Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) 1994: Ergänzendes Beteiligungsverfahren

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2002   SZ-04PIGL3 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 1994 werde z.Z. fortgeschrieben. Da bei dem Beteiligungsverfahren verschiedene Ergänzungen vorgeschlagen worden seien, die in das LEP aufgenommen werden sollen, sei ein ergänzendes Beteiligungsverfahren notwendig geworden. Aufgrund  der unwesentlichen Ergänzungen und der kurzen Frist (23.08.2002), die den Landratsämtern für die Stellungnahme geblieben sei, habe die Landkreisverwaltung nach Rücksprache mit der Regierung von Würzburg mit Schreiben vom 05.08.2002 dem stellvertretenden Regionsbeauftragten mitgeteilt, daß gegen den geänderten Entwurf keine Einwände bestehen. Bei den übrigen Landratsämtern sei dies genauso gehandhabt worden.

 

Gegenstand der Anhörung sei gewesen:

 

Das neu aufgenommene Ziel B II 1.2.1.6 zur Aufstellung von interkommunalen Einzelhandelskonzepten. Darin sei vorgesehen, daß von mehreren Gemeinden gemeinsam erstellte und interkommunal abgestimmte Einzelhandeskonzepte als Ziele der Raumordnung in den Regionalplänen oder über landesplanerische Verträge verbindlich gemacht werden können. Dies betreffe vor allem die Ansiedlung von Einzelhandelgroßprojekten, da sich diese negativ auf bestehende regionale Versorgungs- und Zentrenstrukturen auswirken können. Die Gemeinden hätten bereits bisher über das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit ihre Einzelhandeskonzepte abstimmen können. Dies werde nun ergänzt durch die Aufnahme als Ziel in den Regionalplan und durch die Möglichkeit, dieses Konzept über einen landesplanerischen Vertrag verbindlich zu machen.

 

Eine Zieländerung sei in den Abschnitten B V 1.3 Schienenverkehr und 1.4 Straßenbau erfolgt.  Danach sollen verschiedene Schienenstrecken für den Fernverkehr ausgebaut bzw. neu ausgebaut werden. Es handele sich dabei um die Schienenstrecke Regensburg – Schwandorf - Furth i.Wald (- Pilsen – Prag). Im Straßenbau soll die Strecke A 6 Nürnberg – Heilbronn vorrangig sechsstreifig ausgebaut werden. Die geplanten zweibahnigen Bundesstraßen B 2 Eschenlohe – Farchant und die B 20 Amberg-Schwandorf – Cham - Furth i. Wald sollen rasch verwirklicht bzw. fertiggestellt werden. Diese Strecken liegen alle nicht in Unterfranken. Insofern erübrige sich hier eine Stellungnahme zu dem ergänzenden Beteiligungsverfahren.

 

Neu aufgenommen worden sei das Ziel B VI 2.9 zu unorganischen Agglomerationen. Wörtlich heiße es hier: “Die mit einer geordneten Siedlungsentwicklung nicht vereinbarte Bildung von Agglomerationen im Anschluß an Einzelhandelsgroßprojekte an städtebaulich nicht integrierten Standorten soll vermieden werden.” Agglomerationen im Anschluß an ein Einzelhandelsgroßprojekt entsprechen nicht dem Grundsatz einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Sie widersprechen insbesondere dem Ziel des Schutzes der Innenstädte. Deshalb sei gegen dieses neu aufgenommene Ziel nichts einzuwenden.

 

Nachdem die vorgenannten Änderungen unproblematisch seien, wäre eine außerordentliche Kreisausschußsitzung nicht gerechtfertigt gewesen. Aus diesem Grund werde der Kreisausschuß nur nachträglich über das Vorgehen der Verwaltung informiert.

 

Nachdem die Ausschußmitglieder Dr. Fahn, Becker-Scharrer und  Dr. Schüren geäußert hatten, daß vor Erteilung der Zustimmung seitenes Landkreises Miltenberg zur Gesamtfortschreibung des LEP 1994 zumindest eine Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden hätte erfolgen können, vertrat der Kreisausschuß einstimmig die Meinung, daß das Vorgehen der Verwaltung bezüglich der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) 1994: Ergänzendes Beteilungsverfahren nicht zu beanstanden sei.

 

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