Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Anerkennung folgender Niederschriften: -Jugendhilfeausschuß 21.11.2001 -Sozialhilfeausschuß 28.11.2001 -Bauausschuß 14.2.2002 -Ausschuß für Natur- und Umweltschutz 5.3.2002 -Kreisausschuß 28.3.2002 -Kreistag 11.4.2002 -Bauausschuß 29.4.2002
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.04.2002 SZ-04G28YM |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Wegen Ende der Legislaturperiode 1996 bis 2002 zum
30.04.2002 wurde durch den Kreistag auf Vorschlag von Landrat Schwing folgendes
b e s c h l o s s e n :
1. Folgende Sitzungsniederschriften gelten als
anerkannt, weil innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben
wurden:
- Jugendhilfeausschuß vom 21.11.2001
- Sozialhilfeausschuß vom 28.11.2001
- Bauausschuß vom 14.02.2002.
2. Wenn gegen folgende Sitzungsniederschriften
innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben werden, gelten diese
ebenfalls als anerkannt:
- Ausschuß für Natur- und Umweltschutz vom
05.03.2002
- Kreisausschuß vom 28.03.2002
- Kreistag vom 11.04.2002
- Bauausschuß vom 29.04.2002.
Sollten gegen die vorgenannten
Sitzungsniederschriften Einwendungen erhoben werden, wird die Verwaltung mit
der Abklärung beauftragt. Für den Fall, daß dies nicht möglich ist, werden die
Einwendungen der jeweiligen Sitzungsniederschrift beigeheftet.