Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Sachstandsbericht: Heilpädagogische Tagesstätten in Miltenberg, Elsenfeld und Kloster Himmelthal

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2002   SZ-04KU11F 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler gab folgenden Sachstandsbericht:

 

1.  Kloster Himmelthal, 7. bis 9. Klasse, HPT für die Region Bayer. Untermain

     -    Die Leistungen wurden an die Rahmenverträge angepaßt, d.h. Schullandheimaufenthalte, Freizeiten und eine Psychologenstelle gehören ab September 2002 zu den Regelleistungen der HPT,

     -    Das Aufnahmeverfahren wurde neu geregelt,

     -    Das Entgelt wurde auf 63,73 € je Anwesenheitstag angehoben.

 

2.  Evang. Kinder- und Jugendhilfe Würzburg, 1. bis 4. Klasse, HPT für den Landkreis Miltenberg

 

     -    Die erste Gruppe hat in Miltenberg, Eichenbühler Straße 4 (ehemalige LZB), Anfang April 2002 den Betrieb aufgenommen. Die neun Kinder aus dem südlichen Landkreisteil (zwischen Riedern, Collenberg, Kirchzell, Klingenberg a.Main) werden an den Umbaumaßnahmen beteiligt, da dies die Verbundenheit fördert und die Gegenstände pfleglicher behandelt werden. Äußerlich läuft einiges noch recht provisorisch, von der pädagogisch-thera-peutischen Seite her ist die Arbeit voll im Gange.

 

     -    Die zweite Gruppe hat den Betrieb Anfang Juni 2002 im Bürgerzentrum Elsenfeld im ehemaligen Jugendraum begonnen. Das ursprünglich von der Marktgemeinde vorgesehene Gebäude weist erhebliche Mängel auf und ist unbrauchbar. Es konnte ein zentral gelegenes Einfamilienhaus mit Gartengrundstück in zentraler Lage gefunden werden. Bis zum Bezug des neuen Domizils kann der von der Marktgemeinde zur Verfügung gestellte Raum im Bürgerzentrum weiter genutzt werden.

 

     -    Die offizielle Eröffnungsfeier für die HPT im Landkreis Miltenberg findet am 11.10.2002 statt, da bis dahin die Umbauten und die Gruppenbildungsprozesse abgeschlossen sind.

 

     -    Die Entgelte wurden ohne Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen entsprechend dem Angebot aus dem Jahr 2001 festgeschrieben und werden trotz höherer Raumkosten auch im nächsten Jahr nur entsprechend der prozentualen Steigerung der Lebenshaltungs- und Lohnkosten angepaßt.

 

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