Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.12.2001   SZ-04AG186 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß der Landkreis Miltenberg mit Verordnung vom 23.07.1979 eine Gebührenordnung für Feldgeschworene erlassen habe. Danach sei die Gebühr auf 9,-- DM je vollendete Stunde festgesetzt worden. Der Gebührenansatz sei mit der jeweiligen Lohnerhöhung für Arbeiter im öffentlichen Dienst gekoppelt worden. Aufgrund dieser Regelung betrage der derzeitige Stundensatz 16,26 DM = 8,31 Euro.

 

Anläßlich eines Treffens der fränkischen Feldgeschworenen am 09.09.2001 sei festgelegt worden, ab 01.01.2002 eine einheitliche Aufwandsentschädigung von 9,-- Euro/Stunde anzustreben. Die Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg a.Main habe daraufhin am 07.11.2001 diese Erhöhung beantragt. Eine Umfrage im Regierungsbezirk Unterfranken habe ergeben, daß die bisherigen Stundensätze zwischen 15,-- DM und 18,-- DM liegen. Eine Koppelung der Stundensätze an die jährliche Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst erfolge nur beim Landkreis Miltenberg und bei der Stadt Aschaffenburg. Fünf Landkreise und die Stadt Würzburg beabsichtigen, die bisherigen Stundensätze auf 8,50 Euro bis 10,-- Euro zu erhöhen.

 

Die von der Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg a.Main beantragte Erhöhung auf 9,-- Euro liege also durchaus im Rahmen. Der Kreistag sollte daher der maßvollen Erhöhung zustimmen. Eine wie bisher automatische jährliche Erhöhung entsprechend der des öffentlichen Dienstes entfalle und müßte zu gegebener Zeit überprüft werden.

 

Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 13.12.2001 einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Auf Antrag der Feldgeschworenen-Vereinigung des Altlandkreises Obernburg a.Main vom 07.11.2001, die Aufwandsentschädigung von bisher 16,26 DM/Stunde ab 01.01.2002 auf 9,-- Euro/Stunde zu erhöhen, wird die Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Miltenberg vom 23.07.1979 aufgehoben und aus Gründen der Rechtssicherheit mit Wirkung vom 01.01.2002 folgende neue Gebührenordnung erlassen:

 

Der Landkreis Miltenberg erläßt aufgrund Art. 17 Landkreisordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-3-1-l) i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Abmarkungsgesetz vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F) folgende

 

Gebührenordnung:

 

§ 1

Die Stundengebühr für die Dienstverrichtung der Feldgeschworenen aufgrund der Feldgeschworenenverordnung vom 16.10.1981 (BayRS 219-6-F) und des Abmarkungsgesetzes vom 06.08.1081 (BayRS 219-2-F) wird im Landkreis Miltenberg auf 9,-- Euro festgesetzt. Zur Dienstverrichtung zählen je eine Stunde vor Beginn und nach Beendigung des Abmarkungsgeschäftes; angebrochene Stunden werden als volle Stunden berechnet. Für Dienstverrichtungen im Rahmen eines Verfahrens der Flurbereinigung erhalten die Feldgeschworenen den Stundensatz, der allgemein für Arbeiten zur Durchführung der Flurbereinigung in der Gemeinde gewährt wird.

 

§ 2

Werden mehrere Abmarkungsgeschäfte an einem Tag vorgenommen, sind die Gebühren auf die einzelnen Abmarkungsgeschäfte aufzuteilen. Beim Zusammentreffen mehrerer Dienstleistungen wird die Gebühr nach § 1 nur einmal verrechnet.

 

§ 3

Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung des Landratsamtes Miltenberg vom 23.07.1979, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Miltenberg vom 26.07.1979, außer Kraft.

 

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