Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Bericht: 10 Jahre Sozialpädagogische Familienhilfe im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.11.2002 SZ-04RY3DR |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Dipl.Sozialpädagogin
(FH) Hellwig-Bezzel erstattete folgenden Bericht:
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt zu Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie sei in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordere die Mitarbeit der Familie.
Die Erfüllung der
Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe bedeutet gemeinsame Arbeit mit
der Familie zur Verbesserung und Stabilisierung der familiären Situation und
Entwicklung der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung.
Das Arbeitsgebiet der
Sozialpädagogischen Familienhilfe geschehe im familiendynamischen und
lebenspraktischen Bereich, gebe Hilfe in der materiellen Situation und zeige
Verhalten in Außenkontakten auf.
Grundlegende
Rahmenbedingungen für die Arbeit seien:
- Wertschätzung der Familie,
- Ressourcenorientierung,
- Lösungsorientierung,
- Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst,
- drei Planstellen.
Grenzen der Arbeit
seien:
- Kindeswohlgefährdung,
- fehlendes Vertrauen zwischen Familie und Berater/in,
- Suchtverhalten eines Elternteiles,
- Kapazität des Personals.
Inhaltliche
Veränderungen innerhalb der Sozialpädagogischen Familienhilfe des Landkreises
Miltenberg:
- Im Durchschnitt vier Familien pro Mitarbeiter/in, das entspreche
zwei Betreuungskontakte/Woche,
- systemische Sichtweise der Familie,
- keine grundsätzlichen Ausschlußgründe mehr, außer fehlenden
Deutschkenntnissen,
- für jede Familie werde eine individuelle Lösung gesucht.