Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Müllhaushalt 2003: Vorstellung und Beschlußfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.10.2002 SZ-04PIS1D |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Amtmann Röcklein
teilte mit, daß die Landkreisverwaltung den Müllhaushalt wie in den Vorjahren
zur Herbstsitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz aufgestellt habe.
Allerdings gebe es noch Unklarheiten bei Unterabschnitt 7212 –
Klärschlammdeponie Schippach. Da dieser Unterabschnitt aber keine Auswirkungen
auf die Gebühren habe, sei seine Fertigstellung nicht dringlich.
Wichtige Veränderungen
gegenüber dem Müllhaushalt 2002:
1. HHSt. 1120 – Gebühren Selbstanlieferer:
Die Einnahmen mußten der
tatsächlichen Entwicklung angepaßt werden, was zu einem Minus von 30,4 % führe.
2. HHSt. 1122 – Gebühren Umleerbehälter:
Der
erwartete Einnahmerückgang betrage 1,7 %.
3. Diese
beiden Punkte und kleinere Veränderungen bei weiteren Haushaltsstellen führen
zu einem Einnahmerückgang von insgesamt 3,4 %.
4. Eine Steigerung der Personalkosten um 7,2 %
sei darauf zurückzuführen, daß in der jungen Mannschaft des
Abfallwirtschaftsbetriebes innerhalb eines Jahres erheblicher Familienzuwachs
zu verzeichnen gewesen sei, was zu deutlich höheren Familienzuschlägen bei der
Besoldung geführt habe. Desweiteren sei die Anrechnung der im Abfallwirtschaftsbetrieb
eingesetzten Staatsbeamten mit Personalvollkosten konsequent weitergeführt
worden. Dies führe zu Umbuchungen zugunsten des allgemeinen Landkreishaushaltes
in Höhe von rd. 121.000,-- €. Dritter Grund für die Steigerung sei die
befristete Einstellung eines weiteren Umweltschutztechnikers, der für zwei
Jahre die Außenstellen verstärken und einem Mitarbeiter die berufliche
Weiterbildung zum Ver- und Entsorger ermöglichen soll.
5. Die
neue Sickerwaserreinigungsanlage Guggenberg sei erstmals voll in den Ansätzen
berücksichtigt und führe aufgrund ihres Strombedarfs bspw. bei HHSt. 5440 –
Strom, Gas zu einer Kostensteigerung von 73,5 %. Auch bei weiteren
Haushaltsstellen (z.B. HHSt. 5443, HHSt. 5201) mache sich die
Sickerwasserreinigungsanlage bemerkbar. Allerdings stehen diesen gestiegenen
Haushaltsansätzen auch Kostenreduzierung, so bei der Sickerwasserabfuhr - HHSt.
7213.5441, gegenüber.
6. HHSt.
5182 – Unterhalt Abfalldeponien:
Nachdem
in den Jahren 2001 und 2002 verstärkt Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt
worden seien, könne der Ansatz im Jahr 2003 reduziert werden.
7. HHSt. 5380 – Entsorgung von sonstigen
Wertstoffen:
Immer aufwendiger werde die Entsorgung der Stoffe, die auf den
Wertstoffhöfen eingesammelt werden. Steigende Entsorgungspreise bei vielen
Wertstoffarten und Mengensteigerungen erfordern eine Anpassung des
Haushaltsansatzes um + 27,8 %. Allerdings erfolge dafür eine Reduzierung bei
der HHSt. 6370 – Leistungen für Wertstoffhöfe mit dem Ziel, eine bessere
Kostentransparenz zu erreichen.
8. HHSt. 5390 – Betriebskosten der
Abfallanlagen:
Bei dieser Haushaltsstelle habe aufgrund der günstigen
Entwicklungen 2001 bis Mitte 2002 eine Reduzierung des Ansatzes um 52,3 %
erfolgen können. Hier spiele auch Können und Engagement der Mitarbeiter vor Ort
eine Rolle. Kleine und manchmal auch größere Wartungsarbeiten werden von diesen
erledigt, wodurch sich die externen Kosten reduzieren.
9. HHSt. 6322 – EDV-Ausstattung:
Die Ausstattung der Kreismülldeponie und der Müllumladestation
mit neuen EDV-Geräten sei 2002 abgeschlossen worden. Die
Softwareaktualisierungen erstrecken sich allerdings bis ins Jahr 2003. Dabei
handele es sich um abfallspezifische Programme wie Wiege-,
Gewerbeabfallkataster-, und Deponietechnikprogramm sowie das in Zusammenhang
mit Neuausschreibung und Neuvergabe der Müllabfuhr neu einzuführende
Behälterverwaltungsprogramm.
10. HHSt. 6329 – Leistungen auf den
Entsorgungsanlagen durch Dritte:
Auch dieser Haushaltsansatz habe nicht zuletzt aufgrund der
vorübergehenden Personalverstärkung durch den weiteren Umweltschutztechniker um
60 % reduziert werden können.
11. HHSt. 6366 – Grünguterfassung:
Erhöhung wegen Mengenzunahme und Kostensteigerungen nach
Vertragslage.
12. HHSt. 6800 – Abschreibungen und HHSt. 6850:
Erhöhung der Ansätze wegen Beginn der Abschreibung für die
Erweiterung des Grüngutkompostplatzes Erlenbach a.Main und Inbetriebnahme der
Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg.
13. HHSt. 6890 – Kalkulatorische Rückstellungen:
Erhöhung der Rückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg
auch im Hinblick auf die neue Rechtslage aufgrund der Ablagerungsverordnung aus
2001 und der Deponieverordnung vom August 2002.
14. Insgesamt sehe der Müllhaushalt für die
Haushaltsabschnitt
7211 – Müllentsorgung
7213 – Kreismülldeponie Guggenberg
7214 – Müllumladestation Erlenbach a.Main und thermische
Behandlung
7215 – Altdeponieneine
Kostensteigerung von 2,1 % vor. Dies führe zu einer
Unterdeckung im Müllhaushalt für 2003 von 772.259,34 €. Diese Unterdeckung sei
allerdings weder besorgniserregend, noch rechtlich zu beanstanden, da aus dem
Haushaltsjahr 2001 noch ein Überschuß in Höhe von 924.000,-- € zur Verfügung
stehe und auch für 2002 ein kleiner Überschuß erwartet werde. Überschüsse
müssen nach den Vorgaben des Bayer. Kommunalabgabengesetzes den Gebührenzahlern
gutgeschrieben werden, was durch den Einsatz der Überschüsse zur Abdeckung des
Müllhaushaltes 2003 erfolge.
Durch den Ausschuß für
Natur- und Umweltschutz wurde nach kurzer Diskussion einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Dem Müllhaushalt 2003
wird mit Ausnahme des Unterabschnittes 7212 – Klärschlammdeponie wie von der
Landkreisverwaltung vorgestellt genehmigt.