Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Ambulante Angebote der Jugendhilfe durch Träger der freien Wohlfahrtspflege oder auf Honorarbasis
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.06.2002 SZ-04KU11F |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler berichtete, daß die Problemlagen der Jugendlichen und der beteiligten Familien vielfältig und oft nicht miteinander vergleichbar seien. So sei es oftmals schwierig, geeignete Hilfsangebote entsprechend der individuellen Bedürfnislage zu finden. Es müsse gelegentlich auf vorhandene freie Kapazitäten zurückgegriffen werden, obwohl diese Maßnahmen zum Teil nicht optimal und sehr teuer, dafür aber kurzfristig verfügbar seien. Im Klartext bedeutet das, daß es jederzeit möglich sei, einen Heimplatz zu bekommen, während derzeit weder im Jugendamt, noch bei der Gesellschaft zur beruflichen und sozialen Integration (gfi) ein männlicher Erziehungsbeistand verfügbar sei. Weiter könne z.B. eine aufwendige Sozialpädagogische Familienhilfe nicht beendet werden, da keine niedrigschwellige familienbegleitende Betreuung vorhanden sei. Ebenso könnte z.B. durch eine vorübergehende Individuelle Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) ein erzieherisches Problem vor Ort direkt angegangen werden, anstatt ein Kind zunächst aus der vertrauten Umgebung zu nehmen, dort erzieherisch auf das Kind einzuwirken, um es dann mühevoll wieder zu reintegrieren.
Kostengünstige individuelle Hilfen im ambulanten
Bereich seien oft kurzfristig erforderlich, um eine Verschärfung der Situation
zu verhindern und Krisenintervention betreiben zu können. Bei der Auswahl der
Hilfen sei es notwendig, daß man auf einen größeren Pool von Anbietern
zurückgreifen könne, um zeitnah helfen zu können. Neben den Trägern der freien
Jugendhilfe gebe es immer mehr freiberuflich tätige Fachkräfte, die auf
Honorarbasis gerne ambulante Hilfen übernehmen. Abrechnungsgrundlage sei hier
die Fachleistungsstunde. Mit Hilfe dieser Anbieter sei es möglich,
maßgeschneiderte, einzelfallbezogene, erfolgversprechende und kostengünstige
Maßnahmen anzubieten, die kundenorientiert seien, statt die Probleme in ein
vorgefertigtes Korsett von Hilfen zu pressen.
Beispiel für eine maßgeschneiderte Hilfe: Eine Mutter, die
selbst eine Schule für geistig Behinderte besucht habe, sei mit der Pflege und
Erziehung ihrer vier Kinder und eines Heranwachsenden überfordert. Versuche,
mit Hilfe der Sozialpädagogischen Familienhilfe über einen Zeitraum von vier
Jahren durch Hilfe zur Selbsthilfe die Familie zu befähigen, ihre
Alltagsanforderungen selbst zu lösen, seien gescheitert. Die Familie benötige
dauerhaft Hilfen, bis auch das jüngste Kind erwachsen sei. Zur Diskussion
gestanden habe eine Heimunterbringung der vier Kinder, die Unterbringung in
Pflegefamilien oder alternativ die Anleitung, Betreuung und aktive
Unterstützung von Mutter und Familie im eigenen Haushalt durch eine
Sozialbetreuerin.
Die Unterstützung durch eine Sozialbetreuerin
sei nicht nur die familienfreundlichste Lösung, sondern auch die günstigste und
langfristig am erfolgversprechendste, wenngleich es keine Hilfe nach dem Regelangebot
der Jugendhilfe sei. Aus diesem Grund sei eine Ermächtigung zur Schaffung von
maßgeschneiderten Einzelfallhilfen durch Träger der freien Jugendhilfe und
durch Honorarkräfte notwendig.
Durch den Jugendhilfeausschuß wurde einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die Verwaltung wird ermächtigt, individuell zugeschnittene
Angebote der ambulanten Jugendhilfe anzuregen und durch freie Träger oder
Honorarkräfte innerhalb des Haushaltsansatzes durchführen zu lassen. Dies
beihaltet vor allem Betreuungsweisungen, Individuelle Sozialpädagogische
Einzelbetreuung (ISE), Erziehungsbeistandschaft, Hilfe in der Familie und
betreutes Wohnen.