kreistag beauftragt,
dafür Sorge zu tragen, daß die Landkreisbevölkerung innerhalb der kommenden
drei Wochen ausreichend über die Strukturreform innerhalb der Krankenhaus-GmbH
umfassend und verständlich informiert wird. Zu denken wäre dabei an eine
Informationsveranstaltung oder an einen an alle Landkreisbewohner zu
verteilenden Frage-/Antwort-Katalog mit praxisbezogenen Ausführungen (z.B. “Ich
habe um 19.00 Uhr einen Verkehrsunfall in Weilbach, wo werde ich nun
versorgt?”). Dem Kreistag ist über die getroffenen Maßnahmen und deren Umsetzung
zu berichten.
Landrat Schwing schlug vor, über die Anträge nach Fassung
des Grundsatzbeschlusses abzustimmen.
Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, daß die Frage sei, wie
reformieren wir unter schwierigen Bedingungen unsere Krankenhäuser. Einige
SPD-Kreistagsmitglieder befürworten den Antrag von Kreisrat Bieber, weil
zahlreiche Argumente tatsächlich zutreffen: In den entsprechenden Gremien sei
zwar eine sorgfältige Abwägung des Themas “Strukturreform der Krankenhaus-GmbH”
erfolgt, was jedoch bis heute fehle, sei ein öffentlicher politischer Diskurs,
den dem die Bevölkerung interessiert sei. Er (Kreisrat Dr. Schüren) unterstütze
die geplante Reform, weil es im Augenblick keine Alternative gebe. Er habe nur
Bedenken, ob der Zeitpunkt der richtige sei. Es bestehe nämlich die
Möglichkeit, daß sich innerhalb der nächsten 12 Monate wesentliche
Rahmenbedingungen ändern und daraufhin die Situation entstehe, wo man sich
fragen müsse, ob man nicht zu früh, zu kurz oder in die falsche Richtung
gesprungen sei. Bisher habe der Kreistag grundlegende Entscheidungen auf
wesentlich sachlicherer und stabilerer Informationsbasis getroffen (z.B.
Klärschlammdeponie Schippach). Ein Großteil der SPD-Kreistagsmitglieder werde
dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH bzw. dem
Empfehlungsbeschluß des Kreisausschusses zustimmen, weil im Sinne des
Fortbestandes der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg keine
andere Möglicheit gesehen werde.
Kreisrätin Almritter wies darauf
hin, daß das Gutachten weit größere Einschnitte vorgesehen habe. Mit der heute
zu beschließenden Strukturreform sei die Notfallversorgung im südlichen Teil
des Landkreises Miltenberg gesichert. Darauf habe der Verwaltungsrat der
Krankenhaus-GmbH bei seiner Entscheidung geachtet. Es werde nicht passieren,
daß ein Notfall stark blutend vor dem Krankenhaus Miltenberg zusammenbreche und
nicht versorgt werde. Ein weiterer Punkt sei, daß Schwerverletzte schon in der
Vergangenheit nicht zum Krankenhaus Miltenberg, sondern zum Krankenhaus Erlenbach
a.Main oder per Hubschrauber in Spezialkliniken verbracht worden seien.
Kreisrat Rüth teilte mit, daß für
die CSU-Fraktion zu Beginn der Diskussion folgende Ziele maßgebend gewesen
seien:
- Medizinische
Grundversorgung der Bevölkerung des Landkreises Miltenberg,
- Erhalt der beiden Krankenhaus-Standorte
Erlenbach a.Main und Miltenberg und
- Sicherung der Arbeitsplätze der
Krankenhaus-MitarbeiterInnen.
Vor dem Hintergrund steigender
Kosten müsse versucht werden, die gesteckten Ziele zu erreichen. Größere
Einsparungen wären lediglich bei den Personalkosten möglich, was der
Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH jedoch abgelehnt habe. Alle, die sich
frühzeitig mit der Strukturreform auseinandergesetzt hätten, seien froh, daß es
gelungen sei, die beiden Krankenhaus-Standorte Erlenbach a.Main und Miltenberg
zu erhalten, Schwerpunkte zu bilden, die Notfallrettung der Bevölkerung zu
sichern und keine einschneidenden Maßnahmen durchführen zu müssen. Kreisrat
Rüth bat, zur Sachlichkeit zurückzukehren und heute entsprechend dem Vorschlag
des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH sowie dem Empfehlungsbeschluß des
Kreisausschusses zu entscheiden.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, daß die
Freien Wähler Ja zur Entscheidung des Kreistages bezüglich der strategischen
Neuausrichtung der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg sagen. Er wies darauf
hin, daß das Gesundheitswesen in Deutschland zu teuer geworden sei und Reformen
notwendig seien. Deshalb werden bei der Patientenversorgung in Zukunft
ökonomische Gesichtspunkte stärker in den Vordergrund treten müssen. Zur
Kenntnis nehmen müsse man auch das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung, das
von einem Rückgang der Krankenhäuser in Deutschland von derzeit 1.190 auf 830
(= 30 %) ausgehe.
Derzeit gebe es eine bundesweite
Entwicklung, der sich auch der Landkreis Miltenberg stellen müsse. Die
Einnahmenseite sei “gedeckelt” und die Ausgabenseite (vor allem Personalkosten)
steige immer mehr an. Es gebe eine Nullrunde bei den Ärztebudgets. Eine
Nullrunde für Krankenhäuer bedeute, daß die Krankenhäuser im Jahr 2003 mit so
viel Geld auskommen müssen wie 2002. Bundesweit seien dadurch 65.000
Arbeitsplätze bedroht, in Bayern 4.000. 3 % Lohn- bzw. Gehaltsteigerung bedeute
für die Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg Mehrkosten von rd. 1 Mio €.
Gleichzeitig werden, um die Kostenlawine zu stoppen, notwendige Maßnahmen
eingeleitet (z.B. Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten
Bereich, Anrechnung von Fallpauschalen oder Festlegung von Mindestmengen und
Qualitätsstandards bei planbaren Eingriffen), die sich negativ auf die
Einnahmenseite auswirken.
Bezüglich der Defizite der
Krankenhäuser sei Handeln angesagt. Derartige Probleme gebe es auch in den
Krankenhäusern der Nachbarlandkreise. Wenn es stimme, daß sich das Defizit der
Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg im Jahr 2002 auf 1,3 Mio € belaufe und im
Jahr 2003 auf 2,5 Mio € ansteigen werde, sich jedoch durch die geplanten
Strukturmaßnahmen das Defizit um 1 Mio € reduzieren lasse, müsse der Kreistag
Miltenberg anpacken. Es könne nicht zugewartet werden, bis die EU die dauernde
Subventionierung der Krankenhäuser durch den Landkreis Miltenberg als
wettbewerbswidrig einstufe oder die Kreisumlage erhöht werden müsse. Bei der
geplanten Strukturreform gehe es auch darum, den Krankenhaus-Standort Landkreis
Miltenberg langfristig nachhaltig zu sichern.
Alle Beteiligten seien in den
Entscheidungsprozeß eingebunden und sagen Ja zur geplanten Strukturreform. Es
sei aber auch verständlich, daß verschiedene Betroffene aus persönlichen
Gründen Nein sagen und dafür Unterschriften sammeln. Zum vorliegenden
Beschlußvorschlag gebe es jedoch keine Alternative. Aufgrund gesetzlicher
Vorgaben und den zu erwartenden negativen Betriebsergebnissen müsse gehandelt
werden. Die Strukturreform werde und könne nicht alle zufriedenstellen, es
werde Einschnitte beim Personal und beim Grundsatz der wohnortnahen Versorgung
geben. Die geplante Strukturreform sei aber die einzige Chance, die
medizinische Versorgung in den Krankenhäusern im Landkreis Miltenberg auf
weitgehend hohem Niveau zu halten.
Kreisrat Trützler teilte mit, daß
die Fraktion Neue Mitte dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH
Landkreis Miltenberg einstimmig entsprechen werde. Er erinnerte daran, daß er
bereits im Kreisausschuß am 09.12.2002 beantragt habe, jeden Haushalt im
Landkreis Miltenberg darüber zu informieren, wie und warum gehandelt werde, um
der Bevölkerung unbegründete Ängste zu nehmen.
Landrat Schwing sagte zu, daß über
die Anträge der Kreisräte Trützler und Scherf bezüglich Information der
Bevölkerung zusammenfassend abgestimmt werde.
Kreisrat R. Weber sagte, die
Diskussion bestätige, daß der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH mangelhafte
Öffentlichkeitsarbeit geleistet und spärlich informiert habe. Bedenken und
Ängste wolle die Bevölkerung diskutieren, bevor der Kreistag beschließe.
Außerdem erhebe sich die Frage, wie künftig das Leistungsangebot der einzelnen
Abteilungen aussehen werde. Vermutlich werde das Krankenhaus Miltenberg
unattraktiv werden. Mehr und bessere Informationen im Vorfeld hätten den
Kreistag auf die sichere Seite gebracht. Er (Kreisrat R. Weber) könne dem
Beschlußvorschlag heute nicht mit Überzeugung zustimmen und werde ihn ablehnen.
Kreisrat Dotzel bemerkte, die
Diskussion zeige, daß es große Probleme im Gesundheitswesen Deutschlands gebe.
Der Kreistag habe daher keine andere Wahl, als dem Beschlußvorschlag zu folgen.
Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH habe die Entscheidung gut vorbereitet
und Geschäftsführer Büchler sei Garant für eine optimale medizinische
Versorgung der Bevölkerung. Eine Erhöhung der Kreisumlage zur Abdeckung von
Defiziten wäre nicht vertretbar, weil keine Kommune über finanzielle Reserven
verfüge.
Kreisrat Schumacher gab bekannt, daß
er dem Beschlußvorschlag nicht zustimmen werde, da zu viele Fragen ungeklärt
seien. Bezüglich des Argumentes,
Zuwarten koste unnötiges Geld, seitens der Befürworter der
Strukturreform bitte er zu bedenken, daß der Landkreis Miltenberg viele Dinge
bezuschusse, bei denen es nicht um Menschenleben gehe wie bei einem
Krankenhaus. Er sprach sich dafür aus, die Entscheidung zu verschieben.
Kreisrat Andre vertrat die Meinung,
daß der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH die anstehenden Probleme gut gelöst
habe. Nachdem ein vernünftiger Ausgleich gefunden worden sei, wonach auch die
Bevölkerung des südlichen Teiles des Landkreises Miltenberg künftig medizinisch
gut versorgt werde, könne der Vorschlag mitgetragen werden. Im übrigen sei es
entgegen der Behauptung von Kreisrat Dr. Linduschka jedem Kreistagsmitglied
möglich gewesen, sich vorab entsprechend zu informieren.
Landrat Schwing bat, ihm abzunehmen,
daß der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH, Geschäftsführer Büchler sowie alle
Betroffenen das Beste für die Krankenhäuser und die Bevölkerung wollen und
deren Befürchtungen ernst nehmen. Es sei niemals versucht worden, etwas zu
verheimlichen. Auch gehe es nicht nur um Geld. Wenn jedoch mit der
Strukturreform noch zwei Jahre zugewartet würde, würde viel Geld verlorengehen,
welches den Kommunen abgenommen werden müßte. Daher großes Kompliment an die
Krankenhaus-GmbH. Ihr sei mit zu verdanken, daß es dem Landkreis Miltenberg
aufgrund der niedrige Kreisumlage besser gehe als vielen anderen Landkreisen.
Und wenn von “Kahlschlag” gesprochen werde, müsse darauf verwiesen werden, daß
die geplante Strukturreform weit hinter den Optionen zurückbleibe. Auch könne
nicht argumentiert werden, die Strukturreform komme zu früh.
Geschäftsführer Büchler teilte
bezüglich der Beauftragung der Fa. KPMG folgendes mit: Nachdem der
Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH beschlossen hatte, ein Gutachten in Auftrag
zu geben, hätten die Ärzte auf Befragen die Fa. KPMG vorgeschlagen. Daraufhin
seien fünf Firmen um Angebote gebeten worden. Man habe sich dann für die Fa.
KPMG entschieden, weil diese schon für viele Häuser Gutachten erstellt habe.
Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH habe Wert auf ein Konzept gelegt,
welches die MitarbeiterInnen einbeziehe. Dieses Konzept sei letztendlich von
allen Chefärzten akzeptiert worden.
Landrat Schwing schlug sodann vor,
über die Anträge der Kreisräte Trützler und Scherf bezüglich der Information
der Bevölkerung abzustimmen.
Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, daß
der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eigentlich kein Antrag sei. Der Antrag
enthalte Selbstverständlichkeiten, die Aufgaben der Krankenhaus-GmbH seien.
Zum Hinweis von Landrat Schwing, daß
streng genommen kein Kreistagsbeschluß erforderlich wäre, weil für
Öffentlichkeitsarbeit die Krankenhaus-GmbH verantwortlich sei, vertraten die
Kreisräte Dr. Schüren und Dr. Kaiser die Meinung, daß, nachdem der Kreistag
über die Strukturreform der Krankenhaus-GmbH entscheide, es Pflicht des
Landrates bzw. der Landkreisverwaltung sei, die Öffentlichkeit entsprechend zu
informieren. Im übrigen habe die Landkreisverwaltung dazu bessere Möglichkeiten
als die Krankenhaus-GmbH.
Auf Vorschlag von Landrat Schwing
wurde sodann bei fünf Gegenstimmen folgendes
b e s c h l o s s e n :
a) Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen-ödp vom 16.12.2002:
Dem Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH
Landkreis Miltenberg wird empfohlen, sich bereits jetzt über die zukünftige
Entwicklung der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg Gedanken
zu machen. Zu nennen wäre die Einrichtung einer Pallativstation, einer
Hebammenstation oder einer kassenärztlichen Notdienststation, um so die beiden
Standorte durch Ausbildung eines besonderen und qualitativ hochwertigen Profils
zu stärken. Der Kreistag ist darüber von der Krankenhaus-GmbH zu informieren.
b) Antrag von Kreisrat Trützler vom 09.12.2002
und von Bündnis 90/Die Grünen-ödp vom 16.12.2002:
Die Landkreisverwaltung wird aufgefordert,
dafür Sorge zu tragen, daß die Bevölkerung des Landkreises Miltenberg über die
Strukturreform innerhalb der Krankenhaus-GmbH umfassend und verständlich
informiert wird.
Weiter wurde durch den Kreistag auf Vorschlag des
Verwaltungsrates der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg vom 28.10.2002 und
Empfehlung des Kreisausschusses vom 09.12.2002 bei acht Gegenstimmen folgendes
b e s c h l o s s e n :
Für die künftige
Struktur der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg wird folgende
Aufgabenverteilung zwischen den Krankenhäusern Erlenbach a.Main und Miltenberg
vorgesehen:
1. Innere
Medizin:
a) Die
Innere Medizin bleibt getrennt wie bisher in eine Abteilung in Erlenbach a.Main
und eine in Miltenberg.
b) Sollten
künftig Mindestzahlen für internistische Eingriffe festgelegt werden, die in
einem der beiden Häuser nicht erreicht werden, so wird der betreffende Bereich
in dem Krankenhaus konzentriert, das im Vorjahr die größere Anzahl dieser
Eingriffe aufzuweisen hatte.
2. Chirurgie:
a) Die Bauch- und Gefäßchirurgie wird im
Krankenhaus Erlenbach a.Main konzentriert.
b) Die
elektiven orthopädischen Eingriffe werden im Krankenhaus Miltenberg
konzentriert.
c) Die
sonstige Unfallchirurgie bleibt getrennt in Miltenberg und Erlenbach a.Main, in
Miltenberg allerdings zeitlich beschränkt auf die normale tägliche Arbeitszeit
(Montag bis Freitag).
3. Gynäkologie/Geburtshilfe:
a) Die Geburtshilfe wird im Krankenhaus
Erlenbach a.Main konzentriert.
b) Die
Gynäkologie bleibt wie bisher getrennt in Erlenbach a.Main (Hauptabteilung) und
Miltenberg (Belegabteilung).
Kreisrat Bieber beantragte abschließend, im Protokoll zu vermerken, daß er dagegen gestimmt habe.