Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bekanntgabe der Heizungs- und Weihnachtsbeihilfen 2001/2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.11.2001   SZ-049ZBKW 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Inspektor Henn-Mücke wies darauf hin, daß die Regelsatzerhöhungen ab 01.07.2001 bereits durch Übersendung des “Arbeitsblattes für Sozialhilfesachbearbeiter” mitgeteilt worden sei. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand habe sich zum 01.07.2001 von 533,-- DM auf 543,-- DM erhöht. Die Anpassung sei gemäß § 22 Abs. 6 BSHG um den Prozentsatz erfolgt, um den sich die Renten erhöht haben (= 1,9 %). Ab 01.01.2002 werden die Beträge “spitz” in Euro umgerechnet und bis 30.06.2002 zunächst nicht gerundet. Ab 01.07.2002 werde dann wieder Rundung auf volle Euro-Beträge erfolgen. Das bereits übersandte Arbeitsblatt werde zum 01.01.2002 fortgeschrieben und u.a. auch den Sozialhilfeausschußmitgliedern zugeleitet.

 

1998 habe der Sozialhilfeausschuß die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Brennstoffverbrauchswerte die Winterbrennstoffbeihilfen anhand der aktuellen Brennstoffpreise selbst festzulegen. Der Sozialhilfeausschuß sei vorbehaltlich erforderlicher Änderungen der Richtlinien oder des Verfahrens nur zu informieren. Die Heizölbeihilfe sei im Jahr 2000 aufgrund der Energieverteuerung um über 35 %, im Eckwert auf 800,-- DM angehoben worden. Für das Jahr 2001 hätten die Erhebungen des Heizölpreises im August 2001 die Notwendigkeit einer Anhebung von nur 30,-- DM im Eckwert auf jetzt 830,-- DM (= ca. 4 %) ergeben. Der Eckwert für Festbrennstoffe habe sich letztes Jahr von 810,-- DM auf 840,-- DM erhöht. Im einzelnen hätten sich für die Heizperiode 2001/2002 folgende Beträge ergeben:

 

Haushaltsgröße

 

 Haushaltstyp

Festbrenstoffe (Heizart 2)

Heizöl

(Heizart 3)

Mischsatz 1:1 (Heizart 6)

Haushalte mit 1 o. 2 hilfebed. Pers.

(100 %)

1

840,00 DM

830,00 DM

835,00 DM

Haushalte mit 3 o. 4 hilfebed. Pers.

(125 %)

2

1.050,00 DM

1.038,00 DM

1.044,00 DM

Haush. mit 5 o. mehr hilfebed. Pers.

(150 %)

3

1.260,00 DM

1.245,00 DM

1.253,00 DM

Untermieter

(70 %)

4

588,00 DM

581,00 DM

585,00 DM

 

Für Empfänger laufender Sozialhilfeleistungen sei die Auszahlung der Winterfeuerungsbeihilfen Anfang September 2001 erfolgt. Da die Beträge jährlich neu festgelegt werden, sei eine Anpassung im Rahmen der Euro-Umstellung ab 01.01.2002 nicht vorgesehen, es erfolge lediglich “spitze” Umrechnung.

 

Grundsätzlich sei anzumerken, daß die Festsetzungen der Winterbrandpauschale immer mehr an Bedeutung verliere, weil sie im wesentlichen nur Haushalte betreffe, die mit Einzelöfen heizen. Bei ca. 900 Bedarfsgemeinschaften seien im Jahr nur noch ca. 100 Haushalte betroffen gewesen. Die überwiegende Mehrzahl der Haushalte habe Mietwohnungen mit Zentralheizungen, für welche monatliche Abschläge im Rahmen des Mietvertrages zu bezahlen seien und für welche einmal im Jahr Abrechnungen erfolgen, die überwiegend ebenfalls als einmalige Beihilfen übernommen werden. Die Übernahme auch dieser Nachzahlungen orientiere sich grundsätzlich am tatsächlichen Verbrauch, eine uneingeschränkte Übernahme erfolge nur in Ausnahmefällen.

 

Der Sozialhilfeausschuß hatte die Verwaltung 1998 ebenfalls ermächtigt, die Weihnachtsbeihilfen gemäß den jeweiligen Empfehlungen des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit selbstständig festzusetzen. Dem Sozialhilfeausschuß, der sich Änderungen ausdrücklich vorbehalte, sei jeweils nur zu berichten.

 

Nach den Empfehlungen des Staatsministeriums betragen die Weihnachtsbeihilfen

·         für den Haushaltsvorstand und Alleinstehenden 126,-- DM

·         für den Haushaltsangehörigen 63,-- DM.

Alleinstehende Obdachlose (Nichtseßhafte) erhalten eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe des Satzes für einen Haushaltsangehörigen, also ebenfalls 63,-- DM.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand sei eine Erhöhung der Empfehlungsbeträge für 2001 durch das Staatsministerium nicht beabsichtigt. Sofern sich daran nichts mehr ändere, werden die vorgenannten Beträge durch das Sozialamt in der ersten Dezemberhälfte 2001 an den berechtigten Personenkreis ausbezahlt. Es werde in Fachkreisen davon ausgegangen, daß der Betrag dann im Jahr 2002 nach der Euro-Umstellung angepaßt werde.

 

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