Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Haushaltsplan 2003 für das Sozialamt Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.12.2002   SZ-04SCIHO 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Unter Hinweis darauf, daß der Haushaltsplanentwurf 2003 für das Sozialamt Miltenberg allen Ausschußmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt worden sei, führte Landrat Schwing aus, daß dem Entwurf zu entnehmen sei, daß im laufenden Jahr 2002 mit einer Überschreitung des Haushaltsansatzes und für das Jahr 2003 mit einer weiteren Ausgabensteigerung gerechnet werden müsse. Aufgrund der vorliegenden Zahlen der Statistik des Jahres 2002 stelle sich die Ausgabensituation des Landkreises Miltenberg im Vergleich zu entsprechenden unterfränkischen und bayerischen Zahlen wie folgt dar:

 

Der Sozialhilfe-Nettoaufwand je Einwohner des Landkreises Miltenberg habe im Jahr 2002 bei 27,00 € gelegen. Damit habe der Landkreis Miltenberg ähnlich wie der Landkreis Aschaffenburg (26,00 €/Einwohner) unter dem Durchschnitt aller unterfränkischer Sozialhilfeträger sowie fast genau im Durchschnitt der bayerischen Landkreise (26,00 €/Einwohner) gelegen.  Lt. Statistik 2001 für Bayern habe die Anzahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt zum Ende des Jahres 2001 leicht höher gelegen als zum Ende des Jahres 2000 (Personen: Steigerung 0,5 %, Haushalte: 0,8 %).  Dieser vermutlich konjunkturbedingt landesweite Anstieg der Sozialhilfeempfänger habe sich im Jahr 2002 fortgesetzt. Die Anzahl der HLU-Fälle im Landkreis Miltenberg sei im Jahr 2002 um ca. 3 % angestiegen. Die hieraus resultierende Ansatzüberscheitung im Bereich HLU/örtlicher Träger mache den Großteil der Gesamtansatzüberschreitung aus, die zum Jahresende mit 151.000,00 € kalkuliert werde.

 

Der Haushalt 2003 müsse unter dem Gebot der äußersten Sparsamkeit aufgrund der knappen Finanzlage der Kommunen äußerst eng kalkuliert werden. Gleichwohl müsse der Ansatz 2003 um weitere 152.000,--00 € über dem bereits erhöhten Jahresendergebnis 2002 veranschlagt werden. Der Hauptgrund hierfür liege in der zu erwartenden Ausgabensteigerung für das Grundsicherungsgesetz, welches zum 01.01.2003 in Kraft trete. Die diesbezügliche Ansatzbildung gestalte sich äußerst schwierig, weil kaum gesicherte Prognosen dahingehend möglich seien, inwieweit Ansprüche nach diesem Gesetz bestehen und letztlich auch geltend gemacht werden. Außerdem lasse sich auch noch nicht abschätzen, inwieweit der Landkreis Miltenberg an der nur auf einen Teil der Kosten begrenzten Erstattung der Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz Anteil haben werde, welcher für das Land Bayern auf 34,9 Mio € jährlich begrenzt sein werde. Der Landkreis Miltenberg rechne aufgrund des Grundsicherungsgesetzes mit einer Mehrbelastung des Kreishaushaltes von 146.000,00 €. Gleichzeitig könne davon ausgegangen werden, daß sich durch das Grundsicherungsgesetz im Delegationsbereich für den Bezirk Unterfranken Einsparungen von 125.000,00 € zulasten des Landkreises Miltenberg ergeben werden.

 

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des AGBSHG, welcher eine Entlastung der Landkreise zulasten der überörtlichen Träger nach sich ziehen würde, werde keinesfalls wie ursprünglich geplant zum 01.01.2003 in Kraft treten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gesetzesänderung habe vorgesehen, weite Teile der ambulanten Eingliederungshilfe mit Ausnahme der Frühforderung, des Behindertenfahrdienstes sowie der Förderung der offenen Behindertenarbeit vom örtlichen in den Zuständigkeitbereich des überörtlichen Trägers zu verlagern.

 

Nach ausführlichen Erläuterungen von Verw.Amtmann Vill zum vorliegenden Haushaltsplan 2003 faßt der Sozialhilfeausschuß einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Haushaltsplan 2003 für das Sozialamt Miltenberg wird mit

Gesamtausgaben von                      7,610.800,-- €

Gesamteinnahmen von                    3,691.810,-- €

und einem Zuschußbedarf von         3,918.000,-- €

angenommen und dem Kreistag zur Verabschiedung empfohlen.

 

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