Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Fortbildung der Pflege- und Adoptiveltern
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.06.2002 SZ-04KU11F |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler trug vor, daß sich die ab dem Jahr
2001 eingeführte Förderung von geeigneten Fortbildungsmaßnahmen für Pflege- und
Adoptiveltern bewährt habe. Den Adoptiv- und Pflegepersonen hätten zur
Steigerung der sozialen Kompetenz fundierte fachliche Kenntnisse vermittelt
werden können, die bei der Bewältigung von kritischen Situationen große Hilfen
leisten. Die Förderung sollte auf Dauer festgeschrieben werden. Außerdem seien
die Beträge in Euro anzupassen.
Entsprechend der bisherigen Praxis werden zukünftig
Fortbildungsmaßnahmen, die von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt und
nicht selbst organisiert werden, je teilnehmender Einzelpersonen mit bis zu
125,-- €, für jedes teilnehmende Ehepaar mit bis zu 200,-- €, begrenzt auf eine
Veranstaltung pro Jahr, bezuschußt. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die von
Adoptiv-/ Pflegeeltern oder dem Pflege/Adoptivelternverein organisiert werden,
trage das Kreisjugendamt die angemessenen Aufwendungen für den/die fachlich
geeigneten Referenten/in sowie die Sachkosten. Die Mittelvergabe erfolge in der
Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen, z.Z. bis zur Höchstgrenze von
2.500,-- €.
Durch den Jugendhilfeausschuß wurde daraufhin einstimmig
folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die mit Beschluß des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2000
eingeführte Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Pflege- und Adoptiveltern
bleibt weiterhin bestehen. Vorbehaltlich zumutbarer Eigenbeteiligung übernimmt
das Kreisjugendamt die anfallenden Kosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel. Die jährliche Fördersumme beträgt z.Z. maximal 2.500,-- €.