Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kreisstraße MIL 11 in der Ortslage Volkersbrunn: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.03.2002   SZ-04FDN3O 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, daß die Gemeinde Leidersbach im Zuge der Kreisstraße MIL 11 im Ortsteil Volkersbrunn von km 9,843 bis km 9,955 eine Kanalisation gebaut habe, die auch der Entwässerung der Straße diene. Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung auf der Basis der Ortsdurchfahrten-Richtlinien zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach aufgestellt, die die Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg regele.

 

Nachdem die Gemeinde Leidersbach für dieses Teilstück bereits mit Vereinbarung vom 05.12.1974 einen Kostenbeitrag erhalten habe, werde in der heute zu beschließenden Vereinbarung die theoretische Restnutzungsdauer der bisherigen Kanalisation (60 Jahre für Beton- und 100 Jahre für Steinzeugrohre) berücksichtigt.

 

Der Kostenbeitrag setze sich zusammen aus einem Pauschalbetrag von 250,-- DM/m und einer Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen von 50,-- DM/m. Gemäß dieser Vereinbarung entfalle auf den Landkreis Miltenberg voraussichtlich ein einmaliger Kostenbeitrag von 13.936,-- DM, welcher im Haushaltsplan 2002 eingeplant sei. Der endgültige Kostenbeitrag werde nach Fertigstellung des Kanals nach örtlichem Aufmaß ermittelt. Es werde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß Bauverträge, die in das Jahr 2001 zurückreichen, noch in DM abgeschlossen seien. Die Endsumme werde nach Abrechnung in Euro (Faktor 1,95583) ausgezahlt.

 

Der Gemeinderat Leidersbach habe der vorliegenden Vereinbarung bereits am 15.01.2002 zugestimmt. Nach Auskunft der Gemeinde Leidersbach sei die Maßnahme bereits durchgeführt. Das Straßenbauamt Aschaffenburg empfehle, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

Der Kreisausschuß faßte daraufhin einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn im Zuge der Kreisstraße MIL 11 von km 9,483 bis km 9,955 in der Ortslage von Volkersbrunn wird zugestimmt.

 

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