Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Pflegebedarfsplan für den Landkreis Miltenberg: Feststellung des Bedarfs an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.10.2002 SZ-04PIGL3 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Tekles. Unter Hinweis auf die den Kreisausschußmitgliedern übersandte Kurzfassung des Gutachtens "Bedarf an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015 im Sinne des Gesetzes zur Ausführung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch “Soziale Pflegeversicherung” (AGPflegeVG) im Landkreis Miltenberg" führte Landrat Schwing folgendes aus:
Seit Inkrafttreten des Bayer. Ausführungsgesetzes zum SGB XI (AGPflegeVG) im Jahr 1995 seien die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Dazu gehöre der Bedarf an ambulanten Pflegediensten sowie an teil- und vollstationären Einrichtungen der Altenpflege (Art. 3, 5, 6, 7 AGPflegeVG). In Erfüllung dieser Pflichtaufgabe sei im Juli 1996 ein Gutachten zur Bedarfserstellung von einem unabhängigen Fachinstitut erstellt worden, welches der Kreistag am 17.10.1996 als Pflegebedarfsplan anerkannt habe. Die Anerkennung sei mit der Maßgabe erfolgt, daß nach Vorliegen feststehender Erkenntnisse über die Auswirkungen der Pflegeversicherung in vier bis fünf Jahren eine Nachbegutachtung erfolgen soll.
Mit dieser Nachbegutachtung sei
zwischenzeitlich das Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert
Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) beauftragt worden. Die Datenerhebung habe sich
über zwei Jahre, (Stichtage: 31.12.2000 sowie 31.12.2001) erstreckt, um größere
Validität der erhobenen Daten zu gewährleisten und “Zufallstreffer"
auszuschließen.
Herr Dr. Tekles erläuterte sodann
anhand von Folien das vorliegende Gutachten, welches im wesentlichen zu
folgenden Ergebnissen komme:
Ambulante Dienste:
1.
Es
wird in den kommenden Jahren in allen Versorgungsräumen Steigerungen des
Bedarfs an ambulanten Pflegeleistungen geben.
2.
Durch
die heute schon vorhandenen Betreuungskapazitäten kann der steigende Bedarf
über wenige Jahre mit bewältigt werden.
3.
Der
zukünftig anwachsende Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen wird die aktuell
gegebenen Kapazitätsobergrenzen langfristig in einem so geringen Umfang
überschreiten, daß er generell durch Personalaufstockungen der bereits
bestehenden ambulanten Dienste kompensierbar ist. Somit besteht auch weiterhin
längerfristig kein Bedarf an zusätzlichen ambulanten Pflegediensten.
Teilstationäre
Altenpflegeeinrichtungen:
1.
Der
Bedarf an Tagespflege kann im Landkreis Miltenberg durch die vorhandenen
Kapazitäten gedeckt werden. Allerdings besteht in den Südspessartgemeinden
Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten, Faulbach und Stadtprozelten ein gesondert
zu berücksichtigender ortsnaher Bedarf in Höhe von derzeit 6
Tagespflegeplätzen.
2.
Für
den Bereich der Nachtpflege ist kein Bedarf erkennbar.
3.
Die
Deckung des künftigen Bedarfs an teilstationären Plätzen kann auch im Fall
nennenswert wachsender Bedarfsquoten unter Einbeziehung eingestreuter
Kapazitäten in den stationären Pflegeeinrichtungen langfristig problemlos und
ökonomisch vertretbar gelöst werden.
Vollstationäre
Altenpflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen der Kurzzeitpflege:
1.
Die
derzeit vorhandenen Kapazitäten an stationären Pflegeplätzen genügen zur
Deckung des stationären Pflegebedarfs einschließlich des Bedarfs an
Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an (eingestreuter) Kurzzeitpflege.
2.
Die
Deckung des künftigen Bedarfs an stationären Pflegeplätzen (einschließlich des
Bedarfs an Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an eingestreuter Kurzzeitpflege)
ist bis zum Jahr 2005 gegeben. Danach erfolgt jedoch ein nennenswerter Anstieg
des Bedarfs.
Landrat Schwing äußerte sich erfreut
über das vorliegende Ergebnis, das auch zeige, daß sich die in den letzten
Jahren erfolgten großen Investitionen des Landkreises Miltenberg, der Kommunen
und der Träger gelohnt haben und jetzt sichtbar werden. Er glaube, daß die
Qualität der Häuser insgesamt eine Rolle spiele. Einen erheblichen Anteil daran
dürfte die "Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg” habe, deren Ziel
die Verbesserung der Qualität in den Heimen sei. Insgesamt könne man mit dem
vorliegenden Ergebnis zufrieden sein, was aber nicht dazu führen dürfe, die
Hände in den Schoß zu legen.
Herr Dr. Tekles und Herr Dr.
Dittmeier beantworteten sodann die Fragen der Ausschußmitglieder.
Auf Bitten von Kreisrat Oberle sagte
Landrat Schwing zu, daß jeder Fraktion ein Satz der von Herrn Dr. Tekles
gezeigten Folien überlassen werde.
Unter Hinweis auf den Vorschlag, im
Raum Südspessart sechs Tagsepflegeplätze zu errichten, bat Kreisrat R. Weber,
die Landkreisverwaltung möge versuchen, aus Freudenberg diesbezügliche Zahlen
zu erhalten.
Zum Vorschlag von Kreisrat Dr. Fahn,
den Beschlußvorschlag nach den Worten “..... Art. 3 AGPflegeVG angenommen” wie
folgt zu ergänzen: “und rechtzeitig fortgeschrieben”, sagte Landrat Schwing,
daß er davon nichts halte. Anläßlich der letzten Behandlung der Angelegenheit
sei beschlossen worden, daß nach etwa fünf Jahren eine Nachbegutachtung
erfolgen soll.
Nach Dankesworten von Landrat
Schwing an Herrn Dr. Tekles empfahl der Kreisausschuß dem Kreistag einstimmig,
folgenden
B e s c h l u ß
zu fassen:
Das vom Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) erstellte Gutachten über den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg vom August 2002 wird als Pflegebedarfsplan im Sinne des Art. 3 AGPflegeVG angenommen.