Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Anerkennung des Vereins zur Förderung der Schulsozialarbeit an der Johannes-Obernburger-Volksschule Obernburg e.V. als Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gemäß § 75 KJHG, Art. 20 BayKJHG

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2002   SZ-04KU11F 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Medizinaldirektor Dr. Dittmeier trug vor, daß der o.g. Verein seit 1998 auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sei. Er verfolge gemeinnützige Ziele und sei vom Finanzamt Aschaffenburg mit Bescheid vom 28.05.1999 als förderwürdig anerkannt. Aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen, der bisher nachgewiesenen Aktivitäten sowie einem Mitgliederbestand von über 100 mit einem Mindestbeitrag von 15,-- DM (7,67 €) könne erwartet werden, daß der Verein auch weiterhin einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sei. So habe die Teilnehmerzahl an einzelnen Veranstaltungen bis zu 300 (Spielfest) betragen. Ferner habe der Verein z.B. durch Mitorganisation und Gestaltung der Projektwoche “Gemeinsam gegen Gewalt, Rassismus und Intoleranz – für ein friedliches Miteinander” die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gezeigt.

 

Der Bayer. Jugendring habe mit Schreiben vom 22.05.2002 eine positive Stellungnahme zum Antrag des Vereins abgegeben.

 

Da die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe seit mehr als drei Jahren nachgewiesen sei und die übrigen Voraussetzungen erfüllt seien, bestehe nach § 75 Abs. 2 Anspruch auf Anerkennung. Die Zuständigkeit ergebe sich aus Art. 20 Abs. 1 Nr. 1 Bay.KJHG.

 

Durch den Jugendhilfeausschuß wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Der Verein zur Förderung der Schulsozialarbeit an der Johannes-Obernburger-Volksschule Obernburg e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gemäß § 75 KJHG, Art. 20 BayKJHG für den Landkreis Miltenberg anerkannt.

 

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