Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Pflegebedarfsplan für den Landkreis Miltenberg: Feststellung des Bedarfs an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.10.2002 SZ-04Q6K58 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Unter Hinweis auf die den Kreistagsmitgliedern übersandte Kurzfassung des Gutachtens "Bedarf an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015 im Sinne des Gesetzes zur Ausführung des Elften Buches Sozialgesetzbuch “Soziale Pflegeversicherung” (AGPflegeVG) im Landkreis Miltenberg" führte Medizinaldirektor Dr. Dittmeier folgendes aus:
Seit Inkrafttreten des Bayer. Ausführungsgesetzes zum SGB XI (AGPflegeVG) im Jahr 1995 seien die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Dazu gehöre der Bedarf an ambulanten Pflegediensten sowie an teil- und vollstationären Einrichtungen der Altenpflege (Art. 3, 5, 6, 7 AGPflegeVG). In Erfüllung dieser Pflichtaufgabe sei im Juli 1996 ein Gutachten zur Bedarfserstellung von einem unabhängigen Fachinstitut erstellt worden, welches der Kreistag am 17.10. 1996 als Pflegebedarfsplan anerkannt habe. Die Anerkennung sei mit der Maßgabe erfolgt, daß nach Vorliegen feststehender Erkenntnisse über die Auswirkungen der Pflegeversicherung in vier bis fünf Jahren eine Nachbegutachtung erfolgen soll.
Mit dieser Nachbegutachtung sei
zwischenzeitlich das Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert
Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) beauftragt worden. Die Datenerhebung habe sich
über zwei Jahre (Stichtage: 31.12.2000 sowie 31.12.2001) erstreckt, um größere
Validität der erhobenen Daten zu gewährleisten und “Zufallstreffer"
auszuschließen.
Anhand von Folien erläuterten sodann
Medizinaldirektor Dr. Dittmeier und Verw.Amtmann Vill das vorliegende
Gutachten, welches im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen komme:
Ambulante Dienste:
1.
Es
wird in den kommenden Jahren in allen Versorgungsräumen Steigerungen des
Bedarfs an ambulanten Pflegeleistungen geben.
2.
Durch
die heute schon vorhandenen Betreuungskapazitäten kann der steigende Bedarf
über wenige Jahre mit bewältigt werden.
3.
Der
zukünftig anwachsende Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen wird die aktuell
gegebenen Kapazitätsobergrenzen langfristig in einem so geringen Umfang überschreiten,
daß er generell durch Personalaufstockungen der bereits bestehenden ambulanten
Dienste kompensierbar ist. Somit besteht auch weiterhin längerfristig kein
Bedarf an zusätzlichen ambulanten Pflegediensten.
Teilstationäre
Altenpflegeeinrichtungen:
1.
Der
Bedarf an Tagespflege kann im Landkreis Miltenberg durch die vorhandenen
Kapazitäten gedeckt werden. Allerdings besteht in den Südspessartgemeinden
Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten, Faulbach und Stadtprozelten ein gesondert
zu berücksichtigender ortsnaher Bedarf in Höhe von derzeit sechs
Tagespflegeplätzen.
2.
Für
den Bereich der Nachtpflege ist kein Bedarf erkennbar.
3.
Die
Deckung des künftigen Bedarfs an teilstationären Plätzen kann auch im Fall
nennenswert wachsender Bedarfsquoten unter Einbeziehung eingestreuter
Kapazitäten in den stationären Pflegeeinrichtungen langfristig problemlos und
ökonomisch vertretbar gelöst werden.
Vollstationäre
Altenpflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen der Kurzzeitpflege:
1.
Die
derzeit vorhandenen Kapazitäten an stationären Pflegeplätzen genügen zur
Deckung des stationären Pflegebedarfs einschließlich des Bedarfs an
Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an (eingestreuter) Kurzzeitpflege.
2.
Die
Deckung des künftigen Bedarfs an stationären Pflegeplätzen (einschließlich des
Bedarfs an Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an eingestreuter Kurzzeitpflege)
ist bis zum Jahr 2005 gegeben. Danach erfolgt jedoch ein nennenswerter Anstieg
des Bedarfs.
Im Verlauf der Diskussion über den
vorliegenden Pflegebedarfsplan, an der sich die Kreistagsmitglieder
Klappenberger-Thiel, R. Weber, Almritter und Rüth beteiligten, beantwortete
Herr Dr. Tekles die diesbezüglich gestellten Fragen.
Nach Dankesworten von Landrat
Schwing an Herrn Dr. Tekles faßte der Kreistag auf Empfehlung des
Kreisausschusses vom 07.10.2002 einstimmig folgenden
B e s c h l u ß :
Das vom Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) erstellte Gutachten über den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg vom August 2002 wird als Pflegebedarfsplan im Sinne des Art. 3 AGPflegeVG angenommen.