Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Übertragung von Arbeitsweisungen an den Verein "Die Brücke e.V". Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.06.2002 SZ-04KU11F |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Mediznaldirektor Dr. Dittmeier wies darauf hin, daß das
Jugendamt durch richterliche Weisungen oder Bewilligung der Staatsanwaltschaft
zur Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit nach § 38 Abs. 2
Jugendgerichtsgesetz (JGG) gefordert sei, geeignete Arbeitsstellen zu
vermitteln, die Ableistung zu überwachen und entsprechende Meldungen an das
Gericht abzugeben. Der Verein “Die Brücke e.V.” Aschaffenburg, biete im Raum
Aschaffenburg seit mehren Jahren die Vermittlung, Überwachung und
diesbezügliche Meldung an die Gerichte an. Der Verein habe sich in diesem
Bereich großes Fachwissen, eine umfangreiche Kartei von Arbeitsstellen sowie
große Routine angeeignet. Er verfüge über speziell geschultes Personal und
biete seit diesem Jahr auch Sprechstunden im Amtsgericht Obernburg a.Main sowie
im Ämtergebäude, Fährweg 35 in Miltenberg an. Durch die Übertragung der
Aufgaben an “Die Brücke e. V.” werde der Allgemeine Soziale Dienst beim
Landratsamt Miltenberg entlastet und habe mehr Kapazitäten für andere
Pflichtaufgaben zur Verfügung. Dem Landkreis Miltenberg entstehen dadurch keine
Kosten.
Der Jugendhilfeausschuß faßte einstimmig folgenden
B e s c h l u ß :
Die Vermittlung und Überwachung von richterlich angeordneten
Arbeitsleistungen oder die Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit
wird für den Landkreis Miltenberg dem Verein “Die Brücke e.V. Aschaffenburg,
Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit, übertragen.