Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Information: Restverfüllung der Klärschlammdeponie Schippach - Pressebericht im "Bote vom Untermain" vom 19.07.2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2002   SZ-04LNTNV 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Unter Hinweis auf den Bericht im “Bote vom Untermain” vom 19.07.2002 über die geplante Ablagerung von Altlastenmaterialien aus Neuendettelsau, Landkreis Ansbach, auf der Klärschlammdeponie Schippach gab Reg.Amtmann Röcklein folgende Informationen:

 

Den Umweltskandal Neuendettelsau wolle die Landkreisverwaltung nicht kommentieren und nicht bewerten. Klar sei nur, daß die dort verunreinigten Böden dringend saniert werden müssen, was bei einem großen Teil der Flächen nur durch Auskofferung und ordnungsgemäße Ablagerung möglich sei. Der Vertragspartner des Landkreises Miltenberg, die Arbeitsgemeinschaft Geiger/ProConsult bzw. deren Vertragspartner, sei mit einem Teil der in Neuendettelsau anfallenden Arbeiten beauftragt und habe folgerichtig beim Landkreis Miltenberg angefragt, ob Bereitschaft bestehe, geeignete Abfälle auf der Klärschlammdeponie Schippach anzunehmen.

 

Ablauf:

 

17.06.2002:     Eingang der ersten Anfrage beim Landkreis Miltenberg

15.07.2002:     Anläßlich eines Pressegespräches in anderer Angelegenheit wurde Herr Weis vom “Bote vom Untermain” über die vorliegende Anfrage informiert

16.07.2002:     Eingang des Entsorgungsnachweises über ca. 5.000 t mit Deklarationsanalyse

16.07.2002:     Weiterreichung des Entsorgungsnachweises per Fax an das Bayer. Landesamt für Umweltschutz, mit der Bitte um Vorabprüfung

18.07.2002:     Weiterreichung der Unterlagen an das mit der Qualitätssicherung für die Klärschlammdeponie Schippach beauftragte Büro ICP, Karlsruhe

17./18.07.2002 (?): Information der Presse durch dritte Personen, Auslöser offensichtlich ein

                        Hinweis in einem Bericht der “Nürnberger Nachrichten”

18.07.2002:     Eingang einer Faxnachricht des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz beim Landkreis Miltenberg mit der Bitte um Aufklärung

19.07.2002:     Pressebericht im “Bote vom Untermain”: “Belastetes Ackerland aus Neuendet-telsau im Visier der Abfalljäger”

 

Wertung:

 

Erstes und wichtigstes Kriterium für die Entscheidung sei die Einhaltung der durch den Bürgerentscheid vom 04.06.2000 vorgegebenen Annahmebedingungen. Zum zweiten sei es Aufgabe des Landkreises Miltenberg, den Deponieraum der Klärschlammdeponie Schippach nicht zu verschleudern, sondern bei der Restverfüllung im Rahmen des vom Ausschuß für Natur- und Umweltschutz und Kreistag übertragenen Auftrages angemessene Einnahmen zu erzielen, um damit die BürgerInnen sowie die Städte, Märkte und Gemeinden so weit möglich bei den Nachsorgekosten der Deponie zu entlasten.

 

Bei den Entscheidungen greife die Landkreisverwaltung auf das im Abfallwirtschaftsbetrieb vorhandene Fachwissen der Mitarbeiter zurück und werde beraten und unterstützt durch das Bayer. Landesamt für Umweltschutz und das Büro ICP. Die Landkreisverwaltung bemühe sich seit Beginn der Restverfüllung entsprechend dem Auftrag des Bürgerentscheids um eine schnelle Restverfüllung der Klärschlammdeponie mit zugelassenen und geeigneten Materialien.

 

Die Altlasten aus Neuendettelsau, die aus einer unzulässigen Beseitigung von Abfällen auf Ackerland entstanden seien, und deren Entsorgung auf einer dafür geeigneten und zugelassenen Deponie, seien zwei völlig unterschiedliche Maßnahmen. Daraus Ängste in der Bevölkerung zu schüren, wie dies der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz offensichtlich beabsichtige, sei völlig falsch und aus der Luft gegriffen.

 

Die Landkreisverwaltung erwarte im Laufe dieser Woche die schriftliche Zustimmung des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz zur Ablagerung verunreinigter Böden auf der Klärschlammdeponie Schippach. Danach werde die Zustimmung zur Anlieferung erteilt. Die Materialien werden vor Ort beprobt und danach entsprechend der festgestellten Belastung den verschiedenen Entsorgungswegen zugewiesen. Abfälle, die zur Klärschlammdeponie Schippach transportiert werden, werden zusätzlich durch Personal des Landkreises kontrolliert. Das beauftragte Büro ICP werde im Rahmen der Qualitätssicherung zusätzliche Proben ziehen. Angekündigt seien bisher 5.000 t Abfälle. Je nach Ergebnis der Beprobung können dies selbstverständlich auch kleinere oder größere Anliefermengen werden.

 

Bei diesem Sachverhalt und der sorgfältigen Überwachung der Maßnahme durch das Bayer. Landesamt für Umweltschutz, das Büro ICP und das Personal des Landkreises habe die Landkreisverwaltung keinerlei Bedenken gegen die Annahme und Ablagerung der Altlastenmaterialien im Rahmen der festgelegten Deponieklasse I nach Techn. Anleitung Siedlungsabfall.

 

Landrat-Stellvertreter Eck bestätigte, daß aufgrund der Situation in Neuendettelsau genauestens geprüft werde, daß die von dort auf der Klärschlammdeponie Schippach angelieferten Materialien der Deponieklasse I entsprechen.

 

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