Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Beratung über das weitere Vorgehen bei Auswahl, Erwerb und Prämierung von Facharbeiten von Kollegiatinnen und Kollegiaten der Landkreisgymnasien

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2002   SZ-04LVFPT 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrätin Huber führte aus, daß die alljährliche Auswahl und Prämierung von Facharbeiten der Kollegiatinnen und Kollegiaten der Landkreisgymnasien durch den Landkreis Miltenberg u.a. auf Beschlüssen des Kreistages vom 09.10.1987 (Grundsatzbeschluß) bzw. des Kreisausschusses vom 10.03.1997 beruhe. Dabei seien das Verfahren und die Besetzung des Gutachtergremiums vorgegeben worden. Das Gutachergremium entscheide über die Auswahl und Prämierung der eingereichten Facharbeiten.

 

Im Vorfeld zum Beschluß des Kreisausschusses seien die vier Direktoren der Landkreisgymna-sien übereingekommen, je eine geeignete Lehrkraft in das Gutachtergremium zu entsenden. Der Landkreis Miltenberg werde im Gremium durch die jeweilige juristische Staatsbeamtin/den juristischen Staatsbeamten vertreten, in deren/dessen Zuständigkeit das Rechtsgebiet “Allgemeine Schulfragen” falle.

 

Einer der Schuldirektoren habe zwischenzeitlich vorgeschlagen, das Verfahren zu dezentralisieren. Er halte es für problematisch, wenn der Lehrer eines Faches die Facharbeit eines anderen Faches bzw. der Lehrer einer Schule die Facharbeit einer anderen Schule begutachten solle. So solle statt des bisherigen Verfahrens der jeweilige Fachlehrer eine Note erteilen und den Landkreisbezug in seinem Gutachten vermerken, wenn die Arbeit als “sehr gut” gewertet werde. Die jeweilige Schulleitung solle beides prüfen und bestätigen. Damit entfiele insbesondere der Umlauf der Arbeiten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sei dazu folgendes anzumerken: Das bisherige Verfahren habe sich bewährt. Ein Gremium aus vier Fachlehrern und einem Juristen/einer Juristin lese in Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung alle eingereichten Facharbeiten. Dazu werde ein Umlaufverfahren organisiert. Die benannten Fachlehrer decken alle Bereiche ab, aus denen im allgemeinen Facharbeiten vorgeschlagen werden. Damit trete kein “Kompetenzproblem” auf. Bei der Besetzung des Gutachtergremiums sei neben der fachlichen Kompetenz insbesondere auch die Erfahrung mit dieser Aufgabe von Vorteil. Dadurch werde der landkreisweite Vergleich mit anderen, bereits prämierten Facharbeiten ermöglicht, was insgesamt zu sachgerechten Ergebnissen führe. Dies könne keine Schule so leisten, wenn sie im “Alleingang” vorgehe. Nachdem der Landkreis Miltenberg die vom Gutachtergremium prämierten Arbeiten ankaufe, müsse er auch an der Entscheidung mitwirken. Die Frage, wann der Erwerb einer Arbeit einen Gewinn für den Landkreis Mlitenberg darstelle, könne ebenfalls nicht eine einzelne Schule für den Landkreis entscheiden. Zur Besetzung des Gutachtergremiums sei noch festzustellen, daß ein jährlicher Wechsel der benannten Lehrkräfte, etwa durch ein “poolmäßiges” Vorgehen, zugunsten der Kontinuität im Gremium nicht zu befürworten sei und nicht dem Sinn und Zweck des Gremiums entspreche.

 

Die Verwaltung empfehle daher die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens und zur Sicherstellung der Kontinuität im Gremium eine mehrjährige Benennung der Mitglieder.

 

Durch den Kreisausschuß wurde nach kurzer Beratung einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Das bisherige Auswahlverfahren bezüglich Erwerb und Prämierung von Facharbeiten von Kollegiatinnen und Kollegiaten der Landkreisgymnasien wird beibehalten. Die Tätigkeit des Gutachtergremiums erfordert Kontinuität seitens der Mitglieder des Gutachtergremiums, die deshalb ihre Aufgabe mehrere Jahre wahrnehmen sollen.

 

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