Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Waldbewirtschaftung auf den Grundstücken des Landkreises Mlitenberg in Guggenberg: Vorstellung und Beschlußfassung über das vom Staatl. Forstamt Miltenberg erstellte Forstbetriebsgutachten

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.12.2002   SZ-04SNNV2 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

Reg.Amtmann Röcklein trug vor, daß das Staatl. Forstamt Miltenberg vertraglich die Betriebsleitung und Bewirtschaftung der Waldgrundstücke des Landkreises Miltenberg in Guggenberg übernommen habe. Im Zuge dieser Arbeiten habe das Staatl. Forstamt nun gemäß Art. 19 Abs. 2 Bayer. Waldgesetz ein Forstbetriebsgutachten erstellt, das als Grundlage für die Waldbewirtschaftung in den nächsten 20 Jahren diene. Es handele sich um 10,5 Hektar Holzboden und 0,5 ha Nichtholzboden. Größere Hiebmaßnahmen seien in den nächsten 20 Jahren nicht vorgesehen. Wie in den vergangenen Jahren sollen kranke Bäume (Borkenkäfer) und Sturmschadenholz entfernt werden. Erwartet werde ein durchschnittlicher Holzanfall von drei (!) Festmetern jährlich. Die Forstfachleute sprechen hier von einem “aussetzenden Betrieb”. Wichtige Maßnahme sei die Kontrolle der Standsicherheit des Waldstreifens entlang der Kreisstraße. Wegebaumaßnahmen seien nicht erforderlich. Aufforstungsmaßnahmen seien derzeit weder erforderlich noch geplant.

 

Das Forstbetriebsgutachten sei zwischen Staatl. Forstamt und Abfallwirtschaftsbetrieb ausführlich besprochen worden. Die Verwaltung wolle das Forstbetriebsgutachten heute kurz vorstellen und zur Anerkennung empfehlen, da es eine langfristige Planungsmaßnahme für den einzigen Waldbestand des Landkreises Miltenberg darstelle.

 

Der Ausschuß faßte einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Das vom Staatl. Forstamt Miltenberg erstellt Forstbetriebsgutachten bezüglich der Waldbewirtschaftung auf den Grundstücken des Landkreises Miltenberg in Guggenberg wird anerkannt und um Verbindlicherklärung gebeten.

 

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