Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Förderung von Ausstattungsstandards bei der Neubeschaffung von Linienfahrzeugen und bei der Nachrüstung von Fahrzeugen für den ÖPNV: Beschluß von Förderrichtlinien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.07.2002 SZ-04LVFPT |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger führte aus, daß das Produkt ÖPNV
hinsichtlich der Qualität in verschiedener Weise vom Kunden wahrgenommen werde.
Neben der Aufenthaltsqualität an den Haltestellen, die im wesentlichen von den
Gemeinden gestaltet werde, und dem gebotenen Fahrplanangebot (Häufigkeit,
Schnelligkeit, Pünktlichkeit) wirke auf den Kunden vor allem auch die Qualität
der Beförderung. Diese werde neben dem Fahrpersonal durch die eingesetzten
Fahrzeuge bestimmt.
Zunächst müsse der/die Kunde/in seinen Bus erkennen, d.h.
einer deutlichen, großformatigen, von allen Seiten sichtbaren und auch im
Dunkeln lesbaren Linienkennzeichnung komme eine große Bedeutung zu. Der
Einstieg in das Fahrzeug sollte bequem möglich sein und auch für
mobilitätsbehinderte Fahrgäste kein Problem darstellen. Der Sitzkomfort in den
Fahrzeugen sollte angemessen, aber nicht überzogen sein, was auch mit der
Verfügbarkeit ausreichender Platzkapazitäten korrespondiere.
Die Aufgabenträger im allgemeinen ÖPNV der Region Bayer.
Untermain hätten im Nahverkehrs-plan anzustrebende Standards für die
Fahrzeugqualität definiert. Um diesem Ziel näher zu kommen, entschließe sich
der Landkreis Miltenberg, den im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen eine
Förderung bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen im Linienverkehr bei Erfüllung
gewünschter Standards zu gewähren.
Nach kurzer Diskussion, in deren Verlauf sich Landrat
Schwing für eine einheitliche Förderung innerhalb der Region Bayer. Untermain
ausgesprochen hatte, wurde durch den Kreisausschuß einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV
werden im Landkreis Miltenberg tätige Verkehrsunternehmen wie folgt gefördert:
-
Beschaffung
eines reinen Linienfahrzeuges:
Zuschuß in Höhe von 5.000,-- € je
Fahrzeug
-
Beschaffung
in Niederflurtechnik:
Zuschuß in Höhe von 5.000,-- € je
Fahrzeug
-
Ausstattung
des Fahrzeuges mit einer großen Vollmatrixanzeige (dreiseitig):
Zuschuß in Höhe von 3.000,-- € je
Fahrzeug
-
Beschaffung
in Form eines Großraumlinienfahrzeuges
(Gelenkbus, 15
Meter-Bus, Doppelstocklinienbus):
Zuschuß in Höhe von 20.000,-- € je
Fahrzeug.
Die Förderung ist gebunden an die Voraussetzung, daß die
Fahrzeuge überwiegend im Landkreis Miltenberg eingesetzt werden und mindestens
acht Jahre im Einsatz bleiben.
Um auch bei vorhandenen Fahrzeugen eine Verbesserung
der Kennzeichnung erreichen zu können, wird auch für die Nachrüstung von
Fahrzeugen mit Vollmatrixanzeigen eine Förderung gewährt. Hierbei gilt:
-
Nachrüstung
mit einer Vollmatrixanzeige (dreiseitig):
Zuschuß in Höhe von 50 % der Kosten,
maximal 3.000,-- € je Fahrzeug.
Die Förderung ist gebunden an die Voraussetzung, daß die
Fahrzeuge überwiegend im Landkreis Miltenberg eingesetzt werden und noch
mindestens 4 Jahre im Einsatz bleiben.
Insgesamt erfolgen beide Förderungen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel. Diese Förderrichtlinien gelten zunächst nur für
das Haushaltsjahr 2002.