Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Information: Sozialpädagogische Pflegefamilien

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.06.2002   SZ-04KU11F 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler informierte über folgendes:

 

1.  Mit Beschluss vom 21.11.01 wurde der Pflegekinderdienst beauftragt, “bereits bestehende und umgesetzte Konzeptionen zur Gewinnung und Betreuung von sozial-/heilpädagogischen Pflegefamilien aus anderen Jugendamtsbereichen auf deren Umsetzbarkeit im Landkreis Miltenberg hin zu prüfen (...).” Durch den personellen Wechsel im Fachbereich wurde die Priorität auf die Kontakte zu den bestehenden Pflegefamilien, auf die Betreuung der untergebrachten Pflegekinder und auf die Neuvermittlung gelegt.

 

2.  Die bisher eingegangenen Konzepte zur Gewinnung und Ausstattung von sozial/-heilpädagogischen Pflegefamilien wurden grob gesichtet. Große Hilfen sind davon nicht zu erwarten.

 

3.  Im Landkreis Miltenberg wurden inzwischen drei Familien als sozialpädagogische Familien anerkannt. Durch intensive Schulung der Eltern mit einschlägigen Techniken (Blindenschrift, Verhaltenstherapie) und Zahlung eines erhöhten Erziehungsanteiles des Pflegegeldes konnte erreicht werden, daß die betroffenen Kinder in die jeweilige Pflegefamilien aufgenommen wurden bzw. dort verbleiben konnten. Es ist derzeit aktueller Bedarf vorhanden.

 

4.  Vor jeder Heimaufnahme wird grundsätzlich immer geprüft, welche Hilfen notwendig sind, ob diese Hilfen vorrangig ambulant oder teilstationär durchgeführt werden können oder ob eine Annahme als Kind in Betracht kommt. Seit Beginn des Jahres 2002 ist keine Heimunterbringung wegen fehlender sozialpädagogischer Pflegefamilie vorgekommen.

 

5.  Der Leitfaden für Erziehungskonferenzen wurde explizit dahingehend modifiziert, daß sämtliche Fachdienste hinzugezogen werden, wenn Anzeichen für einen fachlichen Beitrag im Entscheidungsprozess zu erkennen sind.

 

6.  Die Anforderungen an sozialpädagogische Pflegefamilien hängen sehr stark vom Einzelfall ab: Bei einem blinden Kind sind andere Schwerpunkte zu setzen als bei einem Kind, das keine gefühlsmäßige Bindung eingehen kann. Bei einem hyperaktiven Kind sind andere professionelle Verhaltensweisen gefordert als bei einem geistig behinderten oder einem autistischen Kind. Aus diesem Grund ist es wenig effektiv, sozialpädagogische Pflegefamilien “auf Vorrat” zu gewinnen. Stattdessen wird bei Vorliegen eines konkreten Falles stets eine individuelle Lösung gesucht.

 

7.  Durch die Möglichkeit, Erziehungsstellen in der eigenen Wohnung in Anbindung an ein Heim einzurichten, wird es in Zukunft kaum mehr möglich sein, ausgebildete Fachkräfte als Pflegeeltern zu gewinnen. Bei einer Erziehungsstelle erfolgt die Belegung über ein Heim, die Pflegeperson erhält pro Kind ein halbes Sozialpädagogengehalt, Supervision, geregelten Urlaub und eine Ersatzkraft bei Krankheit. Damit kann die Entschädigung für  sozialpädagogische Pflegefamilien nicht konkurrieren.

 

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