Tagesordnungspunkt
TOP Ö 14: Information: Sozialpädagogische Pflegefamilien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.06.2002 SZ-04KU11F |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler informierte über folgendes:
1. Mit Beschluss vom 21.11.01 wurde der
Pflegekinderdienst beauftragt, “bereits bestehende und umgesetzte Konzeptionen
zur Gewinnung und Betreuung von sozial-/heilpädagogischen Pflegefamilien aus
anderen Jugendamtsbereichen auf deren Umsetzbarkeit im Landkreis Miltenberg hin
zu prüfen (...).” Durch den personellen Wechsel im Fachbereich wurde die
Priorität auf die Kontakte zu den bestehenden Pflegefamilien, auf die Betreuung
der untergebrachten Pflegekinder und auf die Neuvermittlung gelegt.
2. Die bisher eingegangenen Konzepte zur
Gewinnung und Ausstattung von sozial/-heilpädagogischen Pflegefamilien wurden
grob gesichtet. Große Hilfen sind davon nicht zu erwarten.
3. Im Landkreis Miltenberg wurden inzwischen drei
Familien als sozialpädagogische Familien anerkannt. Durch intensive Schulung
der Eltern mit einschlägigen Techniken (Blindenschrift, Verhaltenstherapie) und
Zahlung eines erhöhten Erziehungsanteiles des Pflegegeldes konnte erreicht
werden, daß die betroffenen Kinder in die jeweilige Pflegefamilien aufgenommen
wurden bzw. dort verbleiben konnten. Es ist derzeit aktueller Bedarf vorhanden.
4. Vor jeder Heimaufnahme wird grundsätzlich
immer geprüft, welche Hilfen notwendig sind, ob diese Hilfen vorrangig ambulant
oder teilstationär durchgeführt werden können oder ob eine Annahme als Kind in
Betracht kommt. Seit Beginn des Jahres 2002 ist keine Heimunterbringung wegen
fehlender sozialpädagogischer Pflegefamilie vorgekommen.
5. Der Leitfaden für Erziehungskonferenzen wurde
explizit dahingehend modifiziert, daß sämtliche Fachdienste hinzugezogen
werden, wenn Anzeichen für einen fachlichen Beitrag im Entscheidungsprozess zu
erkennen sind.
6. Die Anforderungen an sozialpädagogische
Pflegefamilien hängen sehr stark vom Einzelfall ab: Bei einem blinden Kind sind
andere Schwerpunkte zu setzen als bei einem Kind, das keine gefühlsmäßige
Bindung eingehen kann. Bei einem hyperaktiven Kind sind andere professionelle
Verhaltensweisen gefordert als bei einem geistig behinderten oder einem
autistischen Kind. Aus diesem Grund ist es wenig effektiv, sozialpädagogische
Pflegefamilien “auf Vorrat” zu gewinnen. Stattdessen wird bei Vorliegen eines
konkreten Falles stets eine individuelle Lösung gesucht.
7. Durch die
Möglichkeit, Erziehungsstellen in der eigenen Wohnung in Anbindung an ein Heim
einzurichten, wird es in Zukunft kaum mehr möglich sein, ausgebildete
Fachkräfte als Pflegeeltern zu gewinnen. Bei einer Erziehungsstelle erfolgt die
Belegung über ein Heim, die Pflegeperson erhält pro Kind ein halbes Sozialpädagogengehalt,
Supervision, geregelten Urlaub und eine Ersatzkraft bei Krankheit. Damit kann
die Entschädigung für sozialpädagogische
Pflegefamilien nicht konkurrieren.