Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Übertragung von Arbeitsweisungen an den Verein "Die Brücke e.V". Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2002   SZ-04KU11F 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Mediznaldirektor Dr. Dittmeier wies darauf hin, daß das Jugendamt durch richterliche Weisungen oder Bewilligung der Staatsanwaltschaft zur Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit nach § 38 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) gefordert sei, geeignete Arbeitsstellen zu vermitteln, die Ableistung zu überwachen und entsprechende Meldungen an das Gericht abzugeben. Der Verein “Die Brücke e.V.” Aschaffenburg, biete im Raum Aschaffenburg seit mehren Jahren die Vermittlung, Überwachung und diesbezügliche Meldung an die Gerichte an. Der Verein habe sich in diesem Bereich großes Fachwissen, eine umfangreiche Kartei von Arbeitsstellen sowie große Routine angeeignet. Er verfüge über speziell geschultes Personal und biete seit diesem Jahr auch Sprechstunden im Amtsgericht Obernburg a.Main sowie im Ämtergebäude, Fährweg 35 in Miltenberg an. Durch die Übertragung der Aufgaben an “Die Brücke e. V.” werde der Allgemeine Soziale Dienst beim Landratsamt Miltenberg entlastet und habe mehr Kapazitäten für andere Pflichtaufgaben zur Verfügung. Dem Landkreis Miltenberg entstehen dadurch keine Kosten.

 

Der Jugendhilfeausschuß faßte einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Die Vermittlung und Überwachung von richterlich angeordneten Arbeitsleistungen oder die Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit wird für den Landkreis Miltenberg dem Verein “Die Brücke e.V. Aschaffenburg, Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit, übertragen.

 

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