Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Erlaß der Kreissatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Kreisräte/Kreisrätinnen und sonstiger ehrenamtlich tätiger Kreisbürger/Kreisbürgerinnen des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2002   SZ-04HLB1R 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing bemerkte, daß die vorliegende Entschädigungssatzung nach einer Umfrage bei den unterfränkischen Landkreisen geringfügig angepaßt und mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden sei.

 

Kreisrätin Münzel beantragte, die Kreisrätinnen und Kreisräte von Bündnis 90/Die Grünen und der ödp in den kommenden Jahren als Ausschußgemeinschaft zu behandeln. In der 1996 vom Kreistag beschlossenen Satzung seien in § 1 Abs. 1 Buchst. c) sowie in Abs. 3 auch Fraktionen und Gruppierungen berücksichtigt.

 

Kreisrat Andre erinnerte daran, daß die Anzahl der Mitglieder einer Fraktion 1996 von sechs auf vier reduziert worden sei und diese Zahl im Jahr 2002 nicht noch einmal verringert werden könne.

 

Kreisrat Trützler schlug als Kompromiß vor, künftig je Kreistagsmitglied monatlich 10,00 € zur Deckung des Sachaufwandes zu gewähren.

 

Kreisrat Dr. Schüren sprach sich dafür aus, die in § 1 Abs. 1 c) festgelegte Pauschale nicht nur Fraktionen, sondern auch Gruppierungen zuzugestehen.

 

Mit Stimmenmehrheit genehmigte der Kreistag den Kompromißvorschlag von Kreisrat Trützler. Der Vorschlag von Kreisrat Dr. Schüren wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Kreisrätin Münzel beantragte sodann namens der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, § 1 einen neuen Absatz 4 anzufügen, wonach eine Pauschale von 10,00 € für Kinderbetreuung und pflegebedürftige Angehörige gewährt werde.

 

Diesen Antrag lehnte der Kreistag mit Stimmenmehrheit ab.

 

Bei vier Gegenstimmen wurde durch den Kreistag sodann folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügte Kreissatzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte/Kreisrätinnen und sonstiger Kreisbürger/Kreisbürgerinnen im Landkreis Miltenberg wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt.

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung