Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Abstufung der Staatsstraße 523 Landesgrenze (von Mudau kommend) Richtung Buch bis zur Einmündung Staatsstraße 2311 (Amorbach - Kirchzell) zur Kreisstraße MIL 42
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.10.2002 SZ-04PIGL3 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz wies darauf hin, daß der Kreistag bereits am 23.07.2002 dem Antrag auf Abstufung der Staatsstraße 523 zwischen Landesgrenze und Buch/Staatsstraße 2311 zugestimmt habe. Gleichzeitig sei das Straßenbauamt Aschaffenburg beauftragt worden, die Ausbauplanung zu erstellen. Die neue Kreisstraße MIL 42 zwischen der Einmündung Staatsstraße 2311 bei Buch und der Landesgrenze diene in erster Linie dem überörtlichen Verkehr zwischen den benachbarten Landkreisen und sei daher nach den Kriterien des Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes als Kreisstraße einzustufen.
Die Umstufungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und
dem Landkreis Miltenberg beinhalte die rechtliche Voraussetzung zur Abstufung
der Staatsstraße 523 (von km 13,291 alt bis km 18,388 alt) zur Kreisstraße MIL
42 in der zukünftigen Baulast des Landkreises Miltenberg. Mit der
Straßenbaulast gehen das Eigentum des Freistaat Bayern an der Straße, zur
Straße gehörenden Nebenanlagen und alle Rechte und Pflichten, die mit der
Straße im Zusammenhang stehen, auf den Landkreis Miltenberg über.
Verbindlichkeiten, die zur Durchführung früherer Bau- und
Unterhaltungsmaßnahmen von dem bisherigen Träger (Freistaat Bayern) eingegangen
worden seien, seien hierbei ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die
Verwaltungsunterlagen übergeben. Bauliche Änderungen werden durch den
bisherigen Baulastträger nicht mehr durchgeführt. Die Ausbauplanung werde vom
Straßenbauamt Aschaffenburg erstellt und in Form eines Vorentwurfes dem Landkreis
Miltenberg übergeben. Dem Landkreis Miltenberg werden hierfür keine Kosten in
Rechnung gestellt. Die spätere Vermessung und Vermarkung der neu gebauten
Straße übernehme der Landkreis Miltenberg. Rückständige
Grunderwerbsangelegenheiten trage noch der bisherige Straßenbaulastträger. Als
Zeitpunkt der Abstufung sei 01.01.2003 vorgesehen. Auf eine förmliche Übergabe
werde verzichtet.
Der Ausschuß für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr des
Neckar-Odenwald-Kreises habe der Abstufung der Landesstraße 523 auf dessen
Gebiet bereits zugestimmt.
Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag einstimmig, folgenden
B e s c h l u ß
zu fassen:
Der vorliegenden Umstufungsvereinbarung zwischen dem
Landkreis Miltenberg und dem Freistaat Bayern sowie der späteren Neufestsetzung
der Ortsdurchfahrtgrenze der Ortsdurchfahrt Buch wird zugestimmt.