Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Ambulante Angebote der Jugendhilfe durch Träger der freien Wohlfahrtspflege oder auf Honorarbasis

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2002   SZ-04KU11F 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler berichtete, daß die Problemlagen der Jugendlichen und der beteiligten Familien vielfältig und oft nicht miteinander vergleichbar seien. So sei es oftmals  schwierig, geeignete Hilfsangebote entsprechend der individuellen Bedürfnislage zu finden. Es müsse gelegentlich auf vorhandene freie Kapazitäten zurückgegriffen werden, obwohl diese Maßnahmen zum Teil nicht optimal und sehr teuer, dafür aber kurzfristig verfügbar seien. Im Klartext bedeutet das, daß es jederzeit möglich sei, einen Heimplatz zu bekommen, während derzeit weder im Jugendamt, noch bei der Gesellschaft zur beruflichen und sozialen Integration (gfi) ein männlicher Erziehungsbeistand verfügbar sei. Weiter könne z.B. eine aufwendige Sozialpädagogische Familienhilfe nicht beendet werden, da keine niedrigschwellige familienbegleitende Betreuung vorhanden sei. Ebenso könnte z.B. durch eine vorübergehende Individuelle Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) ein erzieherisches Problem vor Ort direkt angegangen werden, anstatt ein Kind zunächst aus der vertrauten Umgebung zu nehmen, dort erzieherisch auf das Kind einzuwirken, um es dann mühevoll wieder zu reintegrieren.

 

Kostengünstige individuelle Hilfen im ambulanten Bereich seien oft kurzfristig erforderlich, um eine Verschärfung der Situation zu verhindern und Krisenintervention betreiben zu können. Bei der Auswahl der Hilfen sei es notwendig, daß man auf einen größeren Pool von Anbietern zurückgreifen könne, um zeitnah helfen zu können. Neben den Trägern der freien Jugendhilfe gebe es immer mehr freiberuflich tätige Fachkräfte, die auf Honorarbasis gerne ambulante Hilfen übernehmen. Abrechnungsgrundlage sei hier die Fachleistungsstunde. Mit Hilfe dieser Anbieter sei es möglich, maßgeschneiderte, einzelfallbezogene, erfolgversprechende und kostengünstige Maßnahmen anzubieten, die kundenorientiert seien, statt die Probleme in ein vorgefertigtes Korsett von Hilfen zu pressen.

Beispiel für eine maßgeschneiderte Hilfe: Eine Mutter, die selbst eine Schule für geistig Behinderte besucht habe, sei mit der Pflege und Erziehung ihrer vier Kinder und eines Heranwachsenden überfordert. Versuche, mit Hilfe der Sozialpädagogischen Familienhilfe über einen Zeitraum von vier Jahren durch Hilfe zur Selbsthilfe die Familie zu befähigen, ihre Alltagsanforderungen selbst zu lösen, seien gescheitert. Die Familie benötige dauerhaft Hilfen, bis auch das jüngste Kind erwachsen sei. Zur Diskussion gestanden habe eine Heimunterbringung der vier Kinder, die Unterbringung in Pflegefamilien oder alternativ die Anleitung, Betreuung und aktive Unterstützung von Mutter und Familie im eigenen Haushalt durch eine Sozialbetreuerin.

 

Die Unterstützung durch eine Sozialbetreuerin sei nicht nur die familienfreundlichste Lösung, sondern auch die günstigste und langfristig am erfolgversprechendste, wenngleich es keine Hilfe nach dem Regelangebot der Jugendhilfe sei. Aus diesem Grund sei eine Ermächtigung zur Schaffung von maßgeschneiderten Einzelfallhilfen durch Träger der freien Jugendhilfe und durch Honorarkräfte notwendig.

 

Durch den Jugendhilfeausschuß wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, individuell zugeschnittene Angebote der ambulanten Jugendhilfe anzuregen und durch freie Träger oder Honorarkräfte innerhalb des Haushaltsansatzes durchführen zu lassen. Dies beihaltet vor allem Betreuungsweisungen, Individuelle Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE), Erziehungsbeistandschaft, Hilfe in der Familie und betreutes Wohnen.

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