Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: AGENDA-Maßnahme: "Asbestfreier Landkreis Miltenberg": Vorstellung und Beschlußfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.10.2002 SZ-04PIS1D |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Amtmann Röcklein gab bekannt, daß seit 01.01.2002 auch
festgebundene Asbestabfälle (Asbestzement) durch die Änderung des Europäischen
Abfallkataloges als gefährliche Abfälle, nach früherem deutschem Recht
“besonders überwachungsbedürftige Abfälle”, eingestuft seien.
Ziel:
Bürger, Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft sollen durch diese
Aktion animiert werden, nicht zwingend erforderliche und insbesondere die sog.
“mobilen Asbestteile” und durch Alter und Nutzung geschädigte Asbestteile der
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Unter “mobilen Asbestteilen” seien
Asbestplatten zu verstehen, die nicht fest eingebaut seien und bspw. zur
Abdeckung von Brennholzstapeln oder im Gartenbereich verwendet werden, aber
auch Blumenkübel, Gartenbeeteinfassungen u.ä.. Hier sei die Gefahr des Bruches
und damit der Asbestfaserfreisetzung besonders hoch.
Nutzen für die Umwelt:
Asbestplatten seien bis in die 80-er Jahre für vielerlei
Zwecke hergestellt worden, obwohl bereits seit den 40-er Jahren die
Gefährlichkeit von Asbestfasern bekannt sei. Seit 01.01.1995 gelte in
Deutschland ein Herstellungs- und Verwendungsverbot auf der Grundlage der
Gefahrstoffverordnung. Dies bedeute bspw., daß bei Beschädigung einer
Dachplatte eine vorhandene Ersatzplatte nicht mehr verwendet werden dürfe und
auch demontierte Dachplatten nicht für andere Zwecke, wie Abdecken von
Brennholzstapeln, eingesetzt werden dürfen. In den Asbestplatten für Dach und
Wand seien rd. 140 kg Asbest/t Plattenmaterial enthalten. Solange Asbest
festgebunden in unbeschädigten Dach- und Wandplatten oder sonstigen
asbesthaltigen Bauteilen enthalten sei, bestehe keine akute Gefahr. Aber durch
Beschädigung, mechanische Einwirkung und auch durch Alterung werden die
gefährlichen Asbestfasern in die Umwelt freigesetzt und gefährden Menschen.
Bezug zur AGENDA 21:
In ihrem Kapitel 20 fordere die AGENDA 21 die
umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle und nenne hierfür die Ziele
“Schadstoffprävention” und “Schadstoffreduzierung”.
Steuerabzug als “außergewöhnliche Belastung” möglich:
Nach einem einschlägigen Urteil des Bundesfinanzhofes habe
vor Anerkennung der Kosten für eine Asbestsanierungsmaßnahme die
Gesundheitsgefährdung im Einzelfall durch ein amtliches Gutachten nachgewiesen
werden müssen. D.h. der Schadensfall habe bereits eingetreten, Dach- oder
Wandverkleidung bereits geschädigt sein müssen, damit die Gefahr durch
Freisetzung von Asbestfasern gutachterlich nachweisbar gewesen sei. Ein im
August 2002 bekanntgewordenes rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts
Düsseldorf ändere die Rechts- und Sachlage. Kosten für eine Asbestsanierung werden
danach grundsätzlich als “außergewöhnliche Belastung” anerkannt und können
somit im Rahmen des Steuerrechts zu einer Reduzierung der
Einkommenssteuerschuld genutzt werden. Die Höhe der möglichen
Steuereinsparungen richte sich natürlich nach dem individuellen Einzelfall.
Was könne der Landkreis Miltenberg tun?
Nach der geltenden Abfallgebührensatzung werden für
Asbestabfälle bei ordnungsgemäßer Anlieferung auf der Kreismülldeponie
Guggenberg 178,-- €/t erhoben. Dieser Gebührensatz setze sich zusammen aus der
Gebühr für nichtbrennbare Abfälle und einem Zuschlag für besondere
Aufwendungen, das Abladen mittels Radlader und Hebezeug sowie Vorhalten der
vorgeschriebenen Sicherheits- und Arbeitsschutzeinrichtungen. Durchschnittlich
werden jährlich rd. 400 t Asbestabfälle auf der Kreismülldeponie Guggenberg
angeliefert.
Die Landkreisverwaltung schlage dem Ausschuß für Natur- und
Umweltschutz vor, ab sofort bis Ende 2003 die Gebühr für Asbest um ein Drittel
auf 120,-- €/t zu reduzieren. Mit dieser Aktion und der Einbeziehung der
steuerlichen Vergünstigungen können die BürgerInnen im Rahmen dieser Aktion ihre Asbestabfälle
ordnungsgemäß zu halben Kosten entsorgen. Dies sei sicherlich ein guter Anreiz,
um an einem Wohnhaus eine Asbestsanierung durchzuführen. Für das Jahr 2003
werde mit 1.000 t Asbestabfällen gerechnet, was für den Landkreis Miltenberg
unter dem Strich eine Gebührenmindereinnahme von 60.000,-- € bedeute. Dazu
kommen nicht bezifferbare Mehraufwendungen auf der Kreismülldeponie Guggenberg
zur Bewältigung dieser großen Asbestabfallmenge.
Die Aktion soll von einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Asbest begleitet werden. Ein Schwerpunkt soll die Aufklärung über die großen Umweltgefahren durch “mobile Asbestteile”, wie Platten zum Abdecken von Brennholzstapeln oder Gartengeräten, Blumenkübeln u.ä., beinhalten. Die Gefahr, daß bei diesen Teilen durch Bruch Asbestfasern freigesetzt werden, sei erheblich größer als bei fest eingebauten Asbestplatten auf dem Dach.