Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Bericht über das Projekt "Hilfe zur Arbeit" im Jahr 2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.12.2002   SZ-04SCIHO 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Oberinspektor Wohlmann gab folgenden Bericht:

 

Im Zeitraum 01.01.2002 bis 15.11.2002 haben insgesamt 3.078 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. In dieser Zahl sind auch Personen enthalten, die nur kurzfristig Leistungen erhalten haben. Von diesen Hilfeempfängern wurden 207 Personen mit dem Vermerk “Arbeit generell zumutbar” gemeldet.

 

Im Laufe des Jahres 2002 wurden bisher folgende Maßnahmen durchgeführt:

 

1)  Gemeinnützige Arbeit: 116 Personen (ca. 23.076 Std.; entspricht 23.537,00 € an Mehraufwandsentschädigung; Stand 31.10.2002)

2)  Gemeinnützige Arbeitsverträge: 8 Personen, davon 6 Arbeitsverträge mit dem Landkreis Miltenberg und 2 Arbeitsverträge mit Gemeinden; den Gemeinden wird ein Lohnkostenzuschuß gewährt

3)  Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung (gAü im bfz Aschaffenburg): 0 Personen

4)  Qualifizierungskurs für Frauen in Miltenberg (bfz - ESF-gefördert) : 19 Teilnehmerinnen

5)  Qualifizierungskurs für Frauen in Aschaffenburg-Nilkheim (Donner + Partner – ESF-gefördert): 4 Teilnehmerinnen

6)  Qualifizierungskurs zur Fachkraft für Bürokommunikation und Vertriebsunterstützung in Aschaffenburg (Dialog-Akademie – ESF-gefördert): 8 Teilnehmerinnen

7)  Sprachkurse für Ausländer, die keinen Anspruch auf Arbeitsamtskurse haben: 5 Personen

8)  Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber (1. Arbeitsmarkt): 9 Personen

9)  Praktika bei Firmen (ohne Lohnanspruch, mit Mehraufwandsentschädigung): 7 Personen

 

Aufgrund des mehrmonatigen krankheitsbedingten Ausfalls des Vollzeitsachbearbeiters und dem Stellenwechsel des Teilzeitsachbearbeiters wurden im Kalenderjahr 2001 weniger Lohnkostenzuschüsse bewilligt bzw. Praktika durchgeführt als im laufenden Kalenderjahr. Wegen der Abrechnung der Lohnkostenzuschüsse nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes werden die Ausgaben im laufenden Kalenderjahr geringer ausfallen als die Ausgaben im Kalenderjahr 2003. Daher ergebe sich als Haushaltsansatz für das Kalenderjahr 2003 ein höherer Betrag als für die 2002 hochgerechneten Ausgaben. Es ist sehr schwierig, für die Hilfe zur Arbeit ein Leistungsergebnis zu formulieren, weil für diesen Bereich keine einheitlichen Standards vorliegen. Am sinnvollsten ist  daher ein Blick auf die Entwicklung der tatsächlichen HLU-Ausgaben, woraus der Erfolg am besten abgelesen werden kann.

 

Verhältnis der Jahresaufwendungen lfd. HLU (netto) zu Hilfe zur Arbeit (HzA)

 

1997

1998

1999

2000

2001

Nettoaufwand HLU

4.003.846,98 €

3.473.839,82 €

3.101.424,77 €

2.950.365,64 €

2.765.878,29 €

Aufwand HzA

172.922,60 €

262.198,99 €

270.319,69 €

172.311,76 €

187.228,01 €

Summe

4.176.769,57 €

3.736.038,81 €

3.371,744,46 €

3.122.677,40 €

2.953.106,30 €

 

Für 2003 seien Ausgaben in Höhe von umgerechnet ca. 181.000,-- € vorgesehen (örtlicher und überörtlicher Träger). Ziel sollte vermehrt die Vermittlung von arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt, auch durch Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber sein. Aufgrund der immer schlechter gewordenen Lage auf dem Arbeitsmarkt werde es sehr schwierig werden, die Zahl der Lohnkostenzuschüsse von neun in diesem Kalenderjahr zu erreichen bzw. zu überbieten. Dies sei schon daraus ersichtlich, daß von den neun gewährten Lohnkostenzuschüssen im Jahr 2002 acht auf das erste Halbjahr entfallen und nur einer auf das zweite Halbjahr 2002. Aus diesem Grund enthält der Haushaltsplanentwurf 2003 folgenden Ansatz für die “Hilfe zur Arbeit”:

 

Ca. 8 Lohnkostenzuschüsse

50.000,00 €

Ca. 5 Arbeitsverträge mit dem Landkreis

50.000,00 €

Ca. 2 Arbeitsverträge mit kreisangehörigen Gemeinden

16.000,00 €

Ca. 25.000 Stunden gemeinnützige Arbeit (einschließlich Asylbereich)

25.000,00 €

Fahrtkosten für die gemeinnützige Arbeit

8.000,00 €

Sonstige Maßnahmen (gÄu, Praktika, Kost, Sprachkurse, Kurse Frauen und Beruf)

32.000,00 €

Gesamtansatz

181.000,00 €

 

1)  Die Qualifizierungskurse für alleinerziehende Frauen in den Bereichen Dienstleistungen und Service bzw. Fachkraft für Bürokommunikation, welche alle ESF-gefördert sind und mit verschiedenen Bildungsträgern durchgeführt werden, haben bisher zu folgenden Ergebnissen geführt:

     a)  Donner + Partner: Am 06.12.2002 endet die zweite von drei vereinbarten Einjahresmaßnahmen, welche in Aschaffenburg-Nilkheim durchgeführt werden. Leider habe bisher noch keine der bisherigen 9 Teilnehmerinnen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Im Januar 2003 beginnt die dritte Maßnahme. Sollten auch in dieser Zeit keine Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt durch den Maßnahmeträger erfolgen, wird wohl kaum eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Bildungsträger erfolgen.

     b)  Dialog Akademie (ehemals Wili-Marketing): Der Kurs hat am 30.09.2002 in Aschaffenburg begonnen und endet am 30.05.2003. Da mit diesem Bildungsträger bereits im Jahr 2000 eine ähnliche Maßnahme mit gutem Erfolg durchgeführt wurde (der Kurs mußte abgebrochen werden, weil fast alle Teilnehmerinnen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden),  wird gehofft, daß von den jetzigen 8 Teilnehmerinnen einige trotz der schwierigen Arbeitsmarktlage in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können.

     c)  bfz: Dieser Kurs in Miltenberg hat am 20.09.2002 mit sehr gutem Erfolg geendet. Von den 19 Teilnehmerinnen konnten trotz der sehr schwierigen konjunkturellen Lage 7 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Aufgrund dieses Erfolges ist geplant, im März 2003 erneut mit diesem Träger eine Maßnahme durchzuführen, wenn weiterhin Mittel aus dem ESF-Fond zur Verfügung stehen.

 

2)  Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung (gAü): Im Jahr 2002 wurden bisher keine Sozialhilfeempfänger aus dem Landkreis Miltenberg eingestellt. Folglich konnte auch keine Personen über die Beschäftigungsgesellschaft, welche das bfz betreibt, in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Der Grund hierfür ist die sehr angespannte Arbeitsmarktlage und der Umstand, daß es für die gAü sehr schwierig ist, im Landkreis Miltenberg Partnerfirmen zu finden. Dieser Entwicklung wird zwischenzeitlich entgegengesteuert. Die gAü bemüht sich derzeit intensiv um Partnerfirmen. Sollte sich die Arbeitsmarktlage nicht verbessern, wird es auch zukünftig schwierig werden, Sozialhilfeempfänger über die gAü in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Der Kooperationsvertrag zwischen der gAü, den Sozialämtern der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg und dem Arbeitsamt Aschaffenburg läuft zum 30.06.2003 aus und wird aller Voraussicht nach nicht verlängert, weil die Ablösung dieses Modells durch die neuen Personalserviceagenturen (PSA) erfolgen soll. Solange keine Sozialhilfeempfänger von der gAü eingestellt werden, entstehen dem Landkreis Miltenberg auch keine Kosten für diese Maßnahme.

 

3)  Koordinationsstelle (KOST):

     Die KOST zwischen den Sozialämtern der Region I und dem Arbeitsamt Aschaffenburg wurde zu Beginn des Jahres 2002 ins Leben gerufen. Das bfz wurde als Bildungsträger mit der personelle Besetzung dieser Stelle beauftragt. Nach Anlaufschwierigkeiten wurden durch organisatorische und personelle Veränderungen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der KOST geschaffen. So haben in verschiedenen Branchen Sozialhilfeempfänger in Praktika vermittelt werden können. In einem Fall hat  dieses Praktikum zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geführt. Weitere Praktika laufen noch, so daß man zuversichtlich ist, daß noch weitere Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen werden. Einen Beitrag zu dieser positiven Entwicklung leistet die gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen der KOST und den Sozialämtern der Region I. Aufgrund der Verbesserungen ist beabsichtigt, die Kooperationsstelle fortzuführen. Die Bundesanstalt für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände haben in einer gemeinsamen Empfehlung vom Juli 2002 dazu aufgefordert, daß die Einrichtung von gemeinsamen Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe unter jeweiliger Einbindung von Verwaltungspersonal der beiden Behörden erfolgen soll. Da dieser Schritt in der Region I durch die Einrichtung der KOST aber im wesentlichen bereits erfolgt ist, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, daneben eine weitere ähnliche Institution ins Leben zu rufen, was in der gewünschten Form mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden wäre. Vorstellbar wäre dagegen eine gewisse Anpassung der Struktur der bestehenden KOST. Auch hier stellt sich jedoch die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, mit dem Aufbau neuer Personalstrukturen noch solange abzuwarten, bis feststeht, ob die ab 01.01.2004 vorgesehene Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Willen des Hartz-Konzeptes bei den Arbeitsämtern oder nach der Vorstellung des Deutschen Landkreistages bei den Sozialämtern der Kommunen erfolgen wird.

 

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