Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bekanntmachung der Bayer. Staatskanzlei: Öffentliches Auftragswesen - Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der in Bayern geltenden Lohntarife und zur restriktiven Weitervergabe an Nachunternehmer

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.07.2001   SZ-01H9WAL 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing gab davon Kenntnis, daß nach einer Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 02.07.1996 zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen eine vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der in Bayern geltenden Lohntarife und zur restriktiven Weitervergabe von Bauaufträgen an Nachunternehmer eine sog. Tariftreueerklärung und Nachunternehmererklärung eingeführt worden sei. Die Bekanntmachung sei mit Wirkung vom 03.07.1996 in Kraft getreten.

 

Zwischenzeitlich sei zu diesem Thema auch ein Antrag der SPD-Fraktion vom 16.07.1996 eingegangen.

 

Landrat Schwing führte weiter aus, daß der zunehmende Einsatz von Billiglohnarbeitskräften im Baubereich in hohem Maße Arbeitsplätze gefährde. Die Arbeitslosigkeit am Bau bewirke erhebliche zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit. Die Bayer. Staatsregierung habe sich daher zur Sicherung der bestehenden und zur Förderung neuer Arbeitsplätze mit Unterzeichnung des Beschäftigungspaktes Bayern verpflichtet, bei der Vergabe neuer Bauaufträge vom Auftragnehmer eine Tariftreueerklärung und eine Nachunternehmererklärung einzuholen, die bei Annahme des Angebotes Bestandteil des Bauvertrages werden. Diese Erklärungen seien einer vorgegebenen Anlage 1 und 2 bei allen Bauvergaben des Freistaates Bayern von den Bewerbern bzw. Bietern zu verlangen. Den kommunalen Auftraggebern und den Empfängern von Zuwendungen des Freistaates Bayern werde empfohlen, entsprechend zu verfahren.

 

Nachdem für die kommunalen Auftraggeber nur eine Empfehlung ausgesprochen worden sei, sei bei Einführung der Tariftreueerklärung und Nachunternehmererklärung ein förmlicher Beschluß der Kreisgremien erforderlich. Ein solcher Beschluß bewirke letztlich, daß unvollständige oder falsche Angaben oder auch Nichtbeachtung dieser Erklärungen den Ausschluß von der Angebotswertung und von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben können.

 

Durch den Bauausschuß wurde nach kurzer Beratung einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die von der Bayer. Staatsregierung empfohlene Tariftreueerklärung und Nachunternehmererklärung wird im Landkreis Miltenberg für öffentliche Ausschreibungen von Baumaßnahmen eingeführt.

 

 

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