Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Vereidigung der neu in den Kreistag gewählten Mitglieder
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2002 SZ-04HLB1R |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, daß nach Art. 24 Abs. 4 Landkreisordnung (LKrO) alle Kreisräte alsbald nach ihrer Berufung in feierlicher Form zu vereidigen seien. Die Eidesformel entfalle für die Kreisräte, die im Anschluß an ihre Amtszeit wieder zum Kreisrat des gleichen Landkreises gewählt wurden.
Die nachstehenden, am 03.03.2002 neugewählten Kreisräte und
Kreisrätinnen leisteten aufgrund von Art. 24 Abs. 4 der LKrO i.d.F. der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten
Hand folgenden Eid: “Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den
Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich
schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
CSU
1. Frau
Monika Schuck
2. Herr
Jürgen Reinhard
3. Frau
Claudia Kappes
4. Frau
Sonja Dolzer-Lausberger
5. Herr
Michael Berninger
6. Herr
Manfred Schüßler
7. Herr
Ludwig Scheurich
8. Herr
Erich Kuhn
9. Herr
Bernhard Stolz
10. Herr
Boris Großkinsky
SPD
1. Herr
Michael Günther
2. Herr
Kurt Schumacher
3. Herr
Michael Böhme
Neue Mitte
1. Herr
Bruno Fischer
2. Herr
Erich Stappel
3. Herr
Dr. Jörg Vorbeck
Der am 03.03.2002 neugewählte Kreisrat
Herr Jens Marco Scherf (Bündnis 90/Die Grünen)
leistete aufgrund von Art. 24 Abs. 4 LKrO i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten Hand folgenden Eid: “Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.”
Die nachstehenden, am 03.03.2002 neugewählten Kreisrätinnen
der FW
1. Frau
Birgit Hotz
2. Frau
Marlies Klappenberger-Thiel
leisteten aufgrund von Art. 24 Abs. 4 LKrO i.d.F. der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten
Hand folgendes Gelöbnis: “Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich
gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren
Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.”
Die nachstehenden, am 03.03.2002 neugewählten Kreisräte
1. Herr
Thorsten Meyerer (SPD)
2. Herr
Ulrich Frey (ödp)
leisteten aufgrund von Art. 24 Abs. 4 LKrO i.d.F. der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten
Hand folgendes Gelöbnis: “Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich
gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren
Pflichten nachzukommen.”