Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Abstufung der Staatsstraße 523 Landesgrenze (von Mudau kommend) Richtung Buch bis zur Einmündung Staatsstraße 2311 (Amorbach - Kirchzell) zur Kreisstraße MIL 42

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2002   SZ-04PIGL3 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz wies darauf hin, daß der Kreistag bereits am 23.07.2002 dem Antrag auf Abstufung der Staatsstraße 523 zwischen Landesgrenze und Buch/Staatsstraße 2311 zugestimmt habe. Gleichzeitig sei das Straßenbauamt Aschaffenburg beauftragt worden, die Ausbauplanung zu erstellen. Die neue Kreisstraße MIL 42 zwischen der Einmündung Staatsstraße 2311 bei Buch und der Landesgrenze diene in erster Linie dem überörtlichen Verkehr zwischen den benachbarten Landkreisen und sei daher nach den Kriterien des Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes als Kreisstraße einzustufen.

 

Die Umstufungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Miltenberg beinhalte die rechtliche Voraussetzung zur Abstufung der Staatsstraße 523 (von km 13,291 alt bis km 18,388 alt) zur Kreisstraße MIL 42 in der zukünftigen Baulast des Landkreises Miltenberg. Mit der Straßenbaulast gehen das Eigentum des Freistaat Bayern an der Straße, zur Straße gehörenden Nebenanlagen und alle Rechte und Pflichten, die mit der Straße im Zusammenhang stehen, auf den Landkreis Miltenberg über. Verbindlichkeiten, die zur Durchführung früherer Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen von dem bisherigen Träger (Freistaat Bayern) eingegangen worden seien, seien hierbei ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die Verwaltungsunterlagen übergeben. Bauliche Änderungen werden durch den bisherigen Baulastträger nicht mehr durchgeführt. Die Ausbauplanung werde vom Straßenbauamt Aschaffenburg erstellt und in Form eines Vorentwurfes dem Landkreis Miltenberg übergeben. Dem Landkreis Miltenberg werden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt. Die spätere Vermessung und Vermarkung der neu gebauten Straße übernehme der Landkreis Miltenberg. Rückständige Grunderwerbsangelegenheiten trage noch der bisherige Straßenbaulastträger. Als Zeitpunkt der Abstufung sei 01.01.2003 vorgesehen. Auf eine förmliche Übergabe werde verzichtet.

 

Der Ausschuß für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr des Neckar-Odenwald-Kreises habe der Abstufung der Landesstraße 523 auf dessen Gebiet bereits zugestimmt.

 

Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag einstimmig, folgenden

 

B e s c h l  u ß

zu fassen:

 

Der vorliegenden Umstufungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Freistaat Bayern sowie der späteren Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtgrenze der Ortsdurchfahrt Buch wird zugestimmt.

 

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