Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Information: Restverfüllung der Klärschlammdeponie Schippach - Pressebericht im "Bote vom Untermain" vom 19.07.2002
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.07.2002 SZ-04LNTNV |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Unter Hinweis auf den
Bericht im “Bote vom Untermain” vom 19.07.2002 über die geplante Ablagerung von
Altlastenmaterialien aus Neuendettelsau, Landkreis Ansbach, auf der
Klärschlammdeponie Schippach gab Reg.Amtmann Röcklein folgende Informationen:
Den Umweltskandal
Neuendettelsau wolle die Landkreisverwaltung nicht kommentieren und nicht
bewerten. Klar sei nur, daß die dort verunreinigten Böden dringend saniert
werden müssen, was bei einem großen Teil der Flächen nur durch Auskofferung und
ordnungsgemäße Ablagerung möglich sei. Der Vertragspartner des Landkreises
Miltenberg, die Arbeitsgemeinschaft Geiger/ProConsult bzw. deren
Vertragspartner, sei mit einem Teil der in Neuendettelsau anfallenden Arbeiten
beauftragt und habe folgerichtig beim Landkreis Miltenberg angefragt, ob
Bereitschaft bestehe, geeignete Abfälle auf der Klärschlammdeponie Schippach
anzunehmen.
Ablauf:
17.06.2002: Eingang der ersten Anfrage beim Landkreis
Miltenberg
15.07.2002: Anläßlich
eines Pressegespräches in anderer Angelegenheit wurde Herr Weis vom “Bote vom
Untermain” über die vorliegende Anfrage informiert
16.07.2002: Eingang
des Entsorgungsnachweises über ca. 5.000 t mit Deklarationsanalyse
16.07.2002: Weiterreichung
des Entsorgungsnachweises per Fax an das Bayer. Landesamt für Umweltschutz, mit
der Bitte um Vorabprüfung
18.07.2002: Weiterreichung
der Unterlagen an das mit der Qualitätssicherung für die Klärschlammdeponie
Schippach beauftragte Büro ICP, Karlsruhe
17./18.07.2002 (?):
Information der Presse durch dritte Personen, Auslöser offensichtlich ein
Hinweis
in einem Bericht der “Nürnberger Nachrichten”
18.07.2002: Eingang
einer Faxnachricht des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz beim
Landkreis Miltenberg mit der Bitte um Aufklärung
19.07.2002: Pressebericht
im “Bote vom Untermain”: “Belastetes Ackerland aus Neuendet-telsau im Visier
der Abfalljäger”
Wertung:
Erstes und wichtigstes
Kriterium für die Entscheidung sei die Einhaltung der durch den Bürgerentscheid
vom 04.06.2000 vorgegebenen Annahmebedingungen. Zum zweiten sei es Aufgabe des
Landkreises Miltenberg, den Deponieraum der Klärschlammdeponie Schippach nicht
zu verschleudern, sondern bei der Restverfüllung im Rahmen des vom Ausschuß für
Natur- und Umweltschutz und Kreistag übertragenen Auftrages angemessene
Einnahmen zu erzielen, um damit die BürgerInnen sowie die Städte, Märkte und
Gemeinden so weit möglich bei den Nachsorgekosten der Deponie zu entlasten.
Bei den Entscheidungen
greife die Landkreisverwaltung auf das im Abfallwirtschaftsbetrieb vorhandene
Fachwissen der Mitarbeiter zurück und werde beraten und unterstützt durch das
Bayer. Landesamt für Umweltschutz und das Büro ICP. Die Landkreisverwaltung
bemühe sich seit Beginn der Restverfüllung entsprechend dem Auftrag des
Bürgerentscheids um eine schnelle Restverfüllung der Klärschlammdeponie mit
zugelassenen und geeigneten Materialien.
Die Altlasten aus
Neuendettelsau, die aus einer unzulässigen Beseitigung von Abfällen auf
Ackerland entstanden seien, und deren Entsorgung auf einer dafür geeigneten und
zugelassenen Deponie, seien zwei völlig unterschiedliche Maßnahmen. Daraus
Ängste in der Bevölkerung zu schüren, wie dies der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz offensichtlich beabsichtige, sei völlig falsch
und aus der Luft gegriffen.
Die Landkreisverwaltung
erwarte im Laufe dieser Woche die schriftliche Zustimmung des Bayer.
Landesamtes für Umweltschutz zur Ablagerung verunreinigter Böden auf der
Klärschlammdeponie Schippach. Danach werde die Zustimmung zur Anlieferung
erteilt. Die Materialien werden vor Ort beprobt und danach entsprechend der
festgestellten Belastung den verschiedenen Entsorgungswegen zugewiesen.
Abfälle, die zur Klärschlammdeponie Schippach transportiert werden, werden
zusätzlich durch Personal des Landkreises kontrolliert. Das beauftragte Büro
ICP werde im Rahmen der Qualitätssicherung zusätzliche Proben ziehen.
Angekündigt seien bisher 5.000 t Abfälle. Je nach Ergebnis der Beprobung können
dies selbstverständlich auch kleinere oder größere Anliefermengen werden.
Bei diesem Sachverhalt
und der sorgfältigen Überwachung der Maßnahme durch das Bayer. Landesamt für
Umweltschutz, das Büro ICP und das Personal des Landkreises habe die
Landkreisverwaltung keinerlei Bedenken gegen die Annahme und Ablagerung der
Altlastenmaterialien im Rahmen der festgelegten Deponieklasse I nach Techn.
Anleitung Siedlungsabfall.
Landrat-Stellvertreter
Eck bestätigte, daß aufgrund der Situation in Neuendettelsau genauestens
geprüft werde, daß die von dort auf der Klärschlammdeponie Schippach angelieferten
Materialien der Deponieklasse I entsprechen.