Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Zuschuß des Landkreises Miltenberg für die archäologische Forschungsgrabung in der Benefinziarierstation im ehemaligen Römischen Kastell in Obernburg a.Main (Antragsteller: Fa. Hofmann GbR, Römerstraße 8, 63785 Obernburg a.Main)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.10.2001 SZ-047206A |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Ober-Reg.Rat Fieger gab bekannt, daß die Fa. Hofmann GbR, Römerstraße 8, Obernburg a.Main, am 06.09.2001 beim Landkreis Miltenberg einen Zuschuß für die archäologische Forschungsausgrabung in der Benefiziarierstation im ehemaligen Römischen Kastell in Obernburg a.Main beantragt habe.
Von der Archäologischen Staatssammlung – Museum für
Frühgeschichte – in München, die die Grabungsleitung innehatte, seien bislang
nachgewiesene Kosten in Höhe von 367.390,54 DM fachtechnisch anerkannt, welche
durch die Eigentümer mit 220.000,-- DM und durch das Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege, Außenstelle Würzburg, mit 40.000,-- DM sowie durch die Bayer.
Landesstiftung mit 50.000,-- DM finanziert worden seien. Danach ergebe sich
eine Finanzierungslücke von 57.390,54 DM, welche ggf. durch die kommunalen
Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit angemessen bezuschußt
werden sollte (Art. 22 Abs. 2 Bayer. Denkmalschutzgesetz). Neben dem Landkreis
Miltenberg als Zuschußgeber kommen die Stadt Obernburg a.Main, welche die Funde
zu einem späteren Zeitpunkt in das dortige Römer-Museum integrieren wolle, und
der Bezirk Unterfranken als Zuwendungsstellen in Frage. Beide Behörden seien am
14.09.2001 angeschrieben worden, hätten jedoch bis dato keine definitive
Antwort geben können.
Da lt. Auskunft der Kreiskämmerei die Haushaltsmittel für Denkmalpflege
für das laufende Haushaltsjahr bereits ausgeschöpft seien, werde seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2002 einen
Kreiszuschuß in Höhe von 5.000,-- Euro zu gewähren. Nach den Richtlinien des
Landkreises Miltenberg zur Förderung der Denkmal- und Brauchtumspflege käme nur
eine Förderung in Höhe von 500,-- DM bzw. 250,-- Euro zustande (Ziff. I.6
i.V.m. Ziff. III.2 der Richtlinien), so daß der gegebene Fall eine Ausnahme
darstelle. Der Zuschuß sollte unter der Bedingung gewährt werden, daß die
Antragsteller die noch ausstehenden Ausgrabungsarbeiten im Bereich der
“Kraninsel” freigeben.
Landrat Schwing gab zu bedenken, daß nach dem
Fürstenfeldbrucker Urteil nur überörtliche Maßnahmen gefördert werden dürfen.
Der Landkreis Miltenberg sei bei bedeutenden Projekten (z.B. Templerhaus
Amorbach, Watterbacher Haus, Mildenburg Miltenberg und Römer-Museum Obernburg
a.Main) schon mehrmals von seinen Richtlinien abgewichen.
Kreisrat Dr. Linduschka wies darauf hin, daß bei Funden wie
kürzlich in Obernburg a.Main die Eigentümer das Recht hätten, 50 % zu behalten.
Im vorliegenden Fall sollten die Eigentümer gebeten werden, alle Funde der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Landrat Schwing teilte mit, daß dies nach seiner Information
geplant sei. Im übrigen laufe ein Verfahren, wonach der Limes in das
Weltkulturerbe aufgenommen werden soll.
Kreisrat Dr. Fahn machte darauf aufmerksam, daß lt. Landrat
Schwing mit der Zuschußgewährung im vorliegenden Fall kein Präzedensfall geschaffen
werde. Was geschehe, wenn BürgerInnen anderer Gemeinden, auf deren
Grundstücken archäologische Funde
ausgegraben werden, mit Zuschußanträgen an den Landkreis Miltenberg
herantreten?
Landrat Schwing entgegnete darauf, daß über Anträge, die
nicht in die Richtlinien passen, von Fall zu Fall entschieden werden müsse. Aus
der Sicht des Bauherrn seien Kosten über 500.000,-- DM entstanden, die
Denkmalpflege habe Kosten in Höhe von 368.000,-- DM festgestellt. Der Bauherr
habe bisher 220.000,-- DM aufgebacht. Die Bayer. Landesstiftung gewähre einen
Zuschuß von 50.000,-- DM, der Landkreis Miltenberg 10.000,-- DM.
Kreisrat Dr. Schüren sagte, es sei klar, daß es sich in
Obernburg a.Main um sensationelle Funde handele. Merkwürdig sei die Differenz
zwischen der Summe des Bauherrn und der Summe, die als förderfähig anerkannt
werde. Dem Bauherrn seien bisher Kosten in Höhe von 220.000,-- DM entstanden,
dafür habe er einen nur auf dem Kulturmarkt zu verkaufenden Wert erhalten. Der
Landkreis Miltenberg wolle nicht, daß der Eigentümer 50 % der Funde verkaufe.
Er (Kreisrat Dr. Schüren) wäre daher bereit, einen höheren Kreiszuschuß als
10.000,-- DM zu gewähren, wenn zugesichert würde, daß die Funde komplett der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Landrat Schwing sagte dazu, es spreche nichts dagegen, dies
in den Beschluß aufzunehmen. Dies wäre allerdings nur ein Appell an den
Eigentümer, keine Verpflichtung. Zur Differenz 500.000,-- DM/368.000,-- DM sei
zu sagen, daß dem Bauherrn, weil die Bauarbeiten wegen der Ausgrabungsarbeiten
nicht termingerecht weiterlaufen, erhöhte Kosten entstehen, die von der
Denkmalpflege nicht anerkannt werden.
Ober-Reg.Rat Fieger erklärte bezüglich der
Eigentumsverhältnisse, daß ein Bauherr an jedem einzelnen Gegenstand, der auf seinem
Grundstück gefunden werde, zu 50 % beteiligt sei. Die restlichen 50 % seien Eigentum des
Freistaates Bayern. Beim evtl. Verkauf müßten beide Parteien zustimmen.
Nachdem Kreisrat Andre darauf hingewiesen hatte, daß ein
Schreiben der Fa. Hofmann GbR vorliege, wonach Bereitschaft bestehe, die Funde
der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wurde durch den Kreisausschuß
einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Für die archäologische Forschungsgrabung in der
Benefinziarierstation im ehemaligen Römischen Kastell in Obernburg a.Main
erhalten die Antragsteller im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2002 einen
Kreiszuschuß in Höhe von 5.000,-- Euro unter der Bedingung, daß die Funde der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, die Restfinanzierung gesichert
ist und die noch ausstehenden Ausgrabungsarbeiten im Bereich der “Kraninsel”
gestattet werden.