Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bericht: 10 Jahre Sozialpädagogische Familienhilfe im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.11.2002   SZ-04RY3DR 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Dipl.Sozialpädagogin (FH) Hellwig-Bezzel erstattete folgenden Bericht:

 

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 KJHG soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt zu Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie sei in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordere die Mitarbeit der Familie.

 

Die Erfüllung der Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe bedeutet gemeinsame Arbeit mit der Familie zur Verbesserung und Stabilisierung der familiären Situation und Entwicklung der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung.

 

Das Arbeitsgebiet der Sozialpädagogischen Familienhilfe geschehe im familiendynamischen und lebenspraktischen Bereich, gebe Hilfe in der materiellen Situation und zeige Verhalten in Außenkontakten auf.

 

Grundlegende Rahmenbedingungen für die Arbeit seien:

-    Wertschätzung der Familie,

-    Ressourcenorientierung,

-    Lösungsorientierung,

-    Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst,

-    drei Planstellen.

 

Grenzen der Arbeit seien:

-    Kindeswohlgefährdung,

-    fehlendes Vertrauen zwischen Familie und Berater/in,

-    Suchtverhalten eines Elternteiles,

-    Kapazität des Personals.

 

Inhaltliche Veränderungen innerhalb der Sozialpädagogischen Familienhilfe des Landkreises Miltenberg:

-    Im Durchschnitt vier Familien pro Mitarbeiter/in, das entspreche zwei Betreuungskontakte/Woche,

-    systemische Sichtweise der Familie,

-    keine grundsätzlichen Ausschlußgründe mehr, außer fehlenden Deutschkenntnissen,

-    für jede Familie werde eine individuelle Lösung gesucht.

 

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