Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Bekanntgabe der Heizungs- und Weihnachtsbeihilfen 2001/2002
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 28.11.2001 SZ-049ZBKW |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Verw.Inspektor Henn-Mücke wies
darauf hin, daß die Regelsatzerhöhungen ab 01.07.2001 bereits durch Übersendung
des “Arbeitsblattes für Sozialhilfesachbearbeiter” mitgeteilt worden sei. Der
Regelsatz für den Haushaltsvorstand habe sich zum 01.07.2001 von 533,-- DM auf
543,-- DM erhöht. Die Anpassung sei gemäß § 22 Abs. 6 BSHG um den Prozentsatz
erfolgt, um den sich die Renten erhöht haben (= 1,9 %). Ab 01.01.2002 werden
die Beträge “spitz” in Euro umgerechnet und bis 30.06.2002 zunächst nicht
gerundet. Ab 01.07.2002 werde dann wieder Rundung auf volle Euro-Beträge erfolgen.
Das bereits übersandte Arbeitsblatt werde zum 01.01.2002 fortgeschrieben und
u.a. auch den Sozialhilfeausschußmitgliedern zugeleitet.
1998 habe der Sozialhilfeausschuß die Verwaltung ermächtigt, auf der
Basis der Brennstoffverbrauchswerte die Winterbrennstoffbeihilfen anhand der
aktuellen Brennstoffpreise selbst festzulegen. Der Sozialhilfeausschuß sei
vorbehaltlich erforderlicher Änderungen der Richtlinien oder des Verfahrens nur
zu informieren. Die Heizölbeihilfe sei im Jahr 2000 aufgrund der Energieverteuerung
um über 35 %, im Eckwert auf 800,-- DM angehoben worden. Für das Jahr 2001
hätten die Erhebungen des Heizölpreises im August 2001 die Notwendigkeit einer
Anhebung von nur 30,-- DM im Eckwert auf jetzt 830,-- DM (= ca. 4 %) ergeben. Der Eckwert für Festbrennstoffe habe sich letztes Jahr von
810,-- DM auf 840,-- DM erhöht. Im einzelnen hätten sich für die
Heizperiode 2001/2002 folgende Beträge ergeben:
Haushaltsgröße |
|
Haushaltstyp |
Festbrenstoffe (Heizart 2) |
Heizöl (Heizart 3) |
Mischsatz 1:1 (Heizart 6) |
Haushalte mit 1 o. 2 hilfebed. Pers. |
(100 %) |
1 |
840,00 DM |
830,00 DM |
835,00 DM |
Haushalte mit 3 o. 4 hilfebed. Pers. |
(125 %) |
2 |
1.050,00 DM |
1.038,00 DM |
1.044,00 DM |
Haush. mit 5 o. mehr hilfebed. Pers. |
(150 %) |
3 |
1.260,00 DM |
1.245,00 DM |
1.253,00 DM |
Untermieter |
(70 %) |
4 |
588,00 DM |
581,00 DM |
585,00 DM |
Für Empfänger laufender
Sozialhilfeleistungen sei die Auszahlung der Winterfeuerungsbeihilfen Anfang
September 2001 erfolgt. Da die Beträge jährlich neu festgelegt werden, sei eine
Anpassung im Rahmen der Euro-Umstellung ab 01.01.2002 nicht vorgesehen, es
erfolge lediglich “spitze” Umrechnung.
Grundsätzlich sei anzumerken, daß
die Festsetzungen der Winterbrandpauschale immer mehr an Bedeutung verliere,
weil sie im wesentlichen nur Haushalte betreffe, die mit Einzelöfen heizen. Bei
ca. 900 Bedarfsgemeinschaften seien im Jahr nur noch ca. 100 Haushalte
betroffen gewesen. Die überwiegende Mehrzahl der Haushalte habe Mietwohnungen
mit Zentralheizungen, für welche monatliche Abschläge im Rahmen des Mietvertrages
zu bezahlen seien und für welche einmal im Jahr Abrechnungen erfolgen, die
überwiegend ebenfalls als einmalige Beihilfen übernommen werden. Die Übernahme
auch dieser Nachzahlungen orientiere sich grundsätzlich am tatsächlichen
Verbrauch, eine uneingeschränkte Übernahme erfolge nur in Ausnahmefällen.
Der Sozialhilfeausschuß
hatte die Verwaltung 1998 ebenfalls ermächtigt, die Weihnachtsbeihilfen gemäß
den jeweiligen Empfehlungen des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit selbstständig festzusetzen. Dem
Sozialhilfeausschuß, der sich Änderungen ausdrücklich vorbehalte, sei jeweils
nur zu berichten.
Nach den Empfehlungen des
Staatsministeriums betragen die Weihnachtsbeihilfen
·
für
den Haushaltsvorstand und Alleinstehenden 126,-- DM
·
für
den Haushaltsangehörigen 63,-- DM.
Alleinstehende Obdachlose
(Nichtseßhafte) erhalten eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe des Satzes
für einen Haushaltsangehörigen, also ebenfalls 63,-- DM.
Nach derzeitigem
Kenntnisstand sei eine Erhöhung der Empfehlungsbeträge für 2001 durch das
Staatsministerium nicht beabsichtigt. Sofern sich daran nichts mehr ändere,
werden die vorgenannten Beträge durch das Sozialamt in der ersten
Dezemberhälfte 2001 an den berechtigten Personenkreis ausbezahlt. Es werde in
Fachkreisen davon ausgegangen, daß der Betrag dann im Jahr 2002 nach der
Euro-Umstellung angepaßt werde.