Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Soziale Trainingskurse des Sozialvereins "Die Brücke e.V."

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.11.2001   SZ-048WJBR 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Med.Direktor Dr. Dittmeier gab folgenden Bericht:

 

Seit Mitte 1992 führt der Sozialverein “Die Brücke e.V.” mit Sitz in Aschaffenburg in der Region 1 im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Soziale Trainingskurse für straffällige Jugendliche und junge Erwachsene durch. Grundlage ist nach wie vor eine Vereinbarung zwischen den drei Gebietskörperschaften der Region 1 und dem Sozialverein aus dem Jahr 1992. Ein Kurs besteht aus wöchentlichen Kursstunden und dauert insgesamt drei Monate. Pro Kurs können 8 bis 10 Personen teilnehmen. Z.Z. entstehen pro Kursteilnehmer Kosten in Höhe von rd. 6.100,-- DM.

 

Bis Ende 1998 wurden die Kurse im Rahmen einer Modellförderung durch den Freistaat Bayern mit jährlich ca. 75.000,-- DM gefördert. Die restlichen Kosten wurden entsprechend der jeweiligen Teilnehmerzahl auf die drei Gebietskörperschaften umgelegt. Seit 1999 gibt es keine staatliche Förderung mehr. Ein vom Jugendhilfeausschuß am 01.12.1998 gefaßter Beschluß, deshalb eine Vertragsänderung herbeizuführen, konnte bisher aufgrund nicht zu vertretenen Gründen nicht umgesetzt werden. Seit Wegfall der staatlichen Förderung entwickelt sich nun eine zunehmende Diskrepanz zwischen den Teilnehmerzahlen aus den einzelnen Gebietskörperschaften. Die Teilnehmerzahlen und Aufwendungen von 1996 bis Juni 2001 sind der per Tischvorlage zu entnehmen. Mit Stand 31.10.2001 wurden vom Sozialverein für die drei Gebietskörperschaften der Region 1 folgende für das Jahr 2001 abrechenbare Teilnehmerzahlen berichtet: Landkreis Miltenberg 20, Landkreis Aschaffenburg 3 und Stadt Aschaffenburg 7 Teilnehmer.

 

Aufgrund der massiven Diskrepanz bei den Teilnehmerzahlen im 1. Halbjahr 2001 wurden am 25.06.2001 und 18.07.2001 Gespräche mit Teilen bzw. allen Beteiligten geführt, ohne daß allerdings eine gemeinsam tragbare Lösung und Regelung erzielt werden konnte. Außerdem wurden am 27.07.2001 seitens der Verwaltung und am 05.11.2001 seitens des Landrates mit dem Direktor des Amtsgerichtes Obernburg a.Main, Herrn Meiler, Gespräche geführt, worin dieser seine Hilfe und Unterstützung zum Erreichen eines für alle drei Gebietskörperschaften tragbaren Kompromisses anbot und zusagte. Dieses Angebot wurde hiesigerseits angenommen.

 

Um der für erforderlich gehaltenen Änderung der Vereinbarung aus dem Jahre 1992 Nachdruck zu verleihen und um dem vom Jugendhilfeausschuß am 01.12.1998 bereits gefaßten Beschluß zur Vereinbarungsänderung zur Umsetzung zu verhelfen, wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 1992 am 26.06.2001 zum Ende diesen Jahres vorsorglich gekündigt. Es wird gehofft, daß innerhalb der nächsten Wochen eine neue und gemeinsam tragbare Vereinbarung erreicht wird.

 

Kreisrätin Almritter äußerte sich verwundert über die Diskrepanz der Fälle und fragte, ob es einen konkurrierenden Verein gebe und was geschehe, wenn keine Vereinbarung zustandekomme.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß seitens des Landkreises Miltenberg ein Angebot vorgelegt worden sei. Es gehe aber nicht an, daß der Landkreis Miltenberg zwei Drittel oder drei Viertel der Kosten übernehme. Schließlich leben nur 35 % der Einwohner der Region 1 im Landkreis Miltenberg. Die Verwaltung sei optimistisch, daß eine Lösung gefunden werde.

 

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