Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Festlegung der Weihnachtsbeihilfen 2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.12.2002   SZ-04SCIHO 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Amtmann Vill führte aus, daß Sozialhilfeempfänger als einmalige Beihilfe zum Lebensunterhalt zur Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs, der durch das Weihnachtsfest entstehe, eine Weihnachtsbeihilfe erhalten. Die Höhe der Weihnachtsbeihilfe sei ursprünglich nach einer Empfehlung des “Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge” aus dem Jahr 1985 bemessen worden. Das Bayer. Sozialministerium habe in der Folge jährliche Empfehlungen zur Anpassung der Weihnachtsbeihilfe gegeben. Dies erfolge aber in der Zwischenzeit nicht mehr, so daß es grundsätzlich jedem Sozialhilfeträger überlassen sei, die Höhe der Weihnachtsbeihilfe festzusetzen. Die letzte Empfehlung des Bayer. Sozialministeriums sei 1994 gegeben worden und zwar 126,-- DM für den Haushaltsvorstand und 63,--M je Haushaltsangehörige/r.

 

Die drei unterfränkischen Landkreise Main-Spessart, Schweinfurt und Würzburg hätten die Weihnachtsbeihilfe in die pauschalierte Sozialhilfe zum Lebensunterhalt eingerechnet, wodurch sich automatisch eine jährliche Anpassung im Rahmen der Regelsatzerhöhung ergebe. Die Stadt Würzburg habe stets geringfügig höhere Sätze als die übrigen Träger in Unterfranken. Alle übrigen Sozialhilfeträger in Unterfranken hätten bis 2001 die genannten Beträge von 126,-- DM/63,-- DM ausgezahlt.

 

Eine Spitzumrechnung der seither gezahlten DM-Beträge in €-Beträge würde 64,42 € für den Haushaltsvorstand und 32,21 € je Haushaltsangehörige/r ergeben.

 

Bei den drei vorgenannten Sozialhilfeträgern, die die pauschalierte Sozialhilfe auszahlen, errechnen sich für 2002 Beträge in einer Spanne von 70,-- € bis 72,00 € für den Haushaltsvorstand und von 35,00 bis 38,00 € je Haushaltsangehörige/r. Die Stadt Würzburg beabsichtige, 67,-- € für den Haushaltsvorstand auszuzahlen. Die übrigen sieben örtlichen Sozialhilfeträger Unterfrankens sowie der Bezirk Unterfranken beabsichtigen eine Erhöhung der Weihnachtsbeihilfen in Anlehnung an die Rentensteigerung 2002 wie folgt: 66,-- € für den Haushaltsvorstand und 33,-- € je Haushaltsangehörige/r.

 

Die Summe der zu zahlenden Weihnachtsbeihilfen 2002 hätte sich für den Landkreis Miltenberg einschließlich Delegationsbereich nach seitherigen Sätzen auf 81.108,-- € belaufen, nach den vorgeschlagenen Beträgen belaufe sie sich auf 83.094,-- €. Die vorgeschlagene Erhöhung würde für das Jahr 2002 somit einen Mehraufwand von 1.986,-- € bedeuten. Vor dem Hintergrund knapper kommunaler Finanzmittel und angesichts von Kürzungen und Streichungen bei Weihnachtsgratifikationen und 13. Monatsgehältern im Gehalts- bzw. Lohnbereich erscheine eine weitergehende Erhöhung unangemessen. Es werde deshalb vorgeschlagen, sich der mehrheitlich geplanten unterfränkischen Vorgehensweise anzuschließen.

 

Alleinstehende Obdachlose erhalten nach einem Empfehlungsbeschluß der Arbeitsgemeinschaft der unterfränkischen Sozialhilfeträger vom Juli 1998 eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe des Satzes eines Haushaltsangehörigen; dieser Betrag soll am letzten Arbeitstag vor Heiligabend zu den allgemeinen Auszahlungszeiten ausgezahlt werden.

 

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten keine Weihnachtsbeihilfe und seien deshalb von dieser Regelung nicht betroffen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stelle aber die Regierung von Unterfranken für diesen Personenkreis wie im letzten Jahr einen geringfügigen Betrag für Kinder unter 14 Jahren zu Verfügung.

 

Der Sozialhilfeausschuß faßte einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Die Weihnachtsbeihilfen für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe werden für den Landkreis Miltenberg ab 01.12.2002 wie folgt festgelegt:

-    66,-- € für den Haushaltsvorstand

-    33,-- € je Haushaltsangehörige/r sowie alleinstehende/r Obdachlose/r.

 

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