Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) 1994: Ergänzendes Beteiligungsverfahren
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.10.2002 SZ-04PIGL3 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 1994 werde z.Z.
fortgeschrieben. Da bei dem Beteiligungsverfahren verschiedene Ergänzungen
vorgeschlagen worden seien, die in das LEP aufgenommen werden sollen, sei ein
ergänzendes Beteiligungsverfahren notwendig geworden. Aufgrund der unwesentlichen Ergänzungen und der kurzen
Frist (23.08.2002), die den Landratsämtern für die Stellungnahme geblieben sei,
habe die Landkreisverwaltung nach Rücksprache mit der Regierung von Würzburg
mit Schreiben vom 05.08.2002 dem stellvertretenden Regionsbeauftragten
mitgeteilt, daß gegen den geänderten Entwurf keine Einwände bestehen. Bei den
übrigen Landratsämtern sei dies genauso gehandhabt worden.
Gegenstand der Anhörung sei gewesen:
Das neu aufgenommene Ziel B II 1.2.1.6 zur Aufstellung von
interkommunalen Einzelhandelskonzepten. Darin sei vorgesehen, daß von mehreren
Gemeinden gemeinsam erstellte und interkommunal abgestimmte
Einzelhandeskonzepte als Ziele der Raumordnung in den Regionalplänen oder über
landesplanerische Verträge verbindlich gemacht werden können. Dies betreffe vor
allem die Ansiedlung von Einzelhandelgroßprojekten, da sich diese negativ auf
bestehende regionale Versorgungs- und Zentrenstrukturen auswirken können. Die
Gemeinden hätten bereits bisher über das Gesetz über die kommunale
Zusammenarbeit ihre Einzelhandeskonzepte abstimmen können. Dies werde nun
ergänzt durch die Aufnahme als Ziel in den Regionalplan und durch die
Möglichkeit, dieses Konzept über einen landesplanerischen Vertrag verbindlich
zu machen.
Eine Zieländerung sei in den Abschnitten B V 1.3
Schienenverkehr und 1.4 Straßenbau erfolgt.
Danach sollen verschiedene Schienenstrecken für den Fernverkehr
ausgebaut bzw. neu ausgebaut werden. Es handele sich dabei um die
Schienenstrecke Regensburg – Schwandorf - Furth i.Wald (- Pilsen – Prag). Im
Straßenbau soll die Strecke A 6 Nürnberg – Heilbronn vorrangig sechsstreifig
ausgebaut werden. Die geplanten zweibahnigen Bundesstraßen B 2 Eschenlohe –
Farchant und die B 20 Amberg-Schwandorf – Cham - Furth i. Wald sollen rasch
verwirklicht bzw. fertiggestellt werden. Diese Strecken liegen alle nicht in
Unterfranken. Insofern erübrige sich hier eine Stellungnahme zu dem ergänzenden
Beteiligungsverfahren.
Neu aufgenommen worden sei das Ziel B VI 2.9 zu unorganischen
Agglomerationen. Wörtlich heiße es hier: “Die mit einer geordneten
Siedlungsentwicklung nicht vereinbarte Bildung von Agglomerationen im Anschluß
an Einzelhandelsgroßprojekte an städtebaulich nicht integrierten Standorten
soll vermieden werden.” Agglomerationen im Anschluß an ein
Einzelhandelsgroßprojekt entsprechen nicht dem Grundsatz einer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung. Sie widersprechen insbesondere dem Ziel des
Schutzes der Innenstädte. Deshalb sei gegen dieses neu aufgenommene Ziel nichts
einzuwenden.
Nachdem die vorgenannten Änderungen unproblematisch seien, wäre eine außerordentliche Kreisausschußsitzung nicht gerechtfertigt gewesen. Aus diesem Grund werde der Kreisausschuß nur nachträglich über das Vorgehen der Verwaltung informiert.
Nachdem die Ausschußmitglieder Dr. Fahn, Becker-Scharrer und Dr. Schüren geäußert hatten, daß vor Erteilung der Zustimmung seitenes Landkreises Miltenberg zur Gesamtfortschreibung des LEP 1994 zumindest eine Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden hätte erfolgen können, vertrat der Kreisausschuß einstimmig die Meinung, daß das Vorgehen der Verwaltung bezüglich der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) 1994: Ergänzendes Beteilungsverfahren nicht zu beanstanden sei.