Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Anerkennung folgender Niederschriften: -Jugendhilfeausschuß 21.11.2001 -Sozialhilfeausschuß 28.11.2001 -Bauausschuß 14.2.2002 -Ausschuß für Natur- und Umweltschutz 5.3.2002 -Kreisausschuß 28.3.2002 -Kreistag 11.4.2002 -Bauausschuß 29.4.2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.04.2002   SZ-04G28YM 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Wegen Ende der Legislaturperiode 1996 bis 2002 zum 30.04.2002 wurde durch den Kreistag auf Vorschlag von Landrat Schwing  folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Folgende Sitzungsniederschriften gelten als anerkannt, weil innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben wurden:

     - Jugendhilfeausschuß vom 21.11.2001

     - Sozialhilfeausschuß vom 28.11.2001

     - Bauausschuß vom 14.02.2002.

    

2.  Wenn gegen folgende Sitzungsniederschriften innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben werden, gelten diese ebenfalls als anerkannt:

     - Ausschuß für Natur- und Umweltschutz vom 05.03.2002

     - Kreisausschuß vom 28.03.2002

     - Kreistag vom 11.04.2002

     - Bauausschuß vom 29.04.2002.

     Sollten gegen die vorgenannten Sitzungsniederschriften Einwendungen erhoben werden, wird die Verwaltung mit der Abklärung beauftragt. Für den Fall, daß dies nicht möglich ist, werden die Einwendungen der jeweiligen Sitzungsniederschrift beigeheftet.

 

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