Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Bekanntmachung der Bayer. Staatskanzlei: Öffentliches Auftragswesen - Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der in Bayern geltenden Lohntarife und zur restriktiven Weitervergabe an Nachunternehmer
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.07.2001 SZ-01H9WAL |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab davon Kenntnis,
daß nach einer Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 02.07.1996 zur
Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen eine vertragliche Verpflichtung zur
Einhaltung der in Bayern geltenden Lohntarife und zur restriktiven
Weitervergabe von Bauaufträgen an Nachunternehmer eine sog. Tariftreueerklärung
und Nachunternehmererklärung eingeführt worden sei. Die Bekanntmachung sei mit
Wirkung vom 03.07.1996 in Kraft getreten.
Zwischenzeitlich sei zu diesem Thema
auch ein Antrag der SPD-Fraktion vom 16.07.1996 eingegangen.
Landrat Schwing führte weiter aus,
daß der zunehmende Einsatz von Billiglohnarbeitskräften im Baubereich in hohem
Maße Arbeitsplätze gefährde. Die Arbeitslosigkeit am Bau bewirke erhebliche
zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit. Die Bayer. Staatsregierung habe sich
daher zur Sicherung der bestehenden und zur Förderung neuer Arbeitsplätze mit
Unterzeichnung des Beschäftigungspaktes Bayern verpflichtet, bei der Vergabe
neuer Bauaufträge vom Auftragnehmer eine Tariftreueerklärung und eine
Nachunternehmererklärung einzuholen, die bei Annahme des Angebotes Bestandteil
des Bauvertrages werden. Diese Erklärungen seien einer vorgegebenen Anlage 1
und 2 bei allen Bauvergaben des Freistaates Bayern von den Bewerbern bzw.
Bietern zu verlangen. Den kommunalen Auftraggebern und den Empfängern von
Zuwendungen des Freistaates Bayern werde empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Nachdem für die kommunalen
Auftraggeber nur eine Empfehlung ausgesprochen worden sei, sei bei Einführung
der Tariftreueerklärung und Nachunternehmererklärung ein förmlicher Beschluß der
Kreisgremien erforderlich. Ein solcher Beschluß bewirke letztlich, daß
unvollständige oder falsche Angaben oder auch Nichtbeachtung dieser Erklärungen
den Ausschluß von der Angebotswertung und von weiteren Auftragserteilungen zur
Folge haben können.
Durch den Bauausschuß wurde nach
kurzer Beratung einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die von der Bayer. Staatsregierung
empfohlene Tariftreueerklärung und Nachunternehmererklärung wird im Landkreis
Miltenberg für öffentliche Ausschreibungen von Baumaßnahmen eingeführt.