Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Wahl des Stellvertreters des Landrates

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2002   SZ-04HLB1R 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing führte aus, daß gemäß Art. 32 Abs. 1 Landkreisordnung (LKrO) der Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit den Stellvertreter des Landrates wähle. Der gewählte Stellvertreter des Landrates sei Ehrenbeamter des Landkreises. Als Stellvertreter des Landrates seien Kreistagsmitglieder wählbar, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum Landrat erfüllen. Nach Art. 45 Abs. 3 LKrO sei es erforderlich, daß auf den Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen. Werde die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, trete Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheide das Los.

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde eine Wahlausschuß, bestehend aus Oberregierungsrat Fieger, Regierungsrätin Huber, Medizinaldirektor Dr. Dittmeier, Regierungsrat Rosel, Verwaltungsamtsrat Rüth und Regierungsoberinspektor Beger, gebildet und Oberregierungsrat Fieger zum Vorsitzenden bestimmt. Weiter wurde der kleine Sitzungssaal als Wahllokal benannt.

 

Von der CSU-Fraktion wurde sodann Herr Kreisrat Hermann-Josef Eck zur Wahl zum Stellvertreter des Landrates vorgeschlagen.

 

Die Kreistagsmitglieder begaben sich daraufhin zur Stimmabgabe in den kleinen Sitzungssaal.

 

Nach erfolgter Wahl stellte der Vorsitzende des Wahlausschusses, Oberregierungsrat Fieger, fest, daß an der Wahl der Landrat und 59 Kreistagsmitglieder teilgenommen haben und 60 Stimmzettel abgegeben wurden, von denen 18 ungültig waren.  Ergebnis: 40 Stimmen für Herrn Hermann-Josef Eck und je eine Stimme für Herrn Ludwig Ritter und Herrn Dr. Ulrich Schüren. Damit steht fest, daß Herr Hermann-Josef Eck zum Stellvertreter des Landrates gewählt wurde.

 

Kreisrat Hermann-Josef Eck erklärte sich daraufhin zur Annahme der Wahl bereit.

 

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