Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Waldbewirtschaftung auf den Grundstücken des Landkreises Mlitenberg in Guggenberg: Vorstellung und Beschlußfassung über das vom Staatl. Forstamt Miltenberg erstellte Forstbetriebsgutachten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.12.2002 SZ-04SNNV2 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Amtmann Röcklein trug vor, daß das
Staatl. Forstamt Miltenberg vertraglich die Betriebsleitung und Bewirtschaftung
der Waldgrundstücke des Landkreises Miltenberg in Guggenberg übernommen habe.
Im Zuge dieser Arbeiten habe das Staatl. Forstamt nun gemäß Art. 19 Abs. 2
Bayer. Waldgesetz ein Forstbetriebsgutachten erstellt, das als Grundlage für
die Waldbewirtschaftung in den nächsten 20 Jahren diene. Es handele sich um
10,5 Hektar Holzboden und 0,5 ha Nichtholzboden. Größere Hiebmaßnahmen seien in
den nächsten 20 Jahren nicht vorgesehen. Wie in den vergangenen Jahren sollen
kranke Bäume (Borkenkäfer) und Sturmschadenholz entfernt werden. Erwartet werde
ein durchschnittlicher Holzanfall von drei (!) Festmetern jährlich. Die
Forstfachleute sprechen hier von einem “aussetzenden Betrieb”. Wichtige
Maßnahme sei die Kontrolle der Standsicherheit des Waldstreifens entlang der
Kreisstraße. Wegebaumaßnahmen seien nicht erforderlich. Aufforstungsmaßnahmen
seien derzeit weder erforderlich noch geplant.
Das Forstbetriebsgutachten sei
zwischen Staatl. Forstamt und Abfallwirtschaftsbetrieb ausführlich besprochen
worden. Die Verwaltung wolle das Forstbetriebsgutachten heute kurz vorstellen
und zur Anerkennung empfehlen, da es eine langfristige Planungsmaßnahme für den
einzigen Waldbestand des Landkreises Miltenberg darstelle.
Der Ausschuß faßte einstimmig
folgenden
B e s c h l u ß :
Das vom Staatl. Forstamt Miltenberg
erstellt Forstbetriebsgutachten bezüglich der Waldbewirtschaftung auf den
Grundstücken des Landkreises Miltenberg in Guggenberg wird anerkannt und um
Verbindlicherklärung gebeten.