Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 30.05.2001: Ergänzungsantrag der Kreisrätin Weitz

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.11.2001   SZ-048WJBR 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab folgenden Antrag der Kreisrätin Weitz vom 02.07.2001 zur Kenntnis:

 

“Bezüglich der Sitzungsniederschrift vom 30.05.2001 unter Tagesordnungspunkt 6, Seite 7, Abs. 6 bitte ich um folgende Ergänzung: “Auf Befragen von Kreisrätin Weitz nach der Bedarfsermittlung und Auswahl des Trägers, wobei sie eine Vorauswahl durch die Verwaltung und eine nachfolgende von mindestens drei in Frage kommenden Trägern vorgetragene Präsentation im Jugendhilfeausschuß anregte, um eine möglichst optimale Auswahl zu treffen, antwortete Verw.Amtsrat Würkner wie folgt: . . . . . “

 

Landrat Schwing schlug vor, diesem Antrag nicht stattzugeben, weil nach § 26 der Geschäftsordnung für den Kreistag und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg kein Wortprotokoll geführt werden müsse. Bisher habe man sich bei derartigen Anträgen darauf verständigt, daß die Niederschrift nicht geändert, sondern der Antrag im Wortlaut in die Niederschrift der nächsten Sitzung aufgenommen werde. Im übrigen werde der Wunsch von Kreisrätin Weitz in der heutigen anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfüllt; es werden drei in Frage kommende Träger ihre Konzepte präsentieren.

 

Kreisrätin Weitz erklärte sich mit dieser Sachbehandlung einverstanden.

 

Ansonsten gilt die Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.05.2001 als anerkannt.

 

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