Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Förderung von Ausstattungsstandards bei der Neubeschaffung von Linienfahrzeugen und bei der Nachrüstung von Fahrzeugen für den ÖPNV: Beschluß von Förderrichtlinien

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2002   SZ-04LVFPT 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger führte aus, daß das Produkt ÖPNV hinsichtlich der Qualität in verschiedener Weise vom Kunden wahrgenommen werde. Neben der Aufenthaltsqualität an den Haltestellen, die im wesentlichen von den Gemeinden gestaltet werde, und dem gebotenen Fahrplanangebot (Häufigkeit, Schnelligkeit, Pünktlichkeit) wirke auf den Kunden vor allem auch die Qualität der Beförderung. Diese werde neben dem Fahrpersonal durch die eingesetzten Fahrzeuge bestimmt.

 

Zunächst müsse der/die Kunde/in seinen Bus erkennen, d.h. einer deutlichen, großformatigen, von allen Seiten sichtbaren und auch im Dunkeln lesbaren Linienkennzeichnung komme eine große Bedeutung zu. Der Einstieg in das Fahrzeug sollte bequem möglich sein und auch für mobilitätsbehinderte Fahrgäste kein Problem darstellen. Der Sitzkomfort in den Fahrzeugen sollte angemessen, aber nicht überzogen sein, was auch mit der Verfügbarkeit ausreichender Platzkapazitäten korrespondiere.

 

Die Aufgabenträger im allgemeinen ÖPNV der Region Bayer. Untermain hätten im Nahverkehrs-plan anzustrebende Standards für die Fahrzeugqualität definiert. Um diesem Ziel näher zu kommen, entschließe sich der Landkreis Miltenberg, den im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen eine Förderung bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen im Linienverkehr bei Erfüllung gewünschter Standards zu gewähren.

 

Nach kurzer Diskussion, in deren Verlauf sich Landrat Schwing für eine einheitliche Förderung innerhalb der Region Bayer. Untermain ausgesprochen hatte, wurde durch den Kreisausschuß einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV werden im Landkreis Miltenberg tätige Verkehrsunternehmen wie folgt gefördert:

-          Beschaffung eines reinen Linienfahrzeuges:

Zuschuß in Höhe von 5.000,-- € je Fahrzeug

-          Beschaffung in Niederflurtechnik:

Zuschuß in Höhe von 5.000,-- € je Fahrzeug

-          Ausstattung des Fahrzeuges mit einer großen Vollmatrixanzeige (dreiseitig):

Zuschuß in Höhe von 3.000,-- € je Fahrzeug

-          Beschaffung in Form eines Großraumlinienfahrzeuges

(Gelenkbus, 15 Meter-Bus, Doppelstocklinienbus):

Zuschuß in Höhe von 20.000,-- € je Fahrzeug.

Die Förderung ist gebunden an die Voraussetzung, daß die Fahrzeuge überwiegend im Landkreis Miltenberg eingesetzt werden und mindestens acht Jahre im Einsatz bleiben.

 

Um auch bei vorhandenen Fahrzeugen eine Verbesserung der Kennzeichnung erreichen zu können, wird auch für die Nachrüstung von Fahrzeugen mit Vollmatrixanzeigen eine Förderung gewährt. Hierbei gilt:

-          Nachrüstung mit einer Vollmatrixanzeige (dreiseitig):

Zuschuß in Höhe von 50 % der Kosten, maximal 3.000,-- € je Fahrzeug.

Die Förderung ist gebunden an die Voraussetzung, daß die Fahrzeuge überwiegend im Landkreis Miltenberg eingesetzt werden und noch mindestens 4 Jahre im Einsatz bleiben.

 

Insgesamt erfolgen beide Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Diese Förderrichtlinien gelten zunächst nur für das Haushaltsjahr 2002.

 

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