Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Kurzinformation über den Stand der Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.03.2002 SZ-04EBDTD |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Amtmann Röcklein
berichtete, daß, wie bereits mehrfach im Ausschuß für Natur- und Umweltschutz besprochen, nach der
beschlossenen Verfüllvariante Nr. 8 auf der Klärschlammdeponie Schippach
- ca. 66.500 cbm bzw. 133.000 t Abfälle, welche die Grenzwerte für
Deponieklasse I nach Anhang 1 der Ablagerungsverordnung (vergleichbar £ Z3-Material) einhalten, und
- ca. 6.500 cbm Profilierungsmaterial
eingebracht werden
müssen.
Bisher (Stand
01.03.2002) seien 27.888 t Abfälle und ca. 1.135 t Wegebaumaterial zur Deponie
Schippach verbracht worden. Das Wegebaumaterial stamme aus
Bauschuttanlieferungen bei der Müllumladestation Erlenbach a.Main, die
sonstigen Abfälle aus Baumaßnahmen, z.B. in Michelstadt oder Nürnberg.
Vor Annahme der Abfälle
auf der Klärschlammdeponie Schippach müsse für die jeweilige Abfallcharge eine
Deklarationsanalyse vorgelegt werden. Danach entscheide die Landkreisverwaltung
zusammen mit dem Büro ICP und in Einzelfällen auch nach Rücksprache mit dem LfU
Nordbayern über die Annahme der Abfälle. Sei aus den Deklarationsanalysen
ersichtlich, daß Abfälle nicht die Grenzwerte für Deponieklasse I nach Anhang 1
der Ablagerungsverordnung einhalten, erteile die Landkreisverwaltung keine
Annahmeerklärung, d.h. die Abfälle können nicht zur Deponie Schippach verbracht
werden. Bisher seien sieben von 30 Anfragen abgelehnt worden. Der Zugang zur
Klärschlammdeponie Schippach werde mittlerweile EDV-gesteuert und
kameraüberwacht.