Tagesordnungspunkt
TOP Ö 18: Bestellung von zwei Vertretern/Vertreterinnen des Kreistages für das Kuratorium "Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2002 SZ-04HLB1R |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing führte aus, daß die “Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg” seit 1993 zum Wohl älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger wirke. Organe der Stiftung seien gemäß § 6 der Satzung der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat (Kuratorium).
Der Stiftungsvorstand bestehe aus dem Landrat, dem
jeweiligen Vorsitzenden des Kreisverbandes Miltenberg des Bayer. Gemeindetages
und dem Leiter des Sozialamtes.
Der Stiftungsrat (Kuratorium) bestehe aus
- zwei
Mitgliedern des Kreistages,
- zwei
Bürgermeistern als Vertreter der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden,
- einem/einer
Vertreter(in) der Alteneinrichtungen des Landkreises Miltenberg,
- dem
zuständigen Sozialreferenten.
Gemäß Kreistagsbeschluß vom
03.06.1992 gebe es außerdem den Stiftungsbeirat, bestehend aus allen
Bevölkerungsschichten, Organisationen, Vereinen, Unternehmen und
Einzelpersonen. Dieser werde vom Kuratorium unmittelbar berufen.
Vom Kreistag zu bestimmen seien
heute nur die beiden Vertreter des Kreistages.
Durch den Kreistag wurde auf
Vorschlag der CSU- und der SPD-Fraktion folgender
B e s c h l u ß
gefaßt:
Für die Wahlperiode 2002 bis 2008 des Kreistages Miltenberg werden
1. Herr Kreisrat Karl Neuser und
2. Frau Kreisrätin Ruth Weitz
zu Mitgliedern des Kuratoriums “Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg” bestellt.