Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Abstufung von Teilstrecken der Staatsstraße 2309 und der Kreisstraße MIL 27 zu Ortsstraßen in die Baulast der Stadt Erlenbach a.Main mit Neufestsetzung der OD-Grenzen entlang der Entlastungsstraße und Umgehung

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2001   SZ-047206A 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz gab davon Kenntnis, daß mit dem Bau der Miltenberger Straße (Entlastungsstraße) durch die Stadt Erlenbach a.Main Teilstrecken der Staatsstraße 2309 und der Kreisstraße MIL 27 für den überörtlichen Verkehr entbehrlich geworden seien. Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) seien die entbehrlichen Straßen zu Ortsstraßen abzustufen und gleichzeitig die neue Entlastungstraße zur Staatsstraße aufzustufen.

 

Zwischen den Vertragsparteien sei einvernehmlich festgelegt worden, daß die Teilstrecke der Kreisstraße MIL 27 von km 9,999 alt bis km 0,311 alt zur Ortsstraße in die Baulast der Stadt Erlenbach a.Main abgestuft werden könne. Diese Teilstrecke liege zwischen der alten Staatsstraße 2309 und der Umgehungsstraße in Richtung Mechenhard. Mit der Straßenbaulast gehen kraft Gesetzes das Eigentum des Landkreises Miltenberg an der Straße sowie alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Straße auf die Stadt Erlenbach a.Main über (Art. 11 Abs. 4 BayStrWG). Verbindlichkeiten bezüglich früherer Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen des Landkreises Miltenberg gegenüber dem neuen Baulastträger bestehen gemäß Niederschrift über die Begehung am 28.03.2001 nicht. Lediglich im Abschnitt zwischen den Einmündungen Friedhof-straße und Seeweg seien Risse und offene Fugen sowie Aufbruchstellen in der Fahrbahndecke vorhanden, die im Rahmen der Bauunterhaltung durch die Straßenmeisterei Aschaffenburg-Süd ausgebessert werden. Gleichzeitig mit der Abstufung werde die Neufestsetzung bzw. Bestätigung der Ortsdurchfahrtgrenzen von Erlenbach a.Main im Zuge der Kreisstraße MIL 27 durchgeführt. Entsprechend den OD-Richtlinien werde der abgestufte Teilbereich der Kreisstraße MIL 27 von km 0,000 bis km 0,299 dem Erschließungsbereich zugeordnet. Die Restlänge gehöre zur neuen Staatsstraße 2309.

 

Der Stadtrat Erlenbach a.Main habe der Umstufungsvereinbarung sowie der Niederschrift über die OD-Neufestsetzung bereits am 31.07.2001 zugestimmt. Das Straßenbauamt Aschaffenburg empfehle Zustimmung auch seitens des Landkreises Miltenberg.

 

Kreisrat Andre wies darauf hin, daß jetzt ein lange andauernder Vorgang zu Ende gebracht werde. Vielleicht könnte der einen oder anderen Gemeinde vorgeschlagen werden, nach dem Vorbild der Stadt Erlenbach a.Main Straßenmaßnahmen auch selbst in Angriff zu nehmen.

 

Der Kreisausschuß empfahl sodann dem Kreistag einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u ß

zu fassen:

 

Der Umstufungsvereinbarung sowie der Niederschrift über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtgrenzen zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Erlenbach a.Main bezüglich der Abstufung von Teilstrecken der Staatsstraße 2309 und der Kreisstraße MIL 27 zu Ortsstraßen in die Baulast der Stadt Erlenbach a.Main wird zugestimmt.

 

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