Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Abstimmungsvereinbarung mit der Fa. Landbell, Mainz: Modifizierung der Abstimmungsvereinbarung (Beschluß des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 20.02.2001)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2001 SZ-046UKUZ |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Amtmann Röcklein erinnerte daran, daß sich der Ausschuß
für Natur- und Umweltschutz am 20.02.2001 mit den Konkurrenzsystemen zum Dualen
System Deutschland befaßt und beschlossen habe, mit der Fa. Landbell AG, Mainz,
eine Abstimmungsvereinbarung für den Landkreis Miltenberg abzuschließen.
Am 08.03.2001 habe der Arbeitskreis “Verpackungsverordnung,
Duale Systeme” des Bayer. Landkreistages eine leicht modifizierte
Abstimmungsvereinbarung entwickelt und diese den bayerischen Landkreisen zur
Annahme empfohlen. Die Landkreisverwaltung habe daraufhin den Vollzug des Ausschußbeschlusses
vom 20.02.2001 gestoppt und Gespräche mit der Fa. Landbell AG geführt, so daß
heute eine Abstimmungsvereinbarung in modifizierter Form zur Beschlußfassung
vorgelegt werden könne. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung:
Einseitige Abstimmungserklärung anstelle Abstimmungsvereinbarung sowie Regelung
hinsichtlich der Mitbenutzung der Restmülltonne.
Kreisrat Dr. Fahn wies darauf hin, daß derzeit noch
ungeklärt sei, was durch die Fa. Landbell AG über die graue Tonne entsorgt
werden dürfe. Vielleicht sei der Eintritt in die Privatisierung die Folge.
Reg.Amtmann Rücklein sagte dazu, die kommunale
Abfallbeseitigung werde durch die Zusammenarbeit mit der Fa. Landbell AG
gestärkt.
Kreisrätin Almritter fragte, um welche Mengen es sich handele,
die bei Zustimmung zum Landbell-System in die Restmülltonne gefüllt werden
dürfen. Sie bitte zu vermeiden, daß Familien künftig größere Restmülltonnen
benötigen.
Reg.Amtmann Rücklein gab daraufhin bekannt, daß diese Frage
bereits in den Verhandlungen mit der Fa.
Landbell AG diskutiert worden sei und der Landkreis Miltenberg die Zusage
erhalten habe, daß die Kosten für größere Restmülltonnen von der Fa. Landbell
AG übernommen würden.
Durch den Ausschuß wurde sodann bei zwei Gegenstimmen
folgendes
b e s c h l o s s e n :
Der vorliegenden Abstimmungsvereinbarung mit der Fa.
Landbell AG Mainz, wird zugestimmt.