Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Vereidigung der neu in den Kreistag gewählten Mitglieder

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2002   SZ-04HLB1R 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß nach Art. 24 Abs. 4 Landkreisordnung (LKrO) alle Kreisräte alsbald nach ihrer Berufung in feierlicher Form zu vereidigen seien. Die Eidesformel entfalle für die Kreisräte, die im Anschluß an ihre Amtszeit wieder zum Kreisrat des gleichen Landkreises gewählt wurden.

 

Die nachstehenden, am 03.03.2002 neugewählten Kreisräte und Kreisrätinnen leisteten aufgrund von Art. 24 Abs. 4 der LKrO i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten Hand folgenden Eid: “Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

 

CSU

1.    Frau Monika Schuck

2.    Herr Jürgen Reinhard

3.    Frau Claudia Kappes

4.    Frau Sonja Dolzer-Lausberger

5.    Herr Michael Berninger

6.    Herr Manfred Schüßler

7.    Herr Ludwig Scheurich

8.    Herr Erich Kuhn

9.    Herr Bernhard Stolz

10.  Herr Boris Großkinsky

 

SPD

1.    Herr Michael Günther

2.    Herr Kurt Schumacher

3.    Herr Michael Böhme

 

Neue Mitte

1.    Herr Bruno Fischer

2.    Herr Erich Stappel

3.    Herr Dr. Jörg Vorbeck

 

 

Der am 03.03.2002 neugewählte Kreisrat

 

Herr Jens Marco Scherf (Bündnis 90/Die Grünen)

 

leistete aufgrund von Art. 24 Abs. 4 LKrO i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten Hand folgenden Eid: “Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.”

 

 

Die nachstehenden, am 03.03.2002 neugewählten Kreisrätinnen der FW

 

1.    Frau Birgit Hotz

2.    Frau Marlies Klappenberger-Thiel

 

leisteten aufgrund von Art. 24 Abs. 4 LKrO i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten Hand folgendes Gelöbnis: “Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.”

 

 

Die nachstehenden, am 03.03.2002 neugewählten Kreisräte

 

1.    Herr Thorsten Meyerer (SPD)

2.    Herr Ulrich Frey (ödp)

 

leisteten aufgrund von Art. 24 Abs. 4 LKrO i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten Hand folgendes Gelöbnis: “Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.”

 

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