Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Fortbildung der Pflege- und Adoptiveltern

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2002   SZ-04KU11F 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler trug vor, daß sich die ab dem Jahr 2001 eingeführte Förderung von geeigneten Fortbildungsmaßnahmen für Pflege- und Adoptiveltern bewährt habe. Den Adoptiv- und Pflegepersonen hätten zur Steigerung der sozialen Kompetenz fundierte fachliche Kenntnisse vermittelt werden können, die bei der Bewältigung von kritischen Situationen große Hilfen leisten. Die Förderung sollte auf Dauer festgeschrieben werden. Außerdem seien die Beträge in Euro anzupassen.

 

Entsprechend der bisherigen Praxis werden zukünftig Fortbildungsmaßnahmen, die von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt und nicht selbst organisiert werden, je teilnehmender Einzelpersonen mit bis zu 125,-- €, für jedes teilnehmende Ehepaar mit bis zu 200,-- €, begrenzt auf eine Veranstaltung pro Jahr, bezuschußt. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die von Adoptiv-/ Pflegeeltern oder dem Pflege/Adoptivelternverein organisiert werden, trage das Kreisjugendamt die angemessenen Aufwendungen für den/die fachlich geeigneten Referenten/in sowie die Sachkosten. Die Mittelvergabe erfolge in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen, z.Z. bis zur Höchstgrenze von 2.500,-- €.

 

Durch den Jugendhilfeausschuß wurde daraufhin einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die mit Beschluß des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2000 eingeführte Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Pflege- und Adoptiveltern bleibt weiterhin bestehen. Vorbehaltlich zumutbarer Eigenbeteiligung übernimmt das Kreisjugendamt die anfallenden Kosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die jährliche Fördersumme beträgt z.Z. maximal 2.500,-- €.

 

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