Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Pflegebedarfsplan für den Landkreis Miltenberg: Feststellung des Bedarfs an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2002   SZ-04PIGL3 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Tekles. Unter Hinweis  auf die den Kreisausschußmitgliedern übersandte Kurzfassung des Gutachtens "Bedarf an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015 im Sinne des Gesetzes zur Ausführung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch “Soziale Pflegeversicherung” (AGPflegeVG) im Landkreis Miltenberg" führte Landrat Schwing folgendes aus:

 

Seit Inkrafttreten des Bayer. Ausführungsgesetzes zum SGB XI (AGPflegeVG) im Jahr 1995 seien die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Dazu gehöre der Bedarf an ambulanten Pflegediensten sowie an teil- und vollstationären Einrichtungen der Altenpflege (Art. 3, 5, 6, 7 AGPflegeVG). In Erfüllung dieser Pflichtaufgabe sei im Juli 1996 ein Gutachten zur Bedarfserstellung von einem unabhängigen Fachinstitut erstellt worden, welches der Kreistag am 17.10.1996 als Pflegebedarfsplan anerkannt habe. Die Anerkennung sei mit der Maßgabe erfolgt, daß nach Vorliegen feststehender Erkenntnisse über die Auswirkungen der Pflegeversicherung in vier bis fünf Jahren eine Nachbegutachtung erfolgen soll.

 

Mit dieser Nachbegutachtung sei zwischenzeitlich das Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) beauftragt worden. Die Datenerhebung habe sich über zwei Jahre, (Stichtage: 31.12.2000 sowie 31.12.2001) erstreckt, um größere Validität der erhobenen Daten zu gewährleisten und “Zufallstreffer" auszuschließen.

 

Herr Dr. Tekles erläuterte sodann anhand von Folien das vorliegende Gutachten, welches im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen komme:

 

Ambulante Dienste:

 

1.    Es wird in den kommenden Jahren in allen Versorgungsräumen Steigerungen des Bedarfs an ambulanten Pflegeleistungen geben.

 

2.    Durch die heute schon vorhandenen Betreuungskapazitäten kann der steigende Bedarf über wenige Jahre mit bewältigt werden.

 

3.    Der zukünftig anwachsende Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen wird die aktuell gegebenen Kapazitätsober­grenzen langfristig in einem so geringen Umfang überschreiten, daß er generell durch Personal­aufstockungen der bereits bestehenden ambulanten Dienste kompensierbar ist. Somit besteht auch weiterhin längerfristig kein Bedarf an zusätzlichen ambulanten Pflegediensten.

 

Teilstationäre Altenpflegeeinrichtungen:

 

1.    Der Bedarf an Tagespflege kann im Landkreis Miltenberg durch die vorhandenen Kapazitäten gedeckt werden. Allerdings besteht in den Südspessart­gemeinden Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten, Faulbach und Stadtprozelten ein gesondert zu berücksichtigender ortsnaher Bedarf in Höhe von derzeit 6 Tagespflegeplätzen.

 

2.    Für den Bereich der Nachtpflege ist kein Bedarf erkennbar.

 

3.    Die Deckung des künftigen Bedarfs an teilstationären Plätzen kann auch im Fall nennenswert wachsender Bedarfsquoten unter Einbeziehung eingestreuter Kapazitäten in den stationären Pflegeeinrichtungen langfristig problemlos und ökonomisch vertretbar gelöst werden.

 

Vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen der Kurzzeitpflege:

 

1.    Die derzeit vorhandenen Kapazitäten an stationären Pflege­plätzen genügen zur Deckung des stationären Pflegebedarfs einschließlich des Bedarfs an Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an (eingestreuter) Kurzzeitpflege.

 

2.    Die Deckung des künftigen Bedarfs an stationären Pflege­plätzen (einschließlich des Bedarfs an Rüstigenplätzen sowie des Bedarfs an eingestreuter Kurzzeitpflege) ist bis zum Jahr 2005 gegeben. Danach erfolgt jedoch ein nennenswerter Anstieg des Bedarfs.

 

Landrat Schwing äußerte sich erfreut über das vorliegende Ergebnis, das auch zeige, daß sich die in den letzten Jahren erfolgten großen Investitionen des Landkreises Miltenberg, der Kommunen und der Träger gelohnt haben und jetzt sichtbar werden. Er glaube, daß die Qualität der Häuser insgesamt eine Rolle spiele. Einen erheblichen Anteil daran dürfte die "Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg” habe, deren Ziel die Verbesserung der Qualität in den Heimen sei. Insgesamt könne man mit dem vorliegenden Ergebnis zufrieden sein, was aber nicht dazu führen dürfe, die Hände in den Schoß zu legen.

 

Herr Dr. Tekles und Herr Dr. Dittmeier beantworteten sodann die Fragen der Ausschußmitglieder.

 

Auf Bitten von Kreisrat Oberle sagte Landrat Schwing zu, daß jeder Fraktion ein Satz der von Herrn Dr. Tekles gezeigten Folien überlassen werde.

 

Unter Hinweis auf den Vorschlag, im Raum Südspessart sechs Tagsepflegeplätze zu errichten, bat Kreisrat R. Weber, die Landkreisverwaltung möge versuchen, aus Freudenberg diesbezügliche Zahlen zu erhalten.

 

Zum Vorschlag von Kreisrat Dr. Fahn, den Beschlußvorschlag nach den Worten “..... Art. 3 AGPflegeVG angenommen” wie folgt zu ergänzen: “und rechtzeitig fortgeschrieben”, sagte Landrat Schwing, daß er davon nichts halte. Anläßlich der letzten Behandlung der Angelegenheit sei beschlossen worden, daß nach etwa fünf Jahren eine Nachbegutachtung erfolgen soll.

 

Nach Dankesworten von Landrat Schwing an Herrn Dr. Tekles empfahl der Kreisausschuß dem Kreistag einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u ß

zu fassen:

 

Das vom Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH, Neubiberg, (ISPLAN) erstellte Gutachten über den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg vom August 2002 wird als Pflegebedarfsplan im Sinne des Art. 3 AGPflegeVG angenommen.

 

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