Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Förderung des Kinderkinos, Kino-Passage Erlenbach a.Main
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.06.2002 SZ-04KU11F |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler gab
bekannt, daß der Kino-Passage Erlenbach a.Main mit Beschluß des
Jugendwohlfahrtsausschusses vom 27.10.1988 für das Kinderfilmprogramm ein
widerrufbarer Zuschuß in Höhe von 1.500,-- DM/Jahr unter der Voraussetzung
zugesagt worden sei, daß die Stadt Erlenbach a.Main das Kinderfilmprogramm in
derselben Höhe fördere. Die Förderung sei an folgende Bedingungen gebunden
gewesen:
a)
Das
Passage-Kino Erlenbach a.Main legt vierteljährlich einen Programmvorschlag vor,
dem sowohl das Kulturamt der Stadt Erlenbach a.Main, als auch die
Kreisjugendpflege zustimmen müssen.
b)
In
Form eines Informationsblattes, Artikeln in den gemeindlichen
Mitteilungsblättern und Tageszeitungen, Informationen der Rundfunkanstalten,
Hinweisen im Programm der Kino-Passage soll auf dieses besondere
Kinderfilmprogramm hingewiesen und Kinder sowie Eltern zur Mitarbeit aufgerufen
werden.
c)
Die
Filmveranstaltungen sollen stärker vor- und nachbereitet werden, z.B. durch
thematische Reihen mit Hintergrundinformation, Nachspielaktionen, Sonderformen
des Kinofilmes usw.
d)
Das
Kinderkino soll eigenständiger und von der Aufmachung her besser vom sonstigen
Programm abgesetzt werden. Hierzu gehören z.B. ein eigener Kinderfilmpaß, das
Mitwirken von Kindern z.B. als Platzanweiser, Kartenknipser etc. und Blicke
hinter die Kulissen.
Die Hilfe sei ausdrücklich als Starthilfe gedacht gewesen, wobei
eine jährliche Prüfung der Notwendigkeit vorgesehen gewesen sei. Abgesehen von
der Tatsache, daß es sich nach 13 Jahren nicht mehr um eine Starthilfe handeln
könne, habe sich durch die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
(KJHG) die örtliche Zuständigkeit geändert. Nach Art. 17 BayKJHG sei die
kreisangehörige Gemeinde zuständig. Die Stadt Erlenbach a.Main komme dieser
Verpflichtung nach, indem sie die Förderung auf 1.000,-- € jährlich erhöht
habe. Die Förderung durch den Landkreis Miltenberg sei einzustellen, da die
Voraussetzungen, vor allem nach den Punkten a), c) und d) nicht mehr erfüllt
seien.
Durch den Jugendhilfeausschuß wurde einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die Kino-Passage Erlenbach a.Main erhält für das Jahr 2001
letztmalig entsprechend dem Beschluß des Jugendhilfeausschusses vom 27.10.1988
einen Zuschuß für das Kinderkino in Höhe von 1.500,-- DM (= 766,94 €). Ab dem
Jahr 2002 erfolgt durch die Kommunale Jugendarbeit keine Bezuschussung mehr.