Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Zuschuß des Landkreises Miltenberg für die archäologische Forschungsgrabung in der Benefinziarierstation im ehemaligen Römischen Kastell in Obernburg a.Main (Antragsteller: Fa. Hofmann GbR, Römerstraße 8, 63785 Obernburg a.Main)

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2001   SZ-047206A 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Ober-Reg.Rat Fieger gab bekannt, daß die Fa. Hofmann GbR, Römerstraße 8, Obernburg a.Main, am 06.09.2001 beim Landkreis Miltenberg einen Zuschuß für die archäologische Forschungsausgrabung in der Benefiziarierstation im ehemaligen Römischen Kastell in Obernburg a.Main beantragt habe.

 

Von der Archäologischen Staatssammlung – Museum für Frühgeschichte – in München, die die Grabungsleitung innehatte, seien bislang nachgewiesene Kosten in Höhe von 367.390,54 DM fachtechnisch anerkannt, welche durch die Eigentümer mit 220.000,-- DM und durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Würzburg, mit 40.000,-- DM sowie durch die Bayer. Landesstiftung mit 50.000,-- DM finanziert worden seien. Danach ergebe sich eine Finanzierungslücke von 57.390,54 DM, welche ggf. durch die kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit angemessen bezuschußt werden sollte (Art. 22 Abs. 2 Bayer. Denkmalschutzgesetz). Neben dem Landkreis Miltenberg als Zuschußgeber kommen die Stadt Obernburg a.Main, welche die Funde zu einem späteren Zeitpunkt in das dortige Römer-Museum integrieren wolle, und der Bezirk Unterfranken als Zuwendungsstellen in Frage. Beide Behörden seien am 14.09.2001 angeschrieben worden, hätten jedoch bis dato keine definitive Antwort geben können.

 

Da lt. Auskunft der Kreiskämmerei die Haushaltsmittel für Denkmalpflege für das laufende Haushaltsjahr bereits ausgeschöpft seien, werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2002 einen Kreiszuschuß in Höhe von 5.000,-- Euro zu gewähren. Nach den Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur Förderung der Denkmal- und Brauchtumspflege käme nur eine Förderung in Höhe von 500,-- DM bzw. 250,-- Euro zustande (Ziff. I.6 i.V.m. Ziff. III.2 der Richtlinien), so daß der gegebene Fall eine Ausnahme darstelle. Der Zuschuß sollte unter der Bedingung gewährt werden, daß die Antragsteller die noch ausstehenden Ausgrabungsarbeiten im Bereich der “Kraninsel” freigeben.

 

Landrat Schwing gab zu bedenken, daß nach dem Fürstenfeldbrucker Urteil nur überörtliche Maßnahmen gefördert werden dürfen. Der Landkreis Miltenberg sei bei bedeutenden Projekten (z.B. Templerhaus Amorbach, Watterbacher Haus, Mildenburg Miltenberg und Römer-Museum Obernburg a.Main) schon mehrmals von seinen Richtlinien abgewichen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka wies darauf hin, daß bei Funden wie kürzlich in Obernburg a.Main die Eigentümer das Recht hätten, 50 % zu behalten. Im vorliegenden Fall sollten die Eigentümer gebeten werden, alle Funde der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Landrat Schwing teilte mit, daß dies nach seiner Information geplant sei. Im übrigen laufe ein Verfahren, wonach der Limes in das Weltkulturerbe aufgenommen werden soll.

 

Kreisrat Dr. Fahn machte darauf aufmerksam, daß lt. Landrat Schwing mit der Zuschußgewährung im vorliegenden Fall kein Präzedensfall geschaffen werde. Was geschehe, wenn BürgerInnen anderer Gemeinden, auf deren Grundstücken  archäologische Funde ausgegraben werden, mit Zuschußanträgen an den Landkreis Miltenberg herantreten?

 

Landrat Schwing entgegnete darauf, daß über Anträge, die nicht in die Richtlinien passen, von Fall zu Fall entschieden werden müsse. Aus der Sicht des Bauherrn seien Kosten über 500.000,-- DM entstanden, die Denkmalpflege habe Kosten in Höhe von 368.000,-- DM festgestellt. Der Bauherr habe bisher 220.000,-- DM aufgebacht. Die Bayer. Landesstiftung gewähre einen Zuschuß von 50.000,-- DM, der Landkreis Miltenberg 10.000,-- DM.

 

Kreisrat Dr. Schüren sagte, es sei klar, daß es sich in Obernburg a.Main um sensationelle Funde handele. Merkwürdig sei die Differenz zwischen der Summe des Bauherrn und der Summe, die als förderfähig anerkannt werde. Dem Bauherrn seien bisher Kosten in Höhe von 220.000,-- DM entstanden, dafür habe er einen nur auf dem Kulturmarkt zu verkaufenden Wert erhalten. Der Landkreis Miltenberg wolle nicht, daß der Eigentümer 50 % der Funde verkaufe. Er (Kreisrat Dr. Schüren) wäre daher bereit, einen höheren Kreiszuschuß als 10.000,-- DM zu gewähren, wenn zugesichert würde, daß die Funde komplett der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Landrat Schwing sagte dazu, es spreche nichts dagegen, dies in den Beschluß aufzunehmen. Dies wäre allerdings nur ein Appell an den Eigentümer, keine Verpflichtung. Zur Differenz 500.000,-- DM/368.000,-- DM sei zu sagen, daß dem Bauherrn, weil die Bauarbeiten wegen der Ausgrabungsarbeiten nicht termingerecht weiterlaufen, erhöhte Kosten entstehen, die von der Denkmalpflege nicht anerkannt werden.

 

Ober-Reg.Rat Fieger erklärte bezüglich der Eigentumsverhältnisse, daß ein Bauherr an jedem einzelnen Gegenstand, der auf seinem Grundstück gefunden werde, zu 50 % beteiligt sei. Die  restlichen 50 % seien Eigentum des Freistaates Bayern. Beim evtl. Verkauf müßten beide Parteien zustimmen.

 

Nachdem Kreisrat Andre darauf hingewiesen hatte, daß ein Schreiben der Fa. Hofmann GbR vorliege, wonach Bereitschaft bestehe, die Funde der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wurde durch den Kreisausschuß einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Für die archäologische Forschungsgrabung in der Benefinziarierstation im ehemaligen Römischen Kastell in Obernburg a.Main erhalten die Antragsteller im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2002 einen Kreiszuschuß in Höhe von 5.000,-- Euro unter der Bedingung, daß die Funde der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, die Restfinanzierung gesichert ist und die noch ausstehenden Ausgrabungsarbeiten im Bereich der “Kraninsel” gestattet werden.

 

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