Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Beratung über das weitere Vorgehen bei Auswahl, Erwerb und Prämierung von Facharbeiten von Kollegiatinnen und Kollegiaten der Landkreisgymnasien
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 25.07.2002 SZ-04LVFPT |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Regierungsrätin Huber
führte aus, daß die alljährliche Auswahl und Prämierung von Facharbeiten der
Kollegiatinnen und Kollegiaten der Landkreisgymnasien durch den Landkreis
Miltenberg u.a. auf Beschlüssen des Kreistages vom 09.10.1987
(Grundsatzbeschluß) bzw. des Kreisausschusses vom 10.03.1997 beruhe. Dabei
seien das Verfahren und die Besetzung des Gutachtergremiums vorgegeben worden.
Das Gutachergremium entscheide über die Auswahl und Prämierung der
eingereichten Facharbeiten.
Im Vorfeld zum Beschluß des
Kreisausschusses seien die vier Direktoren der Landkreisgymna-sien übereingekommen,
je eine geeignete Lehrkraft in das Gutachtergremium zu entsenden. Der Landkreis
Miltenberg werde im Gremium durch die jeweilige juristische Staatsbeamtin/den
juristischen Staatsbeamten vertreten, in deren/dessen Zuständigkeit das
Rechtsgebiet “Allgemeine Schulfragen” falle.
Einer der Schuldirektoren
habe zwischenzeitlich vorgeschlagen, das Verfahren zu dezentralisieren. Er
halte es für problematisch, wenn der Lehrer eines Faches die Facharbeit eines
anderen Faches bzw. der Lehrer einer Schule die Facharbeit einer anderen Schule
begutachten solle. So solle statt des bisherigen Verfahrens der jeweilige
Fachlehrer eine Note erteilen und den Landkreisbezug in seinem Gutachten
vermerken, wenn die Arbeit als “sehr gut” gewertet werde. Die jeweilige
Schulleitung solle beides prüfen und bestätigen. Damit entfiele insbesondere
der Umlauf der Arbeiten.
Aus Sicht der Verwaltung
sei dazu folgendes anzumerken: Das bisherige Verfahren habe sich bewährt. Ein
Gremium aus vier Fachlehrern und einem Juristen/einer Juristin lese in
Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung alle eingereichten Facharbeiten. Dazu
werde ein Umlaufverfahren organisiert. Die benannten Fachlehrer decken alle
Bereiche ab, aus denen im allgemeinen Facharbeiten vorgeschlagen werden. Damit
trete kein “Kompetenzproblem” auf. Bei der Besetzung des Gutachtergremiums sei
neben der fachlichen Kompetenz insbesondere auch die Erfahrung mit dieser
Aufgabe von Vorteil. Dadurch werde der landkreisweite Vergleich mit anderen,
bereits prämierten Facharbeiten ermöglicht, was insgesamt zu sachgerechten
Ergebnissen führe. Dies könne keine Schule so leisten, wenn sie im “Alleingang”
vorgehe. Nachdem der Landkreis Miltenberg die vom Gutachtergremium prämierten
Arbeiten ankaufe, müsse er auch an der Entscheidung mitwirken. Die Frage, wann
der Erwerb einer Arbeit einen Gewinn für den Landkreis Mlitenberg darstelle,
könne ebenfalls nicht eine einzelne Schule für den Landkreis entscheiden. Zur
Besetzung des Gutachtergremiums sei noch festzustellen, daß ein jährlicher
Wechsel der benannten Lehrkräfte, etwa durch ein “poolmäßiges” Vorgehen,
zugunsten der Kontinuität im Gremium nicht zu befürworten sei und nicht dem
Sinn und Zweck des Gremiums entspreche.
Die Verwaltung empfehle
daher die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens und zur Sicherstellung der
Kontinuität im Gremium eine mehrjährige Benennung der Mitglieder.
Durch den Kreisausschuß wurde nach kurzer Beratung
einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Das bisherige Auswahlverfahren bezüglich Erwerb und Prämierung
von Facharbeiten von Kollegiatinnen und Kollegiaten der Landkreisgymnasien wird
beibehalten. Die Tätigkeit des Gutachtergremiums erfordert Kontinuität seitens
der Mitglieder des Gutachtergremiums, die deshalb ihre Aufgabe mehrere Jahre
wahrnehmen sollen.