Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Erlaß der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2002 SZ-04HLB1R |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, daß mit der
Geschäftsordnung nicht alles bis ins Detail geregelt werden könne. Jedes
Kreistagsmitglied sollte sich daher damit abfinden, daß die Geschäftsordnung
nur ein Rahmen sei. Wenn dazu nicht Grundvertrauen komme, werde sich der
Kreistag selbst blockieren. Die Verwaltung habe erhebliche Änderungen
vorgeschlagen, damit ein politisch gesteuertes Dienstleistungsunternehmen
entstehe. Um zu verhindern, daß bis zum letzten Tag Änderungsanträge eingehen,
sei der Entwurf der Geschäftsordnung schon sehr frühzeitig mit den
Fraktionsvorsitzenden besprochen worden.
Der Kreistag behandelte sodann folgende Änderungsanträge:
1. Antrag
der SPD-Fraktion zu § 2 Abs. 1 Ziff. 3:
Einfügung
von Buchstabe c) “den Ausschuß für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr”
Unter Hinweis darauf, daß Landrat Schwing
in seiner Eröffnungsrede gesagt habe, die Wirtschaftspolitik sei ein wichtiger
Schwerpunkt der Arbeit des Kreistages in den nächsten sechs Jahren, bat
Kreisrat Dr. Kaiser um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Die SPD-Fraktion
sehe einen solchen Ausschuß als konsequente Weiterführung des WIPO, nämlich
einen intensiven Gesprächskreis zwischen Politik und Wirtschaft. Ziel des
Ausschusses soll es sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern
und den Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Konkrete Aufgaben des
Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr sollen sein: Vermarkung der
Region Bayer. Untermain, Einbindung von ZENTEC in den Kreistag,
Mittelstandsförderung, Verkehrspolitik und Tourismus. Die SPD-Fraktion sei zwar
erfreut über das Ergebnis der “Stern”-Umfrage, sei jedoch der Meinung, daß auch
Fakten zur Kenntnis genommen werden müssen.
Landrat Schwing erinnerte daran, daß die
SPD-Fraktion diesen Antrag bereits vor sechs Jahren gestellt habe. Er bat zu
berücksichtigen, daß in den letzten sechs Jahren andere Strukturen aufgebaut
und ein anderer Weg eingeschlagen worden sei. Würde dem SPD-Antrag stattgegeben,
würde etwas geschaffen, was es anderweitig schon gebe. So zahle der Landkreis Miltenberg an ZENTEC bereits
eine Menge Geld für Wirtschaftsförderung. Weiter gebe es die Initiative Bayer.
Untermain, die Wirtschaftsförderung Rhein-Main und den WIPO. Außerdem seien die
genannten Aufgaben bereits beim Kreisausschuß angesiedelt.
Kreisrat Trützler begrüßte die Absicht Dr.
Kaisers, lehnte den Antrag jedoch ab, weil man keine weitere Zersplitterung der
Kompetenzen wolle. Besser wäre es, gezielt Vertreter der Wirtschaft in die
Ausschüsse oder den Kreistag einzuladen.
Kreisrat Dr. Schüren äußerte sich
enttäuscht über das Verhalten der Fraktion Neue Mitte. Seiner Meinung nach
hätte der Antrag von dieser Fraktion kommen müssen. Landrat Schwing habe
zurecht gesagt, daß Wirtschaftsförderung für die kommunalen
Gebietskörperschaften ein zentraler Punkt sei. Deshalb sei es wichtig, so wie
in anderen Landkreisen auch, die politischen Entscheidungsgremien einzubinden,
zumal nach der neuen Geschäftsordnung die Kompetenz des Kreistages zugunsten
des Landrates und des Kreisausschusses eingeschränkt werde.
Kreisrat Dr. Fahn stimmte den Argumenten
von Kreisrat Dr. Kaiser und Kreisrat Dr. Schüren zu. Nachdem es in Unterfranken
bereits drei Landkreise gebe, die einen Ausschuß für Wirtschaft, Tourismus und
Verkehr haben, sprechen sich die Freien Wähler für die Zustimmung zum
vorliegenden Antrag aus.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde
dem vorliegenden Antrag mit Stimmenmehrheit nicht stattgegeben.
2. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 10 Abs.
2:
Es wird folgender Satz 2 eingefügt: “Es
müssen mindestens vier Kreistagssitzungen im Jahr durchgeführt werden.”
Zu Bemerkung von Landrat Schwing, daß nicht
festgeschrieben werden müsse, was sowieso selbstverständlich sei, erklärte
Kreisrätin Münzel, sie befürchte, daß sich der Kreistag sonst nur zur
Konstituierung und Verabschiedung treffe. Wenn Landrat Schwing zusichere, daß
jährlich nicht weniger als vier Kreistagssitzungen stattfinden, könne dies auch
in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden, so wie in der 1996 vom Kreistag
verabschiedeten Geschäftsordnung.
Kreisrat Andre wies darauf hin, daß im
vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung das eingearbeitet worden sei, was im
Zuge der Verwaltungsreform vorgeschlagen worden sei. Man sollte daher nicht auf
den Stand von 1996 zurückgehen.
Die sodann erfolgte Abstimmung erbrachte
bei vier Gegenstimmen Ablehnung des vorliegenden Antrages.
3. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 15 Abs.
4:
Es wird folgender Satz 3 eingefügt: “Dies
gilt auf jeden Fall für Entwürfe von Satzungen, Verordnungen,
Geschäftsordnungen, Verträgen, Beschlußvorlagen der Verwaltung sowie schwierige
Berechnungen.” Satz 3 wird zu Satz 4.
Zum Hinweis von Landrat Schwing, daß auch
dieser Punkt nicht festgeschrieben werden müsse, vertrat Kreisrätin Münzel die
Meinung, daß sich der Kreistag nicht selbst schwächen dürfe. Der beantragte
Absatz sei ebenfalls in der 1996 beschlossenen Geschäftsordnung enthalten
gewesen.
Bei vier Gegenstimmen lehnte der Kreistag
den vorliegenden Antrag ab.
4. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 16,
neuer Abs. 2:
“Alle fristgerecht eingereichten Anträge
müssen in der dem Antrag folgenden Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt
werden.”
Landrat Schwing versicherte, daß er bemüht
sei, jeden Antrag baldmöglichst auf die Tagesordnung der entsprechenden Sitzung
zu bringen und daher keine Festschreibung erforderlich sei.
Nachdem Kreisrätin Münzel erklärt hatte,
daß es auch darum gehe, daß Anträge nicht an Aktualität verlieren, entschied
der Kreistag bei fünf Gegenstimmen die Ablehnung des vorliegenden Antrages.
5. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 17 Abs.
3 Ziff. 1 a):
Der Kreistag genehmigte einstimmig, daß das
Wort “Rednerliste” durch das Wort “Redeliste” ersetzt wird.
6. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 24 Abs.
6:
Nach dem Wort “bekanntzugeben” werden die
Worte “und in der Niederschrift festzuhalten” eingefügt.
Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde
dieser Antrag nach kurzer Beratung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
7. Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zu § 26:
- Abs.
2 wird wie folgt geändert: “Die Niederschrift hat den wesentlichen Ablauf der
Sitzung in seiner zeitlichen Folge wiederzugeben, wörtlich jedoch nur die
Beschlüsse.”
- Es
wird folgender Abs. 6 angefügt: “Die Niederschrift über die öffentlichen
Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sind allen Mitgliedern des
Kreistages in ihrem vollen Wortlaut zuzustellen. Mit der Zustellung ist die
Aufforderung zu verbinden, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt der
Niederschrift binnen zwei Wochen nach Zustellung zum Landratsamt Miltenberg zu
erheben.”
- Es
wird folgender Abs. 7 angefügt: “Sofern bis zum Ablauf dieser Frist Einsprüche
beim Landratsamt Miltenberg nicht eingegangen sind, gilt die Niederschrift als
genehmigt. Spätere Änderungen sind nicht mehr zulässig. Etwaige binnen der Zwei
Wochen-Frist angemeldete Einsprüche werden in der nächsten Kreistagssitzung
bekanntgegeben. Über ihre Begründetheit wird durch Beschluß des Kreistages
entschieden. Begründete Änderungen werden der Niederschrift als Nachtrag
angefügt.”
Landrat Schwing schlug vor, diese drei
Anträge abzulehnen oder von Bündnis 90/Die Grünen zurückzuziehen.
Nachdem Kreisrätin Münzel erklärt hatte,
die Anträge bezüglich der Absätze 6 und 7 werden zurückgezogen, erfolgte die
Abstimmung über den Antrag zu Abs. 2.
Der Kreistag lehnte daraufhin den zu Abs. 2
vorliegenden Antrag mit Stimmenmehrheit ab.
8. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 29 Abs.
3 Satz 1:
Der zweite Halbsatz “sofern sie mindestens
vier Sitze im Kreistag innehaben” wird ersetzt durch den Halbsatz “falls sie so
stark sind, daß sie mindestens einen Sitz im Kreisausschuß erhalten”.
Kreisrätin Münzel wies darauf hin, daß in §
33 festgelegt sei, daß die Mitglieder des Kreisausschusses nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt werden. Daraufhin erhalten die Mitglieder von
Bündnis 90/Die Grünen zwar einen Sitz im Kreisausschuß, werden aber nicht als
Fraktion anerkannt, was ihnen gravierende Nachteile bringe.
Dieser Antrag wurde vom Kreistag nach
kurzer Beratung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
9. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 29 Abs.
2:
Einfügung von Punkt 9: “Aufträge und
Vergaben, die die in § 31 Abs. 2 genannten Wertgrenzen überschreiten.”
Während Landrat Schwing vorschlug, hier
nicht auf den Status von 1996 zurückzugehen, sprach Kreisrätin Münzel die
Befürchtung aus, daß der Kreistag zu viele Zuständigkeiten abgebe.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde
der Antrag vom Kreistag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
10.
Antrag der SPD-Fraktion, Ziff. 10 in Abs. 2 des § 31 zu streichen und die dort
festgelegten Kompetenzen (erstmalige Anstellung und Entlassung von
Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Miltenberg-Obernburg sowie des Geschäftsführers/der
Geschäftsführerin der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg) dem Kreistag zu
übertragen und in § 29 Abs. 1 als Ziff. 23 einzufügen.
Unter Hinweis auf die Besprechung der
Fraktionsvorsitzenden sicherte Landrat Schwing zu, daß die Erstbestellung der
Sparkassen-Vorstandsvorsitzenden sowie des Geschäftsführers/der
Geschäftsführerin der Krankenhaus-GmbH künftig im Kreistag erfolgen werde.
Kreisrat Dr. Schüren zog daraufhin den
Antrag der SPD-Fraktion zurück.
11.
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu § 38 Abs. 2:
Einfügen eines neuen Satz 4: “Kreisrätinnen
und Kreisräte haben als Nichtmitglieder das Recht, Anträge ihrer Gruppierung im
entsprechenden Ausschuß vorzustellen und zu diskutieren.”
Nachdem Landrat Schwing darauf hingewiesen
hatte, daß dies bisher immer so praktiziert worden sei, schlug Kreisrat Dr.
Schüren vor, diesem Antrag stattzugeben.
Bei einer Gegenstimme gab der Kreistag
diesem Antrag seine Zustimmung.
Landrat Schwing informierte den
Kreistag sodann darüber, daß am 01.05.2002 beim Landratsamt Miltenberg per Fax
weitere umfangreiche Änderungsanträge von Kreisrätin Münzel namens Bündnis
90/Die Grünen bezüglich der §§ 29, 31, 37, 39, 40 und 41 der Geschäftsordnung
für den Kreistag eingegangen seien. Diese Anträge bezwecken, die
Geschäftsordnung wieder auf den Stand von 1996 zurückzuversetzen, was
Kreisrätin Münzel auch bestätigte.
Kreisrätin Münzel erklärte sich
damit einverstanden, daß über dieses “Änderungspaket” sammelhaftig abgestimmt
wird.
In der daraufhin erfolgten
Abstimmung lehnte der Kreistag diese Änderungsanträge mit Stimmenmehrheit ab.
Weiter
faßte der Kreistag bei vier Gegenstimmen folgenden
B e s c h l u ß :
Die als Anlage 1 dieser
Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß
und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird unter Berücksichtigung
der beschlossenen Änderungen genehmigt.
Landrat Schwing wies abschließend darauf hin, daß jede Niederschrift über eine nicht-öffentliche Sitzung wie bisher in der Sitzung, in welcher die Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung auf der Tagesordnung steht, zur Einsichtnahme durch die Kreistagsmitglieder ausgelegt wird. Sofern keine Einwendungen erhoben werden, gelten dann jeweils auch die Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen als anerkannt.