Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2002   SZ-04HLB1R 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab davon Kenntnis, daß mit Beschluß des Bayer. Landtages vom 13.11.2001 das Dritte Gesetz über weitere Maßnahmen zur Verwaltungsreform in Bayern (Drittes Verwaltungsreformgesetz - 3. Vw.ReformG) verabschiedet worden und am 01.01.2002 in Kraft getreten sei. In Art. 3 sei das Bayer. Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) dahingehend geändert worden, daß ein/e Arzt/Ärztin des Gesundheitsamtes nicht mehr als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuß angehören müsse. Diese Gesetzesänderung sei in die Satzung eingearbeitet worden.

 

Durch den Kreistag wurde daraufhin einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg vom 06.05.1996 wird wie folgt geändert (Änderungen hervorgehoben):

 

1.  § 3 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

     “Dem Jugendhilfeausschuß gehören 15 stimmberechtigte und 10 beratende Mitglieder an.”

 

2.  § 3 Abs. 3 lautet nun wie folgt:

     “Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuß neben den in Art. 7 Abs. 1 Nrn. 1 bis 8 BayKJHG genannten Mitgliedern nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 9 BayKJHG je ein(e) Vertreter(in) der Kath. Kirche und der Evang.-Luth. Kirche an.”

 

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