Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.12.2001 SZ-04AP792 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, daß der Landkreis Miltenberg mit Verordnung vom 23.07.1979 eine Gebührenordnung für Feldgeschworene erlassen habe. Danach sei die Gebühr auf 9,-- DM je vollendete Stunde festgesetzt worden. Der Gebührenansatz sei mit der jeweiligen Lohnerhöhung für Arbeiter im öffentlichen Dienst gekoppelt worden. Aufgrund dieser Regelung betrage der derzeitige Stundensatz 16,26 DM = 8,31 Euro.
Anläßlich eines Treffens der fränkischen Feldgeschworenen am 09.09.2001, an dem 24 Kreisobmannschaften teilgenommen hätten, sei festgelegt worden, ab 01.01.2002 eine einheitliche Aufwandsentschädigung von 9,-- Euro/Stunde anzustreben. Die Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg a.Main habe daraufhin am 07.11.2001 diese Erhöhung beantragt. Eine Umfrage im Regierungsbezirk Unterfranken habe ergeben, daß die bisherigen Stundensätze zwischen 15,-- DM und 18,-- DM liegen. Eine Koppelung der Stundensätze an die jährliche Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst erfolge nur beim Landkreis Miltenberg und bei der Stadt Aschaffenburg. Fünf Landkreise und die Stadt Würzburg beabsichtigen, die bisherigen Stundensätze auf 8,50 Euro bis 10,-- Euro zu erhöhen.
Die von der Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg a.Main beantragte Erhöhung auf 9,-- Euro liege also durchaus im Rahmen. Der Kreisausschuß bzw. der Kreistag sollte daher der maßvollen Erhöhung zustimmen. Eine wie bisher automatische jährliche Erhöhung entsprechend der des öffentlichen Dienstes entfalle und müßte zu gegebener Zeit überprüft werden.
Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag einstimmig, folgendes
zu
b e s c h l i e ß en :
Auf Antrag der Feldgeschworenen-Vereinigung des
Altlandkreises Obernburg a.Main vom 07.11.2001, die Aufwandsentschädigung von
bisher 16,26 DM/Stunde ab 01.01.2002 auf 9,-- Euro/Stunde zu erhöhen, wird die
Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg vom 23.07.1979
aufgehoben und aus Gründen der Rechtssicherheit mit Wirkung vom 01.01.2002
folgende neue Gebührenordnung erlassen:
Der Landkreis Miltenberg erläßt aufgrund Art. 17
Landkreisordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-3-1-l)
i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Abmarkungsgesetz vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) folgende
Gebührenordnung:
§ 1
Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der
Feldgeschworenen aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS
219-6-F) und des Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1081 (BayRS 219-2-F) wird im
Landkreis Miltenberg auf 9,-- Euro festgesetzt. Zur Dienstverrichtung zählen je
eine Stunde vor Beginn und nach Beendigung des Abmarkungsgeschäftes;
angebrochene Stunden werden als volle Stunden berechnet. Für
Dienstverrichtungen im Rahmen eines Verfahrens der Flurbereinigung erhalten die
Feldgeschworenen den Stundensatz, der allgemein für Arbeiten zur Durchführung
der Flurbereinigung in der Gemeinde gewährt wird.
§ 2
Werden mehrere Abmarkungsgeschäfte an einem Tag vorgenommen,
sind die Gebühren auf die einzelnen Abmarkungsgeschäfte aufzuteilen. Beim
Zusammentreffen mehrerer Dienstleistungen wird die Gebühr nach § 1 nur einmal
verrechnet.
§ 3
Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung des Landratsamtes Miltenberg vom
23.07.1979, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Miltenberg vom
26.07.1979, außer Kraft.