Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Wahl des Stellvertreters des Landrates
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2002 SZ-04HLB1R |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing führte aus, daß gemäß Art. 32 Abs. 1 Landkreisordnung (LKrO) der Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit den Stellvertreter des Landrates wähle. Der gewählte Stellvertreter des Landrates sei Ehrenbeamter des Landkreises. Als Stellvertreter des Landrates seien Kreistagsmitglieder wählbar, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum Landrat erfüllen. Nach Art. 45 Abs. 3 LKrO sei es erforderlich, daß auf den Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen. Werde die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, trete Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheide das Los.
Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde eine Wahlausschuß, bestehend aus Oberregierungsrat Fieger, Regierungsrätin Huber, Medizinaldirektor Dr. Dittmeier, Regierungsrat Rosel, Verwaltungsamtsrat Rüth und Regierungsoberinspektor Beger, gebildet und Oberregierungsrat Fieger zum Vorsitzenden bestimmt. Weiter wurde der kleine Sitzungssaal als Wahllokal benannt.
Von der CSU-Fraktion wurde sodann Herr Kreisrat
Hermann-Josef Eck zur Wahl zum Stellvertreter des Landrates vorgeschlagen.
Die Kreistagsmitglieder begaben sich daraufhin zur
Stimmabgabe in den kleinen Sitzungssaal.
Nach erfolgter Wahl stellte der Vorsitzende des
Wahlausschusses, Oberregierungsrat Fieger, fest, daß an der Wahl der Landrat
und 59 Kreistagsmitglieder teilgenommen haben und 60 Stimmzettel abgegeben
wurden, von denen 18 ungültig waren.
Ergebnis: 40 Stimmen für Herrn Hermann-Josef Eck und je eine Stimme für
Herrn Ludwig Ritter und Herrn Dr. Ulrich Schüren. Damit steht fest, daß Herr
Hermann-Josef Eck zum Stellvertreter des Landrates gewählt wurde.
Kreisrat Hermann-Josef Eck erklärte sich daraufhin zur
Annahme der Wahl bereit.