Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Pflegebedarfsplan für den Landkreis Miltenberg: Feststellung des Bedarfs an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2002   SZ-04Q6K58 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Unter Hinweis  auf die den Kreistagsmitgliedern übersandte Kurzfassung des Gutachtens "Bedarf an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015 im Sinne des Gesetzes zur Ausführung des Elften Buches Sozialgesetzbuch “Soziale Pflegeversicherung” (AGPflegeVG) im Landkreis Miltenberg" führte Medizinaldirektor Dr. Dittmeier folgendes aus:

 

Seit Inkrafttreten des Bayer. Ausführungsgesetzes zum SGB XI (AGPflegeVG) im Jahr 1995 seien die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Dazu gehöre der Bedarf an ambulanten Pflegediensten sowie an teil- und vollstationären Einrichtungen der Altenpflege (Art. 3, 5, 6, 7 AGPflegeVG). In Erfüllung dieser Pflichtaufgabe sei im Juli 1996 ein Gutachten zur Bedarfserstellung von einem unabhängigen Fachinstitut erstellt worden, welches der Kreistag am 17.10. 1996 als Pflegebedarfsplan anerkannt habe. Die Anerkennung sei mit der Maßgabe erfolgt, daß nach Vorliegen feststehender Erkenntnisse über die Auswirkungen der Pflegeversicherung in vier bis fünf Jahren eine Nachbegutachtung erfolgen soll.

 

Mit dieser Nachbegutachtung sei zwischenzeitlich das Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) beauftragt worden. Die Datenerhebung habe sich über zwei Jahre (Stichtage: 31.12.2000 sowie 31.12.2001) erstreckt, um größere Validität der erhobenen Daten zu gewährleisten und “Zufallstreffer" auszuschließen.

 

Anhand von Folien erläuterten sodann Medizinaldirektor Dr. Dittmeier und Verw.Amtmann Vill das vorliegende Gutachten, welches im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen komme:

 

Ambulante Dienste:

 

1.    Es wird in den kommenden Jahren in allen Versorgungsräumen Steigerungen des Bedarfs an ambulanten Pflegeleistungen geben.

 

2.    Durch die heute schon vorhandenen Betreuungskapazitäten kann der steigende Bedarf über wenige Jahre mit bewältigt werden.

 

3.    Der zukünftig anwachsende Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen wird die aktuell gegebenen Kapazitätsober­grenzen langfristig in einem so geringen Umfang überschreiten, daß er generell durch Personal­aufstockungen der bereits bestehenden ambulanten Dienste kompensierbar ist. Somit besteht auch weiterhin längerfristig kein Bedarf an zusätzlichen ambulanten Pflegediensten.

 

Teilstationäre Altenpflegeeinrichtungen:

 

1.    Der Bedarf an Tagespflege kann im Landkreis Miltenberg durch die vorhandenen Kapazitäten gedeckt werden. Allerdings besteht in den Südspessart­gemeinden Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten, Faulbach und Stadtprozelten ein gesondert zu berücksichtigender ortsnaher Bedarf in Höhe von derzeit sechs Tagespflegeplätzen.

 

2.    Für den Bereich der Nachtpflege ist kein Bedarf erkennbar.

 

3.    Die Deckung des künftigen Bedarfs an teilstationären Plätzen kann auch im Fall nennenswert wachsender Bedarfsquoten unter Einbeziehung eingestreuter Kapazitäten in den stationären Pflegeeinrichtungen langfristig problemlos und ökonomisch vertretbar gelöst werden.

 

Vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen der Kurzzeitpflege:

 

1.    Die derzeit vorhandenen Kapazitäten an stationären Pflege­plätzen genügen zur Deckung des stationären Pflegebedarfs einschließlich des Bedarfs an Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an (eingestreuter) Kurzzeitpflege.

 

2.    Die Deckung des künftigen Bedarfs an stationären Pflege­plätzen (einschließlich des Bedarfs an Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an eingestreuter Kurzzeitpflege) ist bis zum Jahr 2005 gegeben. Danach erfolgt jedoch ein nennenswerter Anstieg des Bedarfs.

 

Im Verlauf der Diskussion über den vorliegenden Pflegebedarfsplan, an der sich die Kreistagsmitglieder Klappenberger-Thiel, R. Weber, Almritter und Rüth beteiligten, beantwortete Herr Dr. Tekles die diesbezüglich gestellten Fragen.

 

Nach Dankesworten von Landrat Schwing an Herrn Dr. Tekles faßte der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 07.10.2002 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Das vom Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) erstellte Gutachten über den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg vom August 2002 wird als Pflegebedarfsplan im Sinne des Art. 3 AGPflegeVG angenommen.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung