Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Abstufung der Staatsstraße 523 zwischen Kirchzell-Buch und Mudau (Landkreisgrenze) zur Kreisstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.07.2001   SZ-042WBYK 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing unterrichtete den Kreistag davon, daß bei der Neuaufstellung des Ausbauplanes für die Staatsstraßen des Freistaates Bayern eine Neubewertung des Ausbaubedarfs nach einheitlichen Kriterien durchgeführt worden sei. Dabei habe sich gezeigt, daß die Staatsstraße 523 zwischen Kirchzell-Buch und der Landesgrenze in Richtung Mudau, die in Dringlichkeitsstufe 2 des alten Ausbauplanes enthalten gewesen sei, zeitlich nicht mehr im neuen Ausbauplan bis zum Jahr 2015 unterzubringen gewesen sei. Somit könne ein zeitnaher Ausbau der Staatsstraße 523, der aus Sicht des Landkreises Miltenberg dringend notwendig sei, nur durchgeführt werden, wenn der Landkreis Miltenberg die Baulast übernehme. Von der Obersten Baubehörde des Bayer. Innenministeriums seien Zuwendungen aus GVFG- bzw. FAG-Mitteln in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden.

 

Nach der Beschlußfassung durch den Kreistag werde das Straßenbauamt Aschaffenburg die Ausbauplanung erstellen und zwar in Abschnitten für den gesamten Streckenabschnitt bis zur Landesgrenze. Für den ersten Abschnitt zwischen Kirchzell-Buch (Abzweigung Staatsstraße 2311) und Preunschen (Abzweigung Kreisstraße MIL 17) liege bereits ein genehmigter Vorentwurf aus dem Jahr 1987 vor, der jedoch zu überarbeiten sei. Nach gemeinsamer Festlegung werden dem Landkreis Miltenberg keine Planungskosten in Rechnung gestellt. Lediglich für die Bauleitung während der Durchführung werden dem Freistaat Bayern auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Kreisstraßen in Anlehnung an die Honorarsätze der HOAI  2 % der Baukosten erstattet. Dadurch spare der Landkreis Miltenberg 5 %.

 

Ggf. erforderlicher Grunderwerb sei vom Landkreis Miltenberg durchzuführen, soweit der Freistaat Bayern noch nicht im Besitz der für den Ausbau erforderlichen Grundstücke sei. Der gegenseitige Grundstückstausch zwischen Freistaat Bayern und Landkreis Miltenberg erfolge nach den Angaben des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes.

 

Landrat Schwing dankte sodann Kreisrat Ritter für seine Unterstützung in dieser Angelegenheit.

 

Kreisrat Wörner wies auf die jahrelangen Bemühungen des Marktes Kirchzell bezüglich des Ausbaues der Staatsstraße 523 hin, die leider immer erfolglos geblieben seien. Landrat Schwing gebühre daher Lob und Dank dafür, daß er sich so erfolgreich für den Ausbau dieser Straße eingesetzt habe. Wer die Straße kenne, wisse, daß sie sich auf bayerischer Seite in einem desolaten Zustand befinde. Es vergehe kein Jahr ohne PKW- oder LKW-Unfälle auf dieser Straße. Nachdem im Raum Amorbach wegen des Neubaues der Kreisstraße MIL 39 mit einer Main-Brücke kritische Stimmen laut geworden seien, sei es erfreulich, daß mit der beabsichtigten Abstufung der Staatsstraße 523 ein Ausgleich geschaffen werde.

 

Kreisrat Klüpfel bemerkte, daß auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesem Fall gelte: Sicherheit gehe vor. Es sollte jedoch nicht zur Gewohnheit werden, daß der Freistaat Bayern aus seiner Verpflichtung entlassen werde.

 

Kreisrat Ritter wies darauf hin, daß die Staatsstraße 523 aufgrund des Baues der Autobahn Nürnberg – München an Bedeutung verloren habe. Es sei daher eine Ausnahme, daß der Freistaat Bayern für den Ausbau dieser Straße jetzt 70 % Zuschuß gewähren wolle. Zum Argument “neue Main-Brücke” müsse gesagt werden, daß mit dieser Brücke gute Voraussetzungen für alle Bereiche des Landkreises Miltenberg geschaffen worden seien.

 

Kreisrat Dr. Schüren signalisierte Zustimmung der SPD-Fraktion, u.a. auch deswegen, weil die Kompensation mit der Brücke an der Nato-Rampe im Hintergrund stehe.

 

Der Kreistag faßte sodann auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 18.07.2001 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u  ß :

 

Der Abstufung der Staatsstraße 523 zwischen Kirchzell-Buch und der Landesgrenze in Richtung Mudau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstufung der Staatsstraße zur Kreisstraße beim Freistaat Bayern zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Das Straßenbauamt Aschaffenburg wird beauftragt, die Ausbauplanung zu erstellen und dem Landkreis Miltenberg zur Genehmigung vorzulegen. Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2002/2003 einzuplanen.

 

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