Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Information: Niedrigschwellige Angebote bei längeren Bedarfslagen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.06.2002 SZ-04KU11F |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler führte aus, daß es Situationen gebe, in denen die üblichen Jugendhilfemaßnahmen nicht greifen, da z. B. eine erzieherische Kompetenz der Eltern nicht aufgebaut werden könne. Erzieherische Defizite gehen in solchen Fällen oft einher mit der Unfähigkeit, die einfachsten Dinge des täglichen Lebens zu regeln. Gleichzeitig fehle den Eltern zum Teil die Einsichtfähigkeit in ihre Grenzen, ohne daß hier gleich Einschnitte in die elterliche Sorge angebracht seien. Auch wenn zunächst weder eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben ist, noch Hilfe zur Erziehung sofort gewährt werden müsse, sei oft absehbar, daß das System ohne Unterstützung über kurz oder lang zusammenbrechen werde. Dann werden zumeist Hilfen notwendig, die tiefgreifende Interventionen und Eingriffe in das Elternrecht nach sich ziehen und die emotionale Beziehung zwischen Eltern und Kind gefährden.
Ziel sei es, in Zukunft bereits frühzeitig niedrigschwellige
Angebote, auch über Hilfskräfte, anzubieten, damit manifeste Störungen
verhindert oder zumindest abgemildert werden können. Bei einer entsprechenden
sozialpädagogischen Diagnose sollen in Zukunft in diesem Bereich die Hilfen
bereits präventiv angeboten werden. Das KJHG biete hier mehr Spielraum für eine
entsprechende Gestaltung, als dies bisher genutzt worden sei. Über die
intensivere Gestaltung soll heute nur allgemein informiert werden. Bei Bedarf
werden dem Jugendhilfeausschuß entsprechende Maßnamen zur Beschlußfassung
vorgelegt.