Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erlaß der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2002   SZ-04HLB1R 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß mit der Geschäftsordnung nicht alles bis ins Detail geregelt werden könne. Jedes Kreistagsmitglied sollte sich daher damit abfinden, daß die Geschäftsordnung nur ein Rahmen sei. Wenn dazu nicht Grundvertrauen komme, werde sich der Kreistag selbst blockieren. Die Verwaltung habe erhebliche Änderungen vorgeschlagen, damit ein politisch gesteuertes Dienstleistungsunternehmen entstehe. Um zu verhindern, daß bis zum letzten Tag Änderungsanträge eingehen, sei der Entwurf der Geschäftsordnung schon sehr frühzeitig mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen worden.

 

Der Kreistag behandelte sodann folgende Änderungsanträge:

 

1.  Antrag der SPD-Fraktion zu § 2 Abs. 1 Ziff. 3:

     Einfügung von Buchstabe c) “den Ausschuß für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr”

 

     Unter Hinweis darauf, daß Landrat Schwing in seiner Eröffnungsrede gesagt habe, die Wirtschaftspolitik sei ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des Kreistages in den nächsten sechs Jahren, bat Kreisrat Dr. Kaiser um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Die SPD-Fraktion sehe einen solchen Ausschuß als konsequente Weiterführung des WIPO, nämlich einen intensiven Gesprächskreis zwischen Politik und Wirtschaft. Ziel des Ausschusses soll es sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und den Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Konkrete Aufgaben des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr sollen sein: Vermarkung der Region Bayer. Untermain, Einbindung von ZENTEC in den Kreistag, Mittelstandsförderung, Verkehrspolitik und Tourismus. Die SPD-Fraktion sei zwar erfreut über das Ergebnis der “Stern”-Umfrage, sei jedoch der Meinung, daß auch Fakten zur Kenntnis genommen werden müssen.

 

     Landrat Schwing erinnerte daran, daß die SPD-Fraktion diesen Antrag bereits vor sechs Jahren gestellt habe. Er bat zu berücksichtigen, daß in den letzten sechs Jahren andere Strukturen aufgebaut und ein anderer Weg eingeschlagen worden sei. Würde dem SPD-Antrag stattgegeben, würde etwas geschaffen, was es anderweitig schon gebe. So zahle  der Landkreis Miltenberg an ZENTEC bereits eine Menge Geld für Wirtschaftsförderung. Weiter gebe es die Initiative Bayer. Untermain, die Wirtschaftsförderung Rhein-Main und den WIPO. Außerdem seien die genannten Aufgaben bereits beim Kreisausschuß angesiedelt.

 

     Kreisrat Trützler begrüßte die Absicht Dr. Kaisers, lehnte den Antrag jedoch ab, weil man keine weitere Zersplitterung der Kompetenzen wolle. Besser wäre es, gezielt Vertreter der Wirtschaft in die Ausschüsse oder den Kreistag einzuladen.

 

     Kreisrat Dr. Schüren äußerte sich enttäuscht über das Verhalten der Fraktion Neue Mitte. Seiner Meinung nach hätte der Antrag von dieser Fraktion kommen müssen. Landrat Schwing habe zurecht gesagt, daß Wirtschaftsförderung für die kommunalen Gebietskörperschaften ein zentraler Punkt sei. Deshalb sei es wichtig, so wie in anderen Landkreisen auch, die politischen Entscheidungsgremien einzubinden, zumal nach der neuen Geschäftsordnung die Kompetenz des Kreistages zugunsten des Landrates und des Kreisausschusses eingeschränkt werde.

 

     Kreisrat Dr. Fahn stimmte den Argumenten von Kreisrat Dr. Kaiser und Kreisrat Dr. Schüren zu. Nachdem es in Unterfranken bereits drei Landkreise gebe, die einen Ausschuß für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr haben, sprechen sich die Freien Wähler für die Zustimmung zum vorliegenden Antrag aus.

 

     In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde dem vorliegenden Antrag mit Stimmenmehrheit nicht stattgegeben.

 

2.  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 10 Abs. 2:

     Es wird folgender Satz 2 eingefügt: “Es müssen mindestens vier Kreistagssitzungen im Jahr durchgeführt werden.”

 

     Zu Bemerkung von Landrat Schwing, daß nicht festgeschrieben werden müsse, was sowieso selbstverständlich sei, erklärte Kreisrätin Münzel, sie befürchte, daß sich der Kreistag sonst nur zur Konstituierung und Verabschiedung treffe. Wenn Landrat Schwing zusichere, daß jährlich nicht weniger als vier Kreistagssitzungen stattfinden, könne dies auch in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden, so wie in der 1996 vom Kreistag verabschiedeten Geschäftsordnung.

 

     Kreisrat Andre wies darauf hin, daß im vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung das eingearbeitet worden sei, was im Zuge der Verwaltungsreform vorgeschlagen worden sei. Man sollte daher nicht auf den Stand von 1996 zurückgehen.

 

     Die sodann erfolgte Abstimmung erbrachte bei vier Gegenstimmen Ablehnung des vorliegenden Antrages.

 

3.  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 15 Abs. 4:

     Es wird folgender Satz 3 eingefügt: “Dies gilt auf jeden Fall für Entwürfe von Satzungen, Verordnungen, Geschäftsordnungen, Verträgen, Beschlußvorlagen der Verwaltung sowie schwierige Berechnungen.” Satz 3 wird zu Satz 4.

 

     Zum Hinweis von Landrat Schwing, daß auch dieser Punkt nicht festgeschrieben werden müsse, vertrat Kreisrätin Münzel die Meinung, daß sich der Kreistag nicht selbst schwächen dürfe. Der beantragte Absatz sei ebenfalls in der 1996 beschlossenen Geschäftsordnung enthalten gewesen.

 

     Bei vier Gegenstimmen lehnte der Kreistag den vorliegenden Antrag ab.

 

4.  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 16, neuer Abs. 2:

     “Alle fristgerecht eingereichten Anträge müssen in der dem Antrag folgenden Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden.”

 

     Landrat Schwing versicherte, daß er bemüht sei, jeden Antrag baldmöglichst auf die Tagesordnung der entsprechenden Sitzung zu bringen und daher keine Festschreibung erforderlich sei.

 

     Nachdem Kreisrätin Münzel erklärt hatte, daß es auch darum gehe, daß Anträge nicht an Aktualität verlieren, entschied der Kreistag bei fünf Gegenstimmen die Ablehnung des vorliegenden Antrages.

 

5.  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 17 Abs. 3 Ziff. 1 a):

 

     Der Kreistag genehmigte einstimmig, daß das Wort “Rednerliste” durch das Wort “Redeliste” ersetzt wird.

 

6.  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 24 Abs. 6:

     Nach dem Wort “bekanntzugeben” werden die Worte “und in der Niederschrift festzuhalten” eingefügt.

 

     Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde dieser Antrag nach kurzer Beratung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

7.  Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zu § 26:

     -    Abs. 2 wird wie folgt geändert: “Die Niederschrift hat den wesentlichen Ablauf der Sitzung in seiner zeitlichen Folge wiederzugeben, wörtlich jedoch nur die Beschlüsse.”

     -    Es wird folgender Abs. 6 angefügt: “Die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sind allen Mitgliedern des Kreistages in ihrem vollen Wortlaut zuzustellen. Mit der Zustellung ist die Aufforderung zu verbinden, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt der Niederschrift binnen zwei Wochen nach Zustellung zum Landratsamt Miltenberg zu erheben.”

     -    Es wird folgender Abs. 7 angefügt: “Sofern bis zum Ablauf dieser Frist Einsprüche beim Landratsamt Miltenberg nicht eingegangen sind, gilt die Niederschrift als genehmigt. Spätere Änderungen sind nicht mehr zulässig. Etwaige binnen der Zwei Wochen-Frist angemeldete Einsprüche werden in der nächsten Kreistagssitzung bekanntgegeben. Über ihre Begründetheit wird durch Beschluß des Kreistages entschieden. Begründete Änderungen werden der Niederschrift als Nachtrag angefügt.”

 

     Landrat Schwing schlug vor, diese drei Anträge abzulehnen oder von Bündnis 90/Die Grünen zurückzuziehen.

 

     Nachdem Kreisrätin Münzel erklärt hatte, die Anträge bezüglich der Absätze 6 und 7 werden zurückgezogen, erfolgte die Abstimmung über den Antrag zu Abs. 2.

 

     Der Kreistag lehnte daraufhin den zu Abs. 2 vorliegenden Antrag mit Stimmenmehrheit ab.

 

8.  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 29 Abs. 3 Satz 1:

     Der zweite Halbsatz “sofern sie mindestens vier Sitze im Kreistag innehaben” wird ersetzt durch den Halbsatz “falls sie so stark sind, daß sie mindestens einen Sitz im Kreisausschuß erhalten”.

 

     Kreisrätin Münzel wies darauf hin, daß in § 33 festgelegt sei, daß die Mitglieder des Kreisausschusses nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt werden. Daraufhin erhalten die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen zwar einen Sitz im Kreisausschuß, werden aber nicht als Fraktion anerkannt, was ihnen gravierende Nachteile bringe.

 

     Dieser Antrag wurde vom Kreistag nach kurzer Beratung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

9.  Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 29 Abs. 2:

     Einfügung von Punkt 9: “Aufträge und Vergaben, die die in § 31 Abs. 2 genannten Wertgrenzen überschreiten.”

 

     Während Landrat Schwing vorschlug, hier nicht auf den Status von 1996 zurückzugehen, sprach Kreisrätin Münzel die Befürchtung aus, daß der Kreistag zu viele Zuständigkeiten abgebe.

 

     In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde der Antrag vom Kreistag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

10. Antrag der SPD-Fraktion, Ziff. 10 in Abs. 2 des § 31 zu streichen und die dort festgelegten Kompetenzen (erstmalige Anstellung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Miltenberg-Obernburg sowie des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg) dem Kreistag zu übertragen und in § 29 Abs. 1 als Ziff. 23 einzufügen.

 

     Unter Hinweis auf die Besprechung der Fraktionsvorsitzenden sicherte Landrat Schwing zu, daß die Erstbestellung der Sparkassen-Vorstandsvorsitzenden sowie des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Krankenhaus-GmbH künftig im Kreistag erfolgen werde.

 

     Kreisrat Dr. Schüren zog daraufhin den Antrag der SPD-Fraktion zurück.

 

11. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 38 Abs. 2:

     Einfügen eines neuen Satz 4: “Kreisrätinnen und Kreisräte haben als Nichtmitglieder das Recht, Anträge ihrer Gruppierung im entsprechenden Ausschuß vorzustellen und zu diskutieren.”

 

     Nachdem Landrat Schwing darauf hingewiesen hatte, daß dies bisher immer so praktiziert worden sei, schlug Kreisrat Dr. Schüren vor, diesem Antrag stattzugeben.

 

     Bei einer Gegenstimme gab der Kreistag diesem Antrag seine Zustimmung.

 

Landrat Schwing informierte den Kreistag sodann darüber, daß am 01.05.2002 beim Landratsamt Miltenberg per Fax weitere umfangreiche Änderungsanträge von Kreisrätin Münzel namens Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der §§ 29, 31, 37, 39, 40 und 41 der Geschäftsordnung für den Kreistag eingegangen seien. Diese Anträge bezwecken, die Geschäftsordnung wieder auf den Stand von 1996 zurückzuversetzen, was Kreisrätin Münzel auch bestätigte.

 

Kreisrätin Münzel erklärte sich damit einverstanden, daß über dieses “Änderungspaket” sammelhaftig abgestimmt wird.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der Kreistag diese Änderungsanträge mit Stimmenmehrheit ab.

 

Weiter faßte der Kreistag bei vier Gegenstimmen folgenden

 

B e s c h l u  ß :

 

Die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt.

 

 

Landrat Schwing wies abschließend darauf hin, daß jede Niederschrift über eine nicht-öffentliche Sitzung wie bisher in der Sitzung, in welcher die Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung auf der Tagesordnung steht, zur Einsichtnahme durch die Kreistagsmitglieder ausgelegt wird. Sofern keine Einwendungen erhoben werden, gelten dann jeweils auch die Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen als anerkannt.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung