Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Erlaß der Kreissatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Kreisräte/Kreisrätinnen und sonstiger ehrenamtlich tätiger Kreisbürger/Kreisbürgerinnen des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2002 SZ-04HLB1R |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing bemerkte, daß die vorliegende
Entschädigungssatzung nach einer Umfrage bei den unterfränkischen Landkreisen
geringfügig angepaßt und mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden sei.
Kreisrätin Münzel beantragte, die Kreisrätinnen und
Kreisräte von Bündnis 90/Die Grünen und der ödp in den kommenden Jahren als
Ausschußgemeinschaft zu behandeln. In der 1996 vom Kreistag beschlossenen
Satzung seien in § 1 Abs. 1 Buchst. c) sowie in Abs. 3 auch Fraktionen und
Gruppierungen berücksichtigt.
Kreisrat Andre erinnerte daran, daß die Anzahl der
Mitglieder einer Fraktion 1996 von sechs auf vier reduziert worden sei und
diese Zahl im Jahr 2002 nicht noch einmal verringert werden könne.
Kreisrat Trützler schlug als Kompromiß vor, künftig je
Kreistagsmitglied monatlich 10,00 € zur Deckung des Sachaufwandes zu gewähren.
Kreisrat Dr. Schüren sprach sich dafür aus, die in § 1 Abs.
1 c) festgelegte Pauschale nicht nur Fraktionen, sondern auch Gruppierungen
zuzugestehen.
Mit Stimmenmehrheit genehmigte der Kreistag den
Kompromißvorschlag von Kreisrat Trützler. Der Vorschlag von Kreisrat Dr.
Schüren wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Kreisrätin Münzel beantragte sodann namens der Mitglieder
von Bündnis 90/Die Grünen, § 1 einen neuen Absatz 4 anzufügen, wonach eine
Pauschale von 10,00 € für Kinderbetreuung und pflegebedürftige Angehörige
gewährt werde.
Diesen Antrag lehnte der Kreistag mit Stimmenmehrheit ab.
Bei vier Gegenstimmen wurde durch den Kreistag sodann
folgender
B e s c h l u ß
gefaßt:
Die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügte
Kreissatzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger
Kreisräte/Kreisrätinnen und sonstiger Kreisbürger/Kreisbürgerinnen im Landkreis
Miltenberg wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt.