Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Kurzinformation über den Stand der Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.03.2002   SZ-04EBDTD 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Reg.Amtmann Röcklein berichtete, daß, wie bereits mehrfach im Ausschuß für Natur- und  Umweltschutz besprochen, nach der beschlossenen Verfüllvariante Nr. 8 auf der Klärschlammdeponie Schippach

-     ca. 66.500 cbm bzw. 133.000 t Abfälle, welche die Grenzwerte für Deponieklasse I nach Anhang 1 der Ablagerungsverordnung (vergleichbar £ Z3-Material) einhalten, und

-     ca. 6.500 cbm Profilierungsmaterial

eingebracht werden müssen.

 

Bisher (Stand 01.03.2002) seien 27.888 t Abfälle und ca. 1.135 t Wegebaumaterial zur Deponie Schippach verbracht worden. Das Wegebaumaterial stamme aus Bauschuttanlieferungen bei der Müllumladestation Erlenbach a.Main, die sonstigen Abfälle aus Baumaßnahmen, z.B. in Michelstadt oder Nürnberg.

 

Vor Annahme der Abfälle auf der Klärschlammdeponie Schippach müsse für die jeweilige Abfallcharge eine Deklarationsanalyse vorgelegt werden. Danach entscheide die Landkreisverwaltung zusammen mit dem Büro ICP und in Einzelfällen auch nach Rücksprache mit dem LfU Nordbayern über die Annahme der Abfälle. Sei aus den Deklarationsanalysen ersichtlich, daß Abfälle nicht die Grenzwerte für Deponieklasse I nach Anhang 1 der Ablagerungsverordnung einhalten, erteile die Landkreisverwaltung keine Annahmeerklärung, d.h. die Abfälle können nicht zur Deponie Schippach verbracht werden. Bisher seien sieben von 30 Anfragen abgelehnt worden. Der Zugang zur Klärschlammdeponie Schippach werde mittlerweile EDV-gesteuert und kameraüberwacht.

 

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