Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 02.05.2002 SZ-04HLB1R |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Landrat Schwing gab davon Kenntnis, daß mit Beschluß des Bayer. Landtages vom 13.11.2001 das Dritte Gesetz über weitere Maßnahmen zur Verwaltungsreform in Bayern (Drittes Verwaltungsreformgesetz - 3. Vw.ReformG) verabschiedet worden und am 01.01.2002 in Kraft getreten sei. In Art. 3 sei das Bayer. Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) dahingehend geändert worden, daß ein/e Arzt/Ärztin des Gesundheitsamtes nicht mehr als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuß angehören müsse. Diese Gesetzesänderung sei in die Satzung eingearbeitet worden.
Durch den Kreistag wurde daraufhin einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg vom 06.05.1996 wird wie folgt geändert (Änderungen hervorgehoben):
1. §
3 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
“Dem Jugendhilfeausschuß gehören 15
stimmberechtigte und 10 beratende Mitglieder an.”
2. § 3 Abs. 3 lautet nun wie folgt:
“Als beratende Mitglieder gehören dem
Jugendhilfeausschuß neben den in Art. 7 Abs. 1 Nrn. 1 bis 8 BayKJHG
genannten Mitgliedern nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 9 BayKJHG je ein(e)
Vertreter(in) der Kath. Kirche und der Evang.-Luth. Kirche an.”