Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 30.05.2001: Ergänzungsantrag der Kreisrätin Weitz
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.11.2001 SZ-048WJBR |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab folgenden Antrag der Kreisrätin Weitz
vom 02.07.2001 zur Kenntnis:
“Bezüglich der Sitzungsniederschrift vom 30.05.2001 unter Tagesordnungspunkt 6, Seite 7, Abs. 6 bitte ich um folgende Ergänzung: “Auf Befragen von Kreisrätin Weitz nach der Bedarfsermittlung und Auswahl des Trägers, wobei sie eine Vorauswahl durch die Verwaltung und eine nachfolgende von mindestens drei in Frage kommenden Trägern vorgetragene Präsentation im Jugendhilfeausschuß anregte, um eine möglichst optimale Auswahl zu treffen, antwortete Verw.Amtsrat Würkner wie folgt: . . . . . “
Landrat Schwing schlug vor, diesem Antrag nicht
stattzugeben, weil nach § 26 der Geschäftsordnung für den Kreistag und weitere
Ausschüsse des Landkreises Miltenberg kein Wortprotokoll geführt werden müsse.
Bisher habe man sich bei derartigen Anträgen darauf verständigt, daß die
Niederschrift nicht geändert, sondern der Antrag im Wortlaut in die
Niederschrift der nächsten Sitzung aufgenommen werde. Im übrigen werde der
Wunsch von Kreisrätin Weitz in der heutigen anschließenden nichtöffentlichen
Sitzung erfüllt; es werden drei in Frage kommende Träger ihre Konzepte
präsentieren.
Kreisrätin Weitz erklärte sich mit dieser Sachbehandlung
einverstanden.
Ansonsten gilt die Niederschrift über die Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 30.05.2001 als anerkannt.