Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Haushaltsplan 2003 für das Sozialamt Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.12.2002 SZ-04SCIHO |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Unter Hinweis darauf, daß der Haushaltsplanentwurf 2003 für
das Sozialamt Miltenberg allen Ausschußmitgliedern mit der Einladung zur
heutigen Sitzung übersandt worden sei, führte Landrat Schwing aus, daß dem
Entwurf zu entnehmen sei, daß im laufenden Jahr 2002 mit einer Überschreitung
des Haushaltsansatzes und für das Jahr 2003 mit einer weiteren
Ausgabensteigerung gerechnet werden müsse. Aufgrund der vorliegenden Zahlen der
Statistik des Jahres 2002 stelle sich die Ausgabensituation des Landkreises
Miltenberg im Vergleich zu entsprechenden unterfränkischen und bayerischen
Zahlen wie folgt dar:
Der Sozialhilfe-Nettoaufwand je Einwohner des Landkreises
Miltenberg habe im Jahr 2002 bei 27,00 € gelegen. Damit habe der Landkreis
Miltenberg ähnlich wie der Landkreis Aschaffenburg (26,00 €/Einwohner) unter
dem Durchschnitt aller unterfränkischer Sozialhilfeträger sowie fast genau im
Durchschnitt der bayerischen Landkreise (26,00 €/Einwohner) gelegen. Lt. Statistik 2001 für Bayern habe die Anzahl
der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt zum Ende des Jahres 2001 leicht
höher gelegen als zum Ende des Jahres 2000 (Personen: Steigerung 0,5 %,
Haushalte: 0,8 %). Dieser vermutlich
konjunkturbedingt landesweite Anstieg der Sozialhilfeempfänger habe sich im
Jahr 2002 fortgesetzt. Die Anzahl der HLU-Fälle im Landkreis Miltenberg sei im
Jahr 2002 um ca. 3 % angestiegen. Die hieraus resultierende Ansatzüberscheitung
im Bereich HLU/örtlicher Träger mache den Großteil der
Gesamtansatzüberschreitung aus, die zum Jahresende mit 151.000,00 € kalkuliert
werde.
Der Haushalt 2003 müsse unter dem Gebot der äußersten
Sparsamkeit aufgrund der knappen Finanzlage der Kommunen äußerst eng kalkuliert
werden. Gleichwohl müsse der Ansatz 2003 um weitere 152.000,--00 € über dem
bereits erhöhten Jahresendergebnis 2002 veranschlagt werden. Der Hauptgrund
hierfür liege in der zu erwartenden Ausgabensteigerung für das
Grundsicherungsgesetz, welches zum 01.01.2003 in Kraft trete. Die
diesbezügliche Ansatzbildung gestalte sich äußerst schwierig, weil kaum
gesicherte Prognosen dahingehend möglich seien, inwieweit Ansprüche nach diesem
Gesetz bestehen und letztlich auch geltend gemacht werden. Außerdem lasse sich
auch noch nicht abschätzen, inwieweit der Landkreis Miltenberg an der nur auf
einen Teil der Kosten begrenzten Erstattung der Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
Anteil haben werde, welcher für das Land Bayern auf 34,9 Mio € jährlich
begrenzt sein werde. Der Landkreis Miltenberg rechne aufgrund des
Grundsicherungsgesetzes mit einer Mehrbelastung des Kreishaushaltes von
146.000,00 €. Gleichzeitig könne davon ausgegangen werden, daß sich durch das
Grundsicherungsgesetz im Delegationsbereich für den Bezirk Unterfranken
Einsparungen von 125.000,00 € zulasten des Landkreises Miltenberg ergeben
werden.
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des AGBSHG, welcher eine
Entlastung der Landkreise zulasten der überörtlichen Träger nach sich ziehen
würde, werde keinesfalls wie ursprünglich geplant zum 01.01.2003 in Kraft
treten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gesetzesänderung habe
vorgesehen, weite Teile der ambulanten Eingliederungshilfe mit Ausnahme der
Frühforderung, des Behindertenfahrdienstes sowie der Förderung der offenen
Behindertenarbeit vom örtlichen in den Zuständigkeitbereich des überörtlichen
Trägers zu verlagern.
Nach ausführlichen Erläuterungen von Verw.Amtmann Vill zum
vorliegenden Haushaltsplan 2003 faßt der Sozialhilfeausschuß einstimmig
folgenden
B e s c h l u ß :
Der Haushaltsplan 2003 für das Sozialamt Miltenberg wird mit
Gesamtausgaben von 7,610.800,-- €
Gesamteinnahmen von 3,691.810,-- €
und einem Zuschußbedarf von 3,918.000,-- €
angenommen und dem Kreistag zur
Verabschiedung empfohlen.