Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Abfallgebührensatzung: Umstellung auf Euro-Währung und verschiedene Gebührenänderungen (Antrag der CSU-Fraktion vom 08.06.2001)

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.07.2001   SZ-042WBYK 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Unter Hinweis darauf, daß ab 01.01.2002 die neue Euro-Währung gelte, teilte Reg.Amtmann Röcklein mit, daß die Abfallgebühren des Landkreises Miltenberg mit dem Faktor 1,95583 umzurechnen seien, soweit keine Neufestsetzung der Abfallgebühren erfolge. Die Verwaltung habe sich entschieden, eine Neufestsetzung der Abfallgebühren vorzuschlagen, um den BürgerInnen zumindest einen Teil der Einsparungen beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH & Co. KG (GKS) zugutekommen zu lassen und bei dieser Gelegenheit auch einige notwendige Änderungen der Gebührensatzung vorzunehmen.

 

Wie von der CSU-Fraktion mit Antrag vom 08.06.2001 gewünscht, soll die Euro-Einführung auf keinen Fall zu einer verdeckten Gebührenerhöhung genutzt werden. Ungerundete Euro-Beträge erschweren den täglichen Umfang mit den Abfallgebühren und können leicht zu Fehlern und Mißverständnissen führen.

 

Aufgrund des neuen Stufenmodells beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH & Co. KG (GKS), seien für 2001 Minderausgaben in Höhe von 800.000,-- DM zu erwarten. Natürlich werden diese Minderausgaben in den nächsten Jahren durch die normalen Kostensteigerungen aufgezehrt werden, aber es könne davon ausgegangen werden, daß bei vorhersehbarer Entwicklung bei GKS die Kosten weiter sinken werden. Die Verwaltung schlage daher vor, rd. 310.000,-- DM dieser Einsparungen den BürgerInnen zurückzugeben. Soviel werde nämlich die Abrundung der Abfallgebühren auf volle Euro kosten. Der Restbetrag in Höhe der erwarteten weiteren 500.000,- DM soll ebenfalls den BürgerInnen zurückerstattet werden, allerdings indirekt. Es werde vorgeschlagen, die Minderausgaben bei GKS im Jahr 2001 und ab 2002 abzüglich der Summe für die Euro-Rundung für die Sanierung der Altdeponie Wörth a.Main zurückzustellen. Dort werden Kosten in Mio-Höhe anfallen, die mangels Rückstellungen vor 1990 voll auf die GebührenzahlerInnen umgelegt werden müssen.

 

Reg.Amtmann Röcklein gab sodann die Punkte bekannt, in denen die Verwaltung eine Gebührenerhöhung bzw. –änderung vorschlage.

 

Kreisrat Andre zeigte sich erfreut darüber, daß aufgrund der Euro-Umstellung eine Abrundung der Abfallgebühren erfolgen soll. Die CSU-Fraktion sei der Meinung, daß die Abfallgebühren möglichst stabil bleiben sollen.

 

Durch den Kreistag wurde sodann auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 16.07.2001 einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Folgenden von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Miltenberg wird zugestimmt:

 

1.  Die derzeitigen Abfallgebühren werden auf Euro-Währung umgestellt und in der Abfallgebührensatzung in Euro ausgewiesen. Dabei werden alle Gebühren, ausgenommen die nachfolgenden Änderungen, auf volle Euro nach unten abgerundet.

 

2.  Neufassung von § 5 Abs. 8 Buchst. e):

     “Kleinanlieferer werden verwogen, wobei eine Mindestmenge von 20 kg zugrundegelegt wird und, soweit keine Freimengen festgesetzt sind, bei einer Anlieferungsmenge

     - bis   50 kg an gebührenpflichtigen Abfällen eine Pauschalgebühr von 5,00 Euro,

     - bis 100 kg eine Pauschalgebühr von 10,00  Euro,

     - bis 150 kg eine Pauschalgebühr von 15,00 Euro und

     - bis 200 kg eine Pauschalgebühr von 20,00 Euro

     erhoben wird. Für Abfallanlieferungen über 200 kg werden die in den sonstigen Bestimmungen dieser Gebührensatzung festgelegten Gebühren erhoben.”

 

3.  Neufassung von § 4 Abs. 9:

     “Für die Entsorgung von Altreifen werden folgende Gebühren festgesetzt:

     - Reifen bis zu einem Durchmesser von 70 cm      3,00 Euro

     - Reifen mit einem größeren Durchmesser           10,00 Euro

     Werden Reifen mit Felgen angeliefert, verdoppelt sich die jeweilige Gebühr.”

 

4.  Neufassung von § 4 Abs. 12 Buchst. b):

     “bei der Selbstanlieferung von Bioabfällen je Tonne 153,00 Euro.”

 

5.  Neufassung von § 4 Abs. 12 Buchst. c):

     “bei der Selbstanlieferung von Garten- und Grünabfällen je Tonne 20,00 Euro.”

 

6.  Neuer § 4 Abs. 13 a):

     “Die Gebühr für die Entsorgung von festgebundenem Asbest oder entsprechend verfestigten Asbesten wird auf 178 Euro je Tonne festgesetzt. Die Gebühr für die Entsorgung von unzulässig behandeltem oder verpacktem oder falsch deklariertem Asbest beträgt  268 Euro je Tonne. § 4 Abs. 10 Satz 3 gilt entsprechend.”

 

7.  Die neuen Gebühren gelten ab 01.01.2002.

 

8.  Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die Abfallgebührensatzung mit diesen Änderungen neu zu fassen und bekanntzumachen.

 

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