Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Bekanntgabe der Heizungsbeihilfen 2002/2003

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.12.2002   SZ-04SCIHO 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Inspektor Henn-Mücke teilte mit, daß der Sozialhilfeausschuß die Verwaltung mit Beschluß vom 28.11.1998 ermächtigt habe, auf der Basis der Brennstoffverbrauchswerte die Winterbrennstoffbeihilfen anhand der aktuellen Brennstoffpreise selbst festzulegen. Der Sozialhilfeausschuß sei vorbehaltlich erforderlicher Änderungen der Richtlinien oder des Verfahrens nurmehr zu informieren.

 

Die Erhebungen des Heizölpreises im August 2002 habe ergeben, daß die Preise gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken seien. Aus diesem Grund habe die Winterbrennstoffbeihilfe für Ölofenfeuerung um ca. 60,-- € im Eckwert auf jetzt 365,-- € gesenkt werden können, was einer Verringerung um ca. 14 % entspreche.

 

Der Eckwert für Festbrennstoffe sei letztes Jahr gleich geblieben. Hier sei festgestellt worden, daß die Preise für Festbrennstoffe (Braun- und Steinkohle) dieses Jahr leicht angezogen hätten, so daß die Winterbrennstoffbeihilfe für Festbrennstoffe um ca. 25,-- €, (ca. 6 %) erhöht werden mußten.

 

Im einzelnen hätten sich für die Heizperiode 2002/2003 folgende Beträge ergeben:

Haushaltsgröße

 

= Haushaltstyp

Festbrennstoffe

Heizöl

 

Mischsatz 1:1

 

Haushalte mit 1 o. 2 hilfebed. Pers.

(100 %)

1

455,00 €

365,00 €

410,00 €

Haushalte mit 3 o. 4 hilfebed. Pers.

(125 %)

2

569,00 €

456,00 €

512,50 €

Haush. mit 5 o. mehr hilfebed. Pers.

(150 %)

3

683,00 €

548,00 €

615,50 €

Untermieter

(70 %)

4

319,00 €

256,00 €

287,50 €

 

Für Empfänger laufender Sozialhilfeleistungen sei die Auszahlung der Winterfeuerungsbeihilfen Anfang September 2002 erfolgt. Grundsätzlich sei anzumerken, daß die Festsetzungen der Winterbrandpauschale immer mehr an Bedeutung verliere, weil sie im wesentlichen nur Haushalte betreffe, die mit Einzelöfen heizen. Bei etwas über 900 Bedarfsgemeinschaften seien dieses Jahr nur noch 87 Haushalte betroffen gewesen. Der Rest der Bedarfsgemeinschaften habe Zentralheizungen bzw. Nachtspeicheröfen. In diesen Fällen werden in der Regel laufende Heizkostenvorauszahlungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt anerkannt.

 

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