Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Kreisstraße MIL 11 in der Ortslage Volkersbrunn: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.03.2002 SZ-04FDN3O |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, daß die Gemeinde
Leidersbach im Zuge der Kreisstraße MIL 11 im Ortsteil Volkersbrunn von km
9,843 bis km 9,955 eine Kanalisation gebaut habe, die auch der Entwässerung der
Straße diene. Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt
Aschaffenburg eine Vereinbarung auf der Basis der Ortsdurchfahrten-Richtlinien
zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach aufgestellt, die
die Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung des Landkreises
Miltenberg regele.
Nachdem die Gemeinde Leidersbach für dieses Teilstück
bereits mit Vereinbarung vom 05.12.1974 einen Kostenbeitrag erhalten habe,
werde in der heute zu beschließenden Vereinbarung die theoretische
Restnutzungsdauer der bisherigen Kanalisation (60 Jahre für Beton- und 100
Jahre für Steinzeugrohre) berücksichtigt.
Der Kostenbeitrag setze sich zusammen aus einem
Pauschalbetrag von 250,-- DM/m und einer Zusatzpauschale für erhöhte
Anforderungen von 50,-- DM/m. Gemäß dieser Vereinbarung entfalle auf den
Landkreis Miltenberg voraussichtlich ein einmaliger Kostenbeitrag von 13.936,--
DM, welcher im Haushaltsplan 2002 eingeplant sei. Der endgültige Kostenbeitrag
werde nach Fertigstellung des Kanals nach örtlichem Aufmaß ermittelt. Es werde
in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß Bauverträge, die in das Jahr
2001 zurückreichen, noch in DM abgeschlossen seien. Die Endsumme werde nach
Abrechnung in Euro (Faktor 1,95583) ausgezahlt.
Der Gemeinderat Leidersbach habe der vorliegenden
Vereinbarung bereits am 15.01.2002 zugestimmt. Nach Auskunft der Gemeinde
Leidersbach sei die Maßnahme bereits durchgeführt. Das Straßenbauamt
Aschaffenburg empfehle, der Vereinbarung zuzustimmen.
Der Kreisausschuß faßte daraufhin einstimmig folgenden
B e s c h l u ß :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der
Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen
Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn im Zuge der
Kreisstraße MIL 11 von km 9,483 bis km 9,955 in der Ortslage von Volkersbrunn
wird zugestimmt.