Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Förderung des Kinderkinos, Kino-Passage Erlenbach a.Main

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2002   SZ-04KU11F 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler gab bekannt, daß der Kino-Passage Erlenbach a.Main mit Beschluß des Jugendwohlfahrtsausschusses vom 27.10.1988 für das Kinderfilmprogramm ein widerrufbarer Zuschuß in Höhe von 1.500,-- DM/Jahr unter der Voraussetzung zugesagt worden sei, daß die Stadt Erlenbach a.Main das Kinderfilmprogramm in derselben Höhe fördere. Die Förderung sei an folgende Bedingungen gebunden gewesen:

a)      Das Passage-Kino Erlenbach a.Main legt vierteljährlich einen Programmvorschlag vor, dem sowohl das Kulturamt der Stadt Erlenbach a.Main, als auch die Kreisjugendpflege zustimmen müssen.

b)      In Form eines Informationsblattes, Artikeln in den gemeindlichen Mitteilungsblättern und Tageszeitungen, Informationen der Rundfunkanstalten, Hinweisen im Programm der Kino-Passage soll auf dieses besondere Kinderfilmprogramm hingewiesen und Kinder sowie Eltern zur Mitarbeit aufgerufen werden.

c)      Die Filmveranstaltungen sollen stärker vor- und nachbereitet werden, z.B. durch thematische Reihen mit Hintergrundinformation, Nachspielaktionen, Sonderformen des Kinofilmes usw.

d)      Das Kinderkino soll eigenständiger und von der Aufmachung her besser vom sonstigen Programm abgesetzt werden. Hierzu gehören z.B. ein eigener Kinderfilmpaß, das Mitwirken von Kindern z.B. als Platzanweiser, Kartenknipser etc. und Blicke hinter die Kulissen.

 

Die Hilfe sei ausdrücklich als Starthilfe gedacht gewesen, wobei eine jährliche Prüfung der Notwendigkeit vorgesehen gewesen sei. Abgesehen von der Tatsache, daß es sich nach 13 Jahren nicht mehr um eine Starthilfe handeln könne, habe sich durch die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) die örtliche Zuständigkeit geändert. Nach Art. 17 BayKJHG sei die kreisangehörige Gemeinde zuständig. Die Stadt Erlenbach a.Main komme dieser Verpflichtung nach, indem sie die Förderung auf 1.000,-- € jährlich erhöht habe. Die Förderung durch den Landkreis Miltenberg sei einzustellen, da die Voraussetzungen, vor allem nach den Punkten a), c) und d) nicht mehr erfüllt seien.

 

Durch den Jugendhilfeausschuß wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Kino-Passage Erlenbach a.Main erhält für das Jahr 2001 letztmalig entsprechend dem Beschluß des Jugendhilfeausschusses vom 27.10.1988 einen Zuschuß für das Kinderkino in Höhe von 1.500,-- DM (= 766,94 €). Ab dem Jahr 2002 erfolgt durch die Kommunale Jugendarbeit keine Bezuschussung mehr.

 

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